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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Apotheker im Ernstfall finanziell absichern, doch die Realität sieht oft anders aus. Versicherer setzen strenge Maßstäbe an, prüfen Anträge genau und hinterfragen, welche Tätigkeit als Referenz gilt. Besonders für selbstständige Apotheker kann eine verzögerte oder abgelehnte Leistung existenzbedrohend sein. Warum die richtige Tätigkeitsbestimmung entscheidend ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen
können, zeigt dieser ausführliche Bericht.
Für viele Apotheker ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine essenzielle Absicherung, die ihnen finanzielle Sicherheit im Ernstfall bieten soll. Doch wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung tatsächlich eintritt, zeigt sich häufig, dass die Leistungsprüfung von Versicherern mit hohen Hürden verbunden ist. Insbesondere die Frage, welche Tätigkeit als Referenz für die Bewertung der Berufsunfähigkeit herangezogen wird, führt regelmäßig zu Konflikten.
Apotheker üben einen vielseitigen Beruf aus, der pharmazeutische, betriebswirtschaftliche und administrative Aufgaben umfasst. Besonders für selbstständige Apotheker stellt sich die Frage, ob Versicherer nur die pharmazeutische Tätigkeit bewerten oder ob auch betriebliche Führungsaufgaben in die Beurteilung einfließen. In der Praxis argumentieren Versicherer oft, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit nicht vorliege, solange der Apotheker noch delegierbare Tätigkeiten übernehmen kann. Dabei ignorieren sie jedoch, dass viele Apotheken ohne die aktive Mitwirkung des Inhabers nicht wirtschaftlich tragfähig sind.
Der zentrale Streitpunkt ist die Bestimmung der maßgeblichen Tätigkeit. Während Versicherungsnehmer erwarten, dass ihre zuletzt uneingeschränkt ausgeübte Tätigkeit als Maßstab dient, neigen Versicherer dazu, eine bereits reduzierte oder leidensbedingt angepasste Tätigkeit als neue Vergleichsgröße heranzuziehen. Dies betrifft insbesondere Apotheker mit chronischen Erkrankungen, die gezwungen waren, ihre Arbeitszeit oder Belastung schrittweise zu reduzieren. Die Folge ist, dass der Leistungsanspruch entweder ganz abgelehnt oder nur teilweise anerkannt wird.
Eine zusätzliche Problematik ergibt sich, wenn Apotheker vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ihren Beruf wechseln. Falls der Wechsel unabhängig von gesundheitlichen Gründen erfolgte, wird die neue Tätigkeit als Referenzmaßstab verwendet. Wurde der Wechsel jedoch durch gesundheitliche Beeinträchtigungen erzwungen, bleibt die ursprüngliche Tätigkeit entscheidend. Dennoch versuchen Versicherer oft, einen gesundheitlich bedingten Wechsel als freiwillige Entscheidung zu werten, um eine Leistungszahlung zu umgehen.
Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer. Apotheker müssen nachweisen, welche Tätigkeiten sie vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt haben und in welchem Umfang sie durch ihre Erkrankung daran gehindert werden. Dies erfordert umfangreiche Dokumentationen, darunter Arbeitszeitaufzeichnungen, betriebswirtschaftliche Unterlagen, ärztliche Atteste und Zeugenaussagen. Versicherer setzen hier hohe Hürden an und verlangen zusätzliche medizinische Gutachten, was die Verfahren erheblich verzögern kann.
Die finanziellen Folgen einer verzögerten oder abgelehnten Berufsunfähigkeitsleistung können für Apotheker gravierend sein. Während angestellte Apotheker noch durch Krankengeld oder eine betriebliche Absicherung finanziell abgesichert sein können, sind selbstständige Apotheker oft vollständig auf die BU-Leistung angewiesen. Verzögerungen oder Ablehnungen führen dazu, dass viele Apotheken nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können und in manchen Fällen verkauft oder geschlossen werden müssen.
Obwohl die rechtlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine klare Richtung vorgeben, zeigen sich in der Praxis immer wieder langwierige Prüfverfahren. Viele Apotheker sehen sich gezwungen, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Die Verzögerungstaktiken der Versicherer führen dazu, dass sich betroffene Apotheker oft in einer finanziellen Notlage befinden, während sie gesundheitlich bereits stark eingeschränkt sind.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Apotheker im Ernstfall finanziell absichern, doch in der Realität erweist sich die Leistungsprüfung oft als eine nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der Versicherung. Besonders problematisch ist die Frage der maßgeblichen Tätigkeit, da Versicherer häufig versuchen, eine reduzierte oder angepasste Berufsausübung als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.
Dies benachteiligt insbesondere Apotheker mit chronischen oder schleichenden Erkrankungen, die ihre Arbeitszeit frühzeitig reduzieren mussten. Wer seine Belastung vorsorglich anpasst, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, läuft Gefahr, dass genau diese angepasste Tätigkeit als neue Grundlage für die BU-Prüfung herangezogen wird. Dies kann zur Ablehnung oder Kürzung von Leistungen führen, obwohl die ursprüngliche Tätigkeit längst nicht mehr ausgeübt werden kann.
Besonders für selbstständige Apotheker ist diese Praxis eine erhebliche Bedrohung. Während angestellte Apotheker oft noch andere Einkommensquellen oder finanzielle Rücklagen haben, stehen Selbstständige ohne schnelle BU-Leistung vor existenziellen Problemen. Die Annahme der Versicherer, dass administrative Tätigkeiten weiterhin ausgeführt werden könnten, ignoriert die Realität vieler Apotheken. Die persönliche Leitung des Inhabers ist für viele Betriebe essenziell.
Ein weiteres Problem ist die immense Beweislast, die auf dem Versicherungsnehmer lastet. Viele Apotheker sind sich nicht bewusst, wie detailliert sie ihre berufliche Tätigkeit dokumentieren müssen, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Es reicht nicht aus, eine ärztliche Bescheinigung über die Berufsunfähigkeit vorzulegen. Vielmehr erwarten Versicherer umfassende Dokumentationen über den Arbeitsalltag, exakte Beschreibungen der einzelnen Tätigkeiten und Belege darüber, warum diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Praxis zeigt, dass Versicherer oft erst dann eine Leistung bewilligen, wenn der Versicherte juristischen Beistand hinzuzieht oder gerichtliche Schritte einleitet. Dies bedeutet jedoch, dass viele Betroffene lange Zeit ohne finanzielle Unterstützung auskommen müssen. Besonders für selbstständige Apotheker, die keine alternativen Einkommensquellen haben, kann dies eine existenzielle Bedrohung darstellen.
Letztlich bleibt festzuhalten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zwar eine sinnvolle Absicherung ist, ihre Durchsetzung im Leistungsfall jedoch mit erheblichen Hürden verbunden sein kann. Wer sich nicht frühzeitig mit den Anforderungen der BU-Leistungsprüfung auseinandersetzt und keine lückenlose Dokumentation seiner Tätigkeiten führt, läuft Gefahr, in eine langwierige Auseinandersetzung mit der Versicherung zu geraten. Die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung sind zwar eindeutig, doch die Praxis zeigt, dass die tatsächliche Anerkennung von Ansprüchen häufig eine harte Auseinandersetzung bedeutet. Die beste Strategie für Apotheker bleibt daher, sich frühzeitig mit den Anforderungen der Beweisführung vertraut zu machen und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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