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  • 05.02.2025 – Rechtsstreit um Restschuldversicherung
    05.02.2025 – Rechtsstreit um Restschuldversicherung
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Einwöchiges Wartegebot stößt auf Widerstand: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung zur ...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Rechtsstreit um Restschuldversicherung

 

Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab, Diskussion um EU-Konformität entfacht

Einwöchiges Wartegebot stößt auf Widerstand: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung zur Restschuldversicherung abgelehnt. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf das komplexe Zusammenspiel von nationalem Verbraucherschutz und europäischen Richtlinien. Verbraucherschützer begrüßen die Maßnahme, während die Versicherungswirtschaft an der EU-Konformität zweifelt. Erfahren Sie mehr über die juristischen und wirtschaftlichen Implikationen dieser Entscheidung.


Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 22 Versicherungsunternehmen zurückgewiesen, die sich gegen die gesetzlichen Änderungen bei Restschuldversicherungen richtete. Diese Regelung, eingeführt durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, trat am 1. Januar 2025 in Kraft und besagt, dass der Abschluss von Restschuldversicherungen erst eine Woche nach dem Verbraucherdarlehensvertrag erlaubt ist. Die Versicherer hatten argumentiert, dass diese Regelung gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoße und daher unzulässig sei. Das Gericht entschied jedoch, dass die Beschwerdeführer zunächst andere Rechtswege hätten ausnutzen müssen, bevor sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen können.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert diese Regelung als nicht vereinbar mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Laut GDV erlaubt diese Richtlinie den gleichzeitigen Abschluss von Darlehens- und Versicherungsverträgen, wobei die eingeführte Cooling-Off-Phase dem entgegensteht. Der Verband hat angekündigt, sich weiterhin für die Aufhebung dieser Regelung einzusetzen. Eine Sprecherin des GDV betonte, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich über die Zulässigkeit der Beschwerde und nicht über die Europarechtskonformität entschieden hat.

Verbraucherschützer begrüßen die neue Regelung, da Restschuldversicherungen oft als teuer und unnötig angesehen werden. Sie argumentieren, dass die mitfinanzierte Versicherungsprämie die Gesamtkosten des Kredits unnötig erhöht und die Verbraucher dadurch stärker belastet werden. Ein Bericht aus dem Jahr 2017 zeigte zudem, dass der Eintritt des Versicherungsfalls bei Restschuldversicherungen sehr selten ist, was die Notwendigkeit dieser Produkte weiter in Frage stellt.


Kommentar:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle gesetzlichen Änderungen sowohl nationale Rechtsgrundsätze als auch europäische Richtlinien berücksichtigen müssen. Während die Intention, Verbraucher vor übereilten finanziellen Entscheidungen zu schützen, lobenswert ist, wirft die Auseinandersetzung zwischen nationalen Gesetzen und EU-Richtlinien wichtige Fragen auf. Hier zeigt sich das Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und der Freiheit des Marktes. Diese Debatte ist weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein, und die weiteren Entwicklungen werden zeigen, wie sich Deutschland innerhalb der EU positioniert und wie die Balance zwischen Verbraucherschutz und Marktregulierung zukünftig gestaltet wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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