
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die deutsche Apothekenlandschaft steht zunehmend vor vielfältigen Herausforderungen, die von gefälschten Rezepten bis hin zu komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen reichen. Der Anstieg krimineller Aktivitäten im Bereich der Medikamentenversorgung hat die Aufmerksamkeit auf den dringenden Bedarf an umfassendem Versicherungsschutz für Apotheken gelenkt. Diese sind nicht nur durch Cyberangriffe oder rechtliche Auseinandersetzungen gefährdet, sondern auch durch die zunehmende Komplexität von Retaxationsregelungen, die nun mehr Rechtssicherheit bieten. Doch nicht nur auf nationaler Ebene gibt es Veränderungen: Die Auswirkungen globaler wirtschaftlicher Entwicklungen und politischer Entscheidungen betreffen auch die Apotheken, wie etwa die geplanten Gesetzesänderungen zur Arzneimittelpreisverordnung. Während die US-amerikanischen Apotheken aufgrund von Preissenkungen unter massiven Belastungen leiden, zeichnet sich in Deutschland eine ungewisse Zukunft für die Cannabisbranche ab, die durch drohende Gesetzesänderungen in den kommenden Monaten einen weiteren Dämpfer erfahren könnte. Auf der anderen Seite wird auch das innovative Engagement der Apotheken gewürdigt, wie etwa mit dem Deutschen Apotheken-Award, der 2025 erneut herausragende Versorgungsleistungen honoriert. Der Pharmakon-Kongress in Schladming beleuchtet unterdessen die präzisen Anforderungen an die Rezeptur von Augen- und Ohrentropfen, während Unternehmen wie Merck mit globalen Programmen zur Unterstützung von Pflegekräften einen weiteren wichtigen Schritt in der sozialen Verantwortung setzen.
Strategien gegen Rezeptbetrug: Deutsche Apotheken rüsten auf
Der Anstieg gefälschter und missbräuchlich verwendeter Rezepte in deutschen Apotheken hat seit dem vergangenen Sommer alarmierende Ausmaße erreicht. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine finanzielle Belastung dar, sondern bedroht auch die Integrität des gesamten Gesundheitssystems. Kriminelle Aktivitäten beschränken sich dabei nicht nur auf hochpreisige Medikamente oder Suchtmittel, sondern umfassen auch neu zugelassene Arzneimittel, was die Komplexität der Herausforderung erhöht.
Die Täter, häufig gut organisiert und technisch versiert, nutzen sowohl klassische Methoden wie den Diebstahl ärztlicher Rezeptblöcke als auch fortschrittliche digitale Technologien zur Manipulation oder Erstellung gefälschter Rezepte. Diese Vielfalt an Methoden erschwert die Aufdeckung und Bekämpfung des Betrugs erheblich.
Angesichts dieser Bedrohung haben Apotheken umfassende Gegenmaßnahmen ergriffen. Diese beinhalten nicht nur die verstärkte Schulung des Personals zur Erkennung von Fälschungen, sondern auch den Einsatz von spezialisierten Softwarelösungen, die die Echtheit von Rezeptdaten überprüfen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsbehörden und der Polizei intensiviert worden. Eine weitere wichtige Säule der Strategie ist der Ausbau der Kommunikationsnetzwerke innerhalb der Apothekengemeinschaft, um Informationen über verdächtige Aktivitäten schnell und effektiv auszutauschen.
Die Implementierung dieser Sicherheitsmaßnahmen erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung, um den regulären Betriebsablauf nicht zu stören und das Vertrauen der Kunden nicht zu gefährden. Die Herausforderung liegt darin, ein Gleichgewicht zwischen wirksamer Betrugsabwehr und der Aufrechterhaltung einer hohen Servicequalität zu finden.
Der jüngste Anstieg des Rezeptbetrugs wirft ein grelles Licht auf die bestehenden Sicherheitslücken in unserem Gesundheitssystem, insbesondere im Bereich der pharmazeutischen Versorgung. Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der Medikamentenversorgungskette und befinden sich somit an der Frontlinie im Kampf gegen die zunehmende Kriminalität. Die aktuelle Situation ist besonders beunruhigend, da sie nicht nur die finanzielle Stabilität der Apotheken untergräbt, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Arzneimittelversorgung schwächt.
Die Bedrohung durch Rezeptbetrug erfordert eine umfassende Antwort, die über traditionelle Sicherheitsmaßnahmen hinausgeht. Innovative Lösungsansätze, wie die verstärkte Nutzung von Blockchain-Technologie zur sicheren und unveränderlichen Dokumentation von Rezeptdaten, könnten zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Solche Technologien bieten das Potenzial, Betrugsversuche effektiver zu identifizieren und zu verhindern, ohne den Zugang zu notwendigen Medikamenten zu erschweren.
Es ist entscheidend, dass sowohl die Pharmaindustrie als auch die Regierung zusammenarbeiten, um die rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine solche Modernisierung unterstützen. Darüber hinaus müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um Apotheken bei der Implementierung dieser Technologien zu unterstützen. Nur durch eine koordinierte Anstrengung aller Beteiligten – Apotheken, Gesetzgeber, Gesundheitsbehörden und Strafverfolgungsorgane – lässt sich die Bedrohung durch Rezeptbetrug wirksam eindämmen und das Vertrauen in unsere Gesundheitsversorgung stärken.
Für Apothekenbetreiber ist es nun wichtiger denn je, sowohl in interne Sicherheitsmaßnahmen als auch in spezifische Versicherungen zu investieren, die Schutz bei Rezeptfälschungen bieten. Eine branchenspezifische Apothekenversicherung kann nicht nur finanzielle Einbußen kompensieren, sondern auch unterstützende Ressourcen im Kampf gegen Rezeptbetrug bereitstellen. Angesichts der zunehmenden Kriminalität und der daraus resultierenden Risiken sollte die Priorität einer solchen Versicherung hoch angesetzt werden, um sowohl die finanzielle Stabilität als auch die operative Integrität der Apotheken zu sichern.
Apotheken im Fokus: Warum umfassender Versicherungsschutz essenziell ist
Apotheken spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen und sind unverzichtbar für die Versorgung von Millionen Menschen. Doch die Herausforderungen, mit denen sie heute konfrontiert sind, gehen weit über die klassische Medikamentenabgabe hinaus. Cyberangriffe, rechtliche Konflikte, interne Vorfälle wie Diebstahl oder Betrug und klassische Schadensfälle wie Einbruch oder Feuer stellen erhebliche Risiken dar. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher essenziell, um diese Bedrohungen zu bewältigen und die langfristige Stabilität der Betriebe zu sichern.
Mit der Digitalisierung haben sich die Risiken für Apotheken grundlegend verändert. Elektronische Rezepte, digitale Warenwirtschaftssysteme und die Verarbeitung sensibler Patientendaten machen sie zu einem attraktiven Ziel für Cyberkriminelle. Ein Hackerangriff kann nicht nur den Betrieb lahmlegen, sondern auch das Vertrauen der Patienten nachhaltig schädigen. Cyberversicherungen übernehmen in solchen Fällen die finanziellen Kosten für Datenwiederherstellung, Systemreparaturen und rechtliche Folgen von Datenschutzverletzungen. Ohne diesen Schutz sind viele Apotheken den Folgen eines Angriffs schutzlos ausgeliefert.
Rechtliche Konflikte sind eine weitere Bedrohung, die Apotheken oft unerwartet trifft. Streitigkeiten mit Krankenkassen, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Konflikte mit Lieferanten können schnell hohe Kosten verursachen und die wirtschaftliche Stabilität gefährden. Eine Rechtsschutzversicherung bietet hier eine unverzichtbare Absicherung. Sie deckt nicht nur die finanziellen Risiken solcher Verfahren ab, sondern bietet auch Zugang zu juristischer Expertise, die in einer hochregulierten Branche wie der Apothekenwirtschaft entscheidend sein kann.
Auch klassische Risiken wie Einbruch, Feuer oder Wasserschäden bleiben für Apotheken ein relevanter Faktor. Die Lagerung von Medikamenten und die Aufrechterhaltung eines hygienischen Betriebs erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Branchenspezifische Apothekenversicherungen bieten hier umfassenden Schutz, der speziell auf die Bedürfnisse der Branche abgestimmt ist. Sie decken nicht nur Sachschäden ab, sondern auch Haftpflichtansprüche, die aus Beratungsfehlern oder fehlerhafter Medikamentenabgabe entstehen können.
Interne Risiken, wie Diebstahl oder Betrug durch Mitarbeiter, sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Besonders in Apotheken, die mit hochpreisigen Medikamenten arbeiten, können solche Vorfälle erhebliche finanzielle und reputative Schäden verursachen. Vertrauensschadenversicherungen bieten Schutz vor den finanziellen Folgen solcher internen Delikte und tragen dazu bei, das Vertrauen innerhalb des Teams und bei den Patienten aufrechtzuerhalten.
Die Vielfalt der Risiken, mit denen Apotheken konfrontiert sind, macht deutlich, dass eine lückenlose Absicherung notwendig ist. Einzelne Versicherungen reichen oft nicht aus, um alle Bedrohungen abzudecken. Nur eine Kombination aus branchenspezifischen Policen, Cyber-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherungen bietet die notwendige Sicherheit, um den Betrieb langfristig zu sichern und den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.
Apotheken stehen vor einer zunehmend komplexen Risikolandschaft, die sich nicht mehr allein mit klassischen Versicherungen abdecken lässt. Die Digitalisierung hat das Risikoportfolio erheblich erweitert: Cyberangriffe sind nicht mehr die Ausnahme, sondern eine reale Bedrohung, die sowohl den Betrieb als auch das Vertrauen der Patienten massiv gefährden kann. Der Schutz durch eine Cyberversicherung ist daher längst keine Option mehr, sondern eine unverzichtbare Notwendigkeit.
Doch die Gefahren sind nicht nur digital. Rechtliche Konflikte, etwa mit Krankenkassen oder Mitarbeitern, können schnell hohe Kosten verursachen und die wirtschaftliche Basis einer Apotheke gefährden. Ohne eine Rechtsschutzversicherung riskieren Betreiber, in juristische Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, die nicht nur finanziell, sondern auch emotional belastend sind.
Hinzu kommen interne Risiken, die oft unterschätzt werden. Diebstahl oder Betrug durch Mitarbeiter können nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Betriebsklima erheblich beeinträchtigen. Eine Vertrauensschadenversicherung bietet hier nicht nur Absicherung, sondern auch eine psychologische Entlastung für Betreiber, die wissen, dass sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle geschützt sind.
Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher nicht nur eine Absicherung gegen finanzielle Verluste, sondern ein strategisches Instrument, um Stabilität und Resilienz zu gewährleisten. Er ermöglicht es Apotheken, sich auf ihre Kernaufgabe zu konzentrieren: die Gesundheitsversorgung der Menschen. Versicherungen schaffen die Sicherheit, die notwendig ist, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, auch wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten.
Die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen ist unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, dass sie vor den vielfältigen Risiken geschützt werden, denen sie heute ausgesetzt sind. Ein ganzheitlicher Versicherungsschutz ist daher nicht nur eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung insgesamt.
Neue Retaxationsregelungen: Auswirkungen auf Apotheken und Versicherungen
Mit den jüngsten Änderungen der Retaxationsregelungen hat der Gesetzgeber Apotheken vor unnötigen finanziellen Belastungen geschützt. Retaxationen sind in bestimmten Fällen nun nicht mehr zulässig, darunter bei fehlenden Dosierangaben auf der Verordnung, bei unleserlichen oder fehlenden Ausstellungsdaten sowie bei Abweichungen von der Abgaberangfolge ohne triftigen Grund. Diese Änderungen schaffen mehr Rechtssicherheit für Apotheken und verringern das Risiko finanzieller Einbußen durch formale Fehler.
Für Apothekenbetreiber stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf den Versicherungsschutz haben. Retaxationsversicherungen, die speziell darauf ausgelegt sind, Apotheken vor finanziellen Schäden durch Rückforderungen der Krankenkassen zu schützen, könnten vor neuen Herausforderungen stehen. Die bisherigen Versicherungskonditionen basieren auf einer umfassenden Risikoabwägung, die durch die neuen Regelungen möglicherweise angepasst werden muss.
Versicherungsexperten warnen jedoch davor, den Schutz vorschnell zu lockern. Trotz der neuen Vorschriften bleibt das Risiko von Retaxationen bestehen, insbesondere in Fällen, die nicht unter die Änderungen fallen. Zudem könnten Krankenkassen neue Wege finden, formale Mängel zu beanstanden, um Kosten zu reduzieren. Für Apotheken ist es daher unerlässlich, weiterhin auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu setzen, der sowohl die verbleibenden Risiken als auch mögliche zukünftige Entwicklungen berücksichtigt.
Unklar bleibt bislang, ob die neuen Regelungen einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämien haben werden. Während eine Reduzierung der Risiken theoretisch eine Senkung der Prämien rechtfertigen könnte, könnten Versicherer darauf verweisen, dass weiterhin erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit Retaxationen bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie Versicherer und Apotheken gemeinsam auf die neuen Rahmenbedingungen reagieren.
Die Änderungen bei den Retaxationsregelungen sind ein wichtiger Schritt, um Apotheken vor unnötigen finanziellen Belastungen zu schützen. Dennoch sollten Apothekenbetreiber die verbleibenden Risiken nicht unterschätzen. Versicherungen spielen weiterhin eine entscheidende Rolle, um die wirtschaftliche Stabilität von Apotheken zu sichern.
Die neuen Vorschriften können zwar dazu beitragen, das Retaxationsrisiko zu verringern, sie eliminieren es jedoch nicht vollständig. Besonders kleinere Apotheken sind auf verlässlichen Versicherungsschutz angewiesen, um im Fall von Streitigkeiten oder unvorhergesehenen Problemen abgesichert zu sein.
Eine mögliche Anpassung der Versicherungsprämien sollte dabei nicht überstürzt erfolgen. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Entwicklung der Retaxationspraxis genau zu beobachten und die Versicherungsprodukte gegebenenfalls an die neuen Anforderungen anzupassen. Apothekenbetreiber sollten ihre bestehenden Verträge kritisch prüfen und sich von Experten beraten lassen, um auch in Zukunft optimal abgesichert zu sein.
Denn eines bleibt sicher: Die Wichtigkeit eines umfassenden Schutzes gegen Retaxationen darf nicht unterschätzt werden – weder heute noch in der Zukunft.
Beinahe-Auffahrunfall: Motorradfahrer trägt Beweislast für Sturz
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass der Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auch auf sogenannte Beinahe-Auffahrunfälle ausgeweitet werden kann. Dies bedeutet, dass Motorradfahrer, die ohne tatsächliche Kollision stürzen, beweisen müssen, dass der Unfall nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Anderenfalls bleibt der Betroffene auf den entstandenen Schäden sitzen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer abrupt bremsen müssen, um einen Auffahrunfall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug zu vermeiden. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte, ohne das Fahrzeug vor ihm zu berühren. Der Motorradfahrer machte geltend, dass das Verhalten des vorausfahrenden Fahrzeugs den Sturz verursacht habe und forderte Schadensersatz.
Der BGH sah die Situation anders: Es sei nicht ausreichend nachgewiesen, dass das Fahrmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs die alleinige Ursache des Unfalls gewesen sei. Vielmehr müsse der gestürzte Motorradfahrer darlegen und beweisen, dass kein eigenes Fehlverhalten – wie eine unangepasste Geschwindigkeit oder eine unzureichende Bremsreaktion – den Sturz verursacht habe. Gelingt dieser Nachweis nicht, könne er keine Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen.
Diese Entscheidung betont die hohe Eigenverantwortung von Motorradfahrern im Straßenverkehr und zeigt zugleich die rechtliche Herausforderung, die sich aus solchen Beinahe-Unfällen ergibt. Der Fall verdeutlicht, wie komplex die Haftungsfrage in derartigen Situationen sein kann, insbesondere wenn keine Kollision als Beweismittel vorliegt.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht, erweitert ihn jedoch auf Fälle, in denen keine Berührung der Fahrzeuge stattfindet. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Motorradfahrer, die in einer ohnehin vulnerablen Position im Straßenverkehr sind.
Auf den ersten Blick mag die Entscheidung hart wirken, da sie Motorradfahrer stärker in die Pflicht nimmt, ihre Unschuld zu beweisen. Sie ist jedoch konsequent, da ein nahezu unvermeidbares Risiko für Missbrauch vermieden wird, wenn der Anscheinsbeweis ohne konkrete Berührung ausgeschlossen bliebe. Wer stürzt, ohne dass es zu einer Kollision kommt, könnte sonst leicht eine Schuldzuweisung an andere Verkehrsteilnehmer vornehmen, ohne dies belegen zu müssen.
Die Entscheidung mahnt aber auch zu größerer Vorsicht und einer defensiven Fahrweise, insbesondere für Zweiradfahrer. Die Eigenverantwortung im Straßenverkehr wird dadurch noch stärker betont. Kritisch bleibt jedoch, dass Motorradfahrer im Zweifelsfall häufig in der Beweispflicht stehen, während die technischen Gegebenheiten eines Sturzes oft schwer rekonstruierbar sind. Dies könnte langfristig zu einer Benachteiligung dieser Verkehrsteilnehmer führen.
Der BGH hat hier eine klare Linie gezogen, die jedoch auch zeigt, dass die Rechtsprechung mit den Realitäten des Straßenverkehrs nicht immer leicht zu vereinbaren ist. Motorradfahrer sollten sich dieser Risiken bewusst sein und ihre Fahrweise entsprechend anpassen, um im Ernstfall nicht auf den Kosten eines Unfalls sitzen zu bleiben.
Verzögerungen und Veränderungen: Das Schicksal der Arzneimittelpreisverordnung im politischen Tauziehen
In den letzten Zügen der Legislaturperiode stehen bedeutende gesetzliche Änderungen an, die die Gesundheitsversorgung in Deutschland betreffen sollen. Ein zentrales Vorhaben war die Übertragung der Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ursprünglich als Teil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) geplant, sollte diese Maßnahme die Effizienz und Spezialisierung in der Regulierung der Arzneimittelpreise verbessern.
Der Gesetzesentwurf, eingereicht am 22. Mai, sah vor, dass diese regulatorische Zuständigkeit im Zuge einer umfassenderen Reform übergehen sollte. Doch politische Verwerfungen innerhalb der Ampelkoalition führten zu einem vorläufigen Scheitern der Pläne. Ein Bruch innerhalb der Koalition und die nachfolgende Neuformierung der Mehrheitsverhältnisse ließen viele der ursprünglichen Vorhaben auf der Strecke bleiben. Die FDP, die sich stark für die Entbudgetierung der Hausarztvergütungen einsetzte, brachte im Dezember einen eigenen Antrag ein, um zumindest Teile des ursprünglichen Gesetzesvorhabens zu retten.
Ein reduziertes Gesetzespaket, das kurz vor der Bundestagswahl im Februar beschlossen werden soll, enthält nun neben der Entbudgetierung auch bürokratische Erleichterungen für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und Regelungen zur Verordnung von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexueller Gewalt. Die Verlegung der AMPreisV vom BMWK ins BMG ist jedoch aus dem Paket gestrichen worden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zeigte bisher wenig Initiative, das Fixum der Apotheken anzupassen, trotz früherer Versprechungen und anhaltender Appelle aus der Apothekerschaft.
Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, hat kürzlich erneut an Habeck appelliert, sich für die Apotheken einzusetzen. Eine Antwort steht noch aus, was die Unsicherheit in der Branche weiter verstärkt. Ob ein Wechsel der Zuständigkeit zum BMG unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Situation grundlegend ändern würde, bleibt umstritten. Lauterbachs bisherige Reformansätze konzentrierten sich vornehmlich auf Umverteilungsmaßnahmen und nicht auf strukturelle Änderungen der Vergütungen.
Die kontinuierlichen Verzögerungen und der Rückzug wichtiger Reformelemente im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz spiegeln ein größeres Muster politischer Kompromisse und Koalitionsbrüche wider, das oft zu Lasten effektiver und notwendiger Veränderungen im Gesundheitssystem geht. Die Entscheidung, die AMPreisV nicht wie geplant zu verlagern, ist symptomatisch für die Herausforderungen, denen sich politische Entscheidungsträger gegenübersehen: die Balance zwischen kurzfristigen politischen Gewinnen und langfristigen, strukturellen Verbesserungen. Für die Apotheken und ihre Patienten bedeutet dies weiterhin Unsicherheit und möglicherweise verpasste Chancen auf effizientere und gerechtere Preisgestaltung in der Medikamentenversorgung. Der Ausgang der nächsten Bundestagswahl könnte hier entscheidende Weichen stellen.
Kostenkontrolle auf Kosten der Versorgung: Apotheken in den USA vor der Zerreißprobe
Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken in den Vereinigten Staaten verschlechtert sich zusehends. Ursache ist ein System, das die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente senken soll, dabei jedoch unbeabsichtigte Folgen für die Versorgungssicherheit hat. Insbesondere die Einführung der sogenannten Prescription Drug Affordability Boards (PDAB) in mehreren Bundesstaaten hat eine neue Dimension der Belastung für Apotheken geschaffen. Ziel der PDAB war es, durch Zahlungslimits die Preise für bestimmte Arzneimittel, vor allem für seltene und chronische Erkrankungen, zu reduzieren. Doch ein Bericht von zwei renommierten Organisationen – der National Alliance of State Pharmacy Associations und der Partnership for Safe Medicines – zeigt, dass die Maßnahme weitreichende Schwachstellen aufweist.
Die PDAB sind zwar in der Lage, die Preise, die Apotheken bei Herstellern zahlen, zu deckeln, doch die zentrale Herausforderung bleibt ungelöst: Die Erstattungsbeträge der Krankenversicherungen und die Höhe der Zuzahlungen für Patienten fallen weiterhin in den Verantwortungsbereich der Pharmacy Benefit Manager (PBM). Diese Mittlerunternehmen handeln Rabatte mit Pharmaherstellern aus und legen fest, welche Medikamente zu welchen Konditionen erstattungsfähig sind. Für Apotheken bedeutet dies, dass die Differenz zwischen den von den PDAB regulierten Einkaufspreisen und den von PBM festgelegten Erstattungsbeträgen oft nicht aufgefangen wird.
Viele Apotheken sehen sich daher gezwungen, bestimmte Präparate aus ihrem Sortiment zu nehmen, da sie diese unter den aktuellen Bedingungen nur mit Verlust abgeben könnten. Das betrifft insbesondere Medikamente für chronische und seltene Krankheiten, deren Kosten bereits hoch sind. Patienten, die auf diese Präparate angewiesen sind, stehen somit vor erheblichen Hürden bei der Versorgung. Der Bericht warnt eindringlich vor den Folgen dieser Entwicklung: Wird die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet, könnten langfristig höhere Gesundheitskosten für das gesamte System entstehen.
Ein weiteres Problem liegt in der uneinheitlichen Anwendung der Zahlungslimits. Diese gelten nicht für alle Versicherungsarten – staatlich geförderte oder selbstfinanzierte Krankenversicherungen sind beispielsweise ausgenommen. Für Apotheken bedeutet dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da sie im Einzelfall prüfen müssen, ob die Limits greifen. Oft fehlen jedoch die nötigen Informationen, um korrekte Abrechnungen sicherzustellen, was wiederum das Risiko finanzieller Verluste erhöht.
Die wahrscheinlichste Konsequenz ist, dass Apotheken zunehmend Abstand davon nehmen, Medikamente mit Zahlungslimits zu führen. Dies würde jedoch nicht nur die wirtschaftliche Lage der Apotheken weiter verschlechtern, sondern auch die Patientenversorgung massiv beeinträchtigen. Der Bericht der beiden Organisationen fordert daher dringend eine umfassende Reform des Systems, um die Interessen aller Beteiligten – von Apotheken über Patienten bis hin zu Versicherungen – besser in Einklang zu bringen.
Die Einführung der Prescription Drug Affordability Boards ist ein Beispiel für gut gemeinte, aber unzureichend durchdachte Maßnahmen im Gesundheitswesen. Während die Idee, die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente zu senken, zweifellos richtig ist, zeigt die praktische Umsetzung erhebliche Schwächen. Das Fehlen einer Verknüpfung zwischen den Zahlungslimits der PDAB und den Erstattungsregelungen der Pharmacy Benefit Manager hat ein Ungleichgewicht geschaffen, das vor allem auf dem Rücken der Apotheken ausgetragen wird.
Diese Situation verdeutlicht, wie wichtig eine ganzheitliche Betrachtung von Gesundheitsreformen ist. Ohne klare und einheitliche Regelungen, die sowohl die Preisgestaltung als auch die Erstattung und Abrechnung umfassen, werden die Maßnahmen ihr Ziel nicht erreichen. Die Folgen sind gravierend: Apotheken kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz, Patienten verlieren den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten, und die Kosten im Gesundheitssystem könnten durch Folgeerkrankungen weiter steigen.
Eine Lösung erfordert politischen Willen und die Bereitschaft, Interessenlagen miteinander zu harmonisieren. Die Rolle der PBM als zentrale Instanz in der Arzneimittelversorgung muss dabei kritisch hinterfragt und reguliert werden. Andernfalls bleibt die Balance zwischen Kostenkontrolle und Versorgungssicherheit eine kaum lösbare Zwickmühle – mit fatalen Folgen für alle Beteiligten.
Innovation und Engagement: Der Deutsche Apotheken-Award 2025 ehrt herausragende Versorgungsleistungen
Der Deutsche Apotheken-Award (DAA) wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt, um die herausragenden Leistungen der Apotheken in der Patientenversorgung zu würdigen. Seit seiner Gründung im Jahr 2015 durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) hat sich der Award als eine wichtige Plattform etabliert, die das oft unsichtbare Engagement und die Innovationskraft der Apotheken in den Vordergrund rückt.
Die diesjährige Ausgabe des Awards konzentriert sich ausschließlich auf die Kategorie „Beste Versorgung durch die Vor-Ort-Apotheke“. Diese thematische Fokussierung unterstreicht die zentrale Rolle, die Apotheken in der lokalen Gesundheitsversorgung spielen, insbesondere in Zeiten, in denen die Anforderungen und Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung kontinuierlich steigen.
Die Preisverleihung findet im Rahmen des DAV-Wirtschaftsforums am 14. Mai 2025 statt. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld von 4000 Euro dotiert, gefolgt von 2000 Euro für den zweiten und 1000 Euro für den dritten Platz. Diese finanzielle Anerkennung spiegelt die Wertschätzung für die innovativen Lösungen wider, die Apothekenteams entwickeln, um die Versorgung ihrer Patienten stetig zu verbessern.
Die Bewerbungsfrist für den DAA endet am 17. Februar 2025. Apotheken, die alleine oder in Kooperation mit Partnern arbeiten, sind aufgerufen, ihre Projekte und Initiativen einzureichen, die beispielhaft für die Versorgungskompetenz und den Gemeinschaftssinn des Berufsstands stehen.
Der Deutsche Apotheken-Award 2025 ist mehr als eine Preisverleihung; er ist ein Zeugnis für die tiefe Verwurzelung der Apotheken in der Gemeinschaft und ihre unermüdliche Bereitschaft, sich den wandelnden Bedürfnissen der Patienten anzupassen. In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem zunehmend unter Druck steht, bieten solche Initiativen eine wichtige Plattform, um die entscheidende Rolle der Apotheker in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken und zu fördern. Der DAA würdigt nicht nur individuelle Leistungen, sondern betont auch die kollektive Anstrengung und den innovativen Geist des gesamten Berufsstands. Es ist zu hoffen, dass dieser Award weiterhin als Inspirationsquelle dient und mehr Apotheken dazu motiviert, ihre kreativen Lösungen in den Vordergrund zu rücken.
Cannabisbranche vor dem Aus? Unsichere Zukunft durch drohende Gesetzesänderung
Die deutsche Cannabisbranche blickt mit großer Unsicherheit auf die Bundestagswahl am 23. Februar. Die Union hat angekündigt, die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig machen zu wollen. Seit dem 1. April gilt Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm zu Genusszwecken mitführen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Auch die nicht-kommerzielle Abgabe in Anbauvereinigungen ist erlaubt. Sollte die Union ihre Pläne umsetzen, drohen jedoch weitreichende Konsequenzen für den Markt.
Insbesondere Anbieter von medizinischem Cannabis sehen ihre Existenz bedroht. Laut einem Bericht des Handelsblatt könnten bei einer erneuten Einstufung von Cannabis als Betäubungsmittel zahlreiche Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten. David Henn, Chef des Pharmaunternehmens Semdor Pharma, prognostiziert, dass 70 Prozent der deutschen Cannabisunternehmen innerhalb eines Jahres vom Markt verschwinden könnten. Diese Entwicklung würde auch europäische Produzenten treffen, die vom deutschen Markt abhängig sind.
Der Boom, den die Branche seit der Teillegalisierung erlebt, zeigt sich vor allem in den steigenden Zahlen bei Privatverordnungen. Nach Angaben des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken machen Privatverordnungen mittlerweile 80 Prozent aller Rezepte aus. Ein entscheidender Treiber sind Telemedizin-Plattformen, die es Selbstzahlern ermöglichen, unkompliziert Rezepte für medizinisches Cannabis zu erhalten. Unternehmen wie die Bloomwell Group verzeichnen einen exponentiellen Anstieg der Verschreibungen. Zugleich führte die gestiegene Nachfrage zu einem deutlichen Preisverfall.
Sollte es zu einer Rücknahme der Teillegalisierung kommen, könnten nicht nur Unternehmen, sondern auch Patienten betroffen sein. Langjährige Cannabispatienten müssten mit Versorgungsengpässen rechnen. Für viele Patienten, die auf bestimmte Sorten eingestellt sind, könnte dies zu erheblichen Behandlungsproblemen führen. Auch die wissenschaftliche Erforschung von Cannabis in den geplanten Modellregionen steht auf der Kippe. Mehrere Städte wie Frankfurt, Berlin und Wiesbaden hatten angekündigt, den Verkauf von Genusscannabis in lizenzierten Geschäften und Apotheken zu testen.
Neben pessimistischen Prognosen gibt es jedoch auch differenzierte Stimmen. Marla Luther vom Unternehmen Avextra sieht in der Rücknahme der Teillegalisierung eine Chance, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Ihrer Ansicht nach könnte so der Missbrauch von Telemedizin-Angeboten durch Freizeitkonsumenten eingedämmt werden. Der ursprüngliche Fokus des Gesetzgebers habe auf der Entwicklung von Fertigarzneimitteln gelegen, die therapeutisch eingesetzt werden.
Wie es mit der Cannabisbranche weitergeht, hängt maßgeblich von den politischen Entwicklungen nach der Wahl ab. Die aktuelle Unsicherheit belastet bereits jetzt Unternehmen und Patienten gleichermaßen. Eine Rückkehr zu den alten Regelungen könnte die Branche in ihrer jetzigen Form nachhaltig verändern.
Die Cannabisbranche steht an einem Scheideweg. Was zunächst als Erfolgsgeschichte begann, droht nun in einer wirtschaftlichen und politischen Sackgasse zu enden. Die Teillegalisierung hat einen Boom ausgelöst, der sich jedoch zunehmend als fragil erweist. Unternehmen, die ihre Geschäftsmodelle auf die liberalisierten Regelungen abgestimmt haben, stehen vor existenziellen Fragen.
Die Kritik an einer möglichen Rücknahme der Teillegalisierung ist berechtigt. Sie würde nicht nur wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern auch Patienten belasten, die auf eine kontinuierliche Versorgung mit medizinischem Cannabis angewiesen sind. Gleichzeitig muss die Frage erlaubt sein, ob die derzeitige Gesetzeslage in einigen Bereichen nicht nachjustiert werden muss.
Die steigende Zahl an Privatverordnungen und der wachsende Einfluss von Telemedizinplattformen werfen die Frage auf, ob der ursprüngliche Zweck des Gesetzes – die Förderung von Fertigarzneimitteln für den therapeutischen Einsatz – nicht in den Hintergrund gerückt ist. Eine ausgewogene Regulierung, die sowohl die medizinischen Bedürfnisse der Patienten als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche berücksichtigt, ist dringend erforderlich.
Die Politik steht in der Verantwortung, klare und nachhaltige Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine erneute Kehrtwende könnte nicht nur Unternehmen destabilisieren, sondern auch das Vertrauen von Patienten und Branchenakteuren in die politischen Entscheidungsprozesse nachhaltig erschüttern.
Augen- und Ohrentropfen: Präzision und Sorgfalt in der Rezeptur
Die Herstellung von Augen- und Ohrentropfen stellt Apotheken vor besondere Herausforderungen. Beim Pharmacon-Kongress in Schladming erläuterte Professorin Dr. Anne Seidlitz von der Freien Universität Berlin die zentralen Anforderungen und Fallstricke bei der Rezeptur dieser sensiblen Präparate. Besonders Augentropfen verlangen höchste Sorgfalt, da sie steril und zugleich gut verträglich sein müssen.
Nach Seidlitz ist die Sterilität der wichtigste Aspekt bei ophthalmologischen Zubereitungen. Im Unterschied zur industriellen Fertigung, bei der eine Sterilisation im Endgefäß möglich ist, bleibt Apotheken lediglich die Sterilfiltration. Hierfür sei der Einsatz von Wasser für Injektionszwecke als Ausgangsstoff unerlässlich. Auch die Sterilität von Packmitteln und Arbeitsumgebungen müsse strikt beachtet werden, um eine mikrobielle Kontamination der wässrigen Lösungen zu vermeiden.
Darüber hinaus müssen Augentropfen verträglich sein. Dazu zählen eine isotonische Zusammensetzung sowie ein pH-Wert, der möglichst reizarm ist. Doch dies lässt sich nicht immer umsetzen, da die Stabilität mancher Wirkstoffe stark vom pH-Wert abhängig ist. Besonders bei pH-Werten, die vom physiologischen Wert der Tränenflüssigkeit abweichen, könne es zu einem verstärkten Tränenfluss kommen, der die Wirkstoffverweilzeit verkürze. Auch die richtige Auswahl und minimale Verwendung von Hilfsstoffen sei entscheidend, um Irritationen zu vermeiden.
Einen weiteren Schwerpunkt legte Seidlitz auf den Einsatz von Konservierungsmitteln. Diese seien unverzichtbar, um die Präparate vor mikrobieller Verunreinigung zu schützen. Benzalkoniumchlorid, ein häufig genutztes Konservierungsmittel, könne jedoch Reizungen verursachen. Für chirurgische Eingriffe oder bei verletzten Augen müssten daher konservierungsmittelfreie Einzeldosisbehältnisse verwendet werden. Für die Rezeptur empfahl Seidlitz die Orientierung an Fachwerken wie dem DAC/NRF, die detaillierte Vorgaben und Empfehlungen bieten.
Auch bei Ohrentropfen sind die Anforderungen unterschiedlich, je nach Zustand des Trommelfells. Ist das Trommelfell intakt, müssen die Zubereitungen weder steril noch isotonisch sein. Wasserfreie Grundlagen wie Glycerol oder Propylenglycol werden hier bevorzugt, da wasserhaltige Lösungen das Risiko von Entzündungen erhöhen können. Im Falle eines perforierten Trommelfells oder nach chirurgischen Eingriffen gelten jedoch strenge Anforderungen: Hier müssen die Präparate steril, konservierungsmittelfrei und frei von ototoxischen Substanzen sein.
Die Komplexität der Herstellung von Augen- und Ohrentropfen unterstreicht die Bedeutung von fundiertem Wissen und präzisen Arbeitsprozessen in Apotheken. Seidlitz betonte abschließend, dass die richtige Fachliteratur und eine sorgfältige Auswahl der Inhaltsstoffe unverzichtbar sind, um qualitativ hochwertige und sichere Präparate herzustellen.
Die Rezeptur von Augen- und Ohrentropfen zeigt eindrucksvoll, wie anspruchsvoll die Arbeit in Apotheken sein kann. Zwischen den strengen Anforderungen an Sterilität, Verträglichkeit und die individuelle Anpassung an den Patientenbedarf bleibt kaum Spielraum für Fehler. Gerade die Tatsache, dass in Apotheken keine Sterilisation im Endgefäß möglich ist, verdeutlicht die Verantwortung, die auf den Schultern der Pharmazeuten liegt.
Augentropfen, die nicht nur sicher, sondern auch angenehm für den Patienten sind, erfordern ein tiefes Verständnis der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Wirk- und Hilfsstoffe. Auch bei Ohrentropfen wird die Expertise der Apotheker deutlich: Je nach Zustand des Trommelfells ändern sich die Anforderungen erheblich, was eine genaue Analyse und sorgfältige Herstellung unverzichtbar macht.
Besonders die Diskussion um Konservierungsmittel zeigt den Balanceakt, der bei der Rezeptur nötig ist. Einerseits sollen diese die Sicherheit des Präparats gewährleisten, andererseits dürfen sie die empfindlichen Gewebe von Auge und Ohr nicht zusätzlich belasten. Der Verzicht auf Konservierungsmittel für bestimmte Anwendungen stellt Apotheken vor zusätzliche Herausforderungen, die nur mit Fachwissen und akribischer Arbeitsweise zu bewältigen sind.
Dieser hohe Anspruch unterstreicht die Bedeutung qualifizierter Pharmazeuten und eine kontinuierliche Weiterbildung. Die Rezeptur von Augen- und Ohrentropfen mag in Apotheken nicht zum Alltag gehören, sie zeigt jedoch exemplarisch, warum fundiertes Wissen in der pharmazeutischen Praxis unverzichtbar ist.
Pflegezeit weltweit: Merck setzt auf Unterstützung für Beschäftigte
Die Pflege von schwer erkrankten Angehörigen stellt weltweit eine große Herausforderung dar, sowohl emotional als auch finanziell. Der deutsche Pharma- und Technologiekonzern Merck hat angekündigt, ein globales Programm einzuführen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Situationen unterstützt. Mit einer garantierten Freistellung von mindestens zehn Tagen soll pflegenden Beschäftigten eine finanzielle Absicherung geboten werden. Das Programm wird in den kommenden zwölf Monaten schrittweise in allen Ländern eingeführt, in denen das Unternehmen tätig ist, wie Merck in Darmstadt mitteilte.
Die Initiative richtet sich an Beschäftigte, die sich um „direkte Familienangehörige in einem kritischen Gesundheitszustand“ kümmern müssen, darunter Eltern, Kinder oder Lebenspartner. Laut einer Konzernsprecherin variiert die genaue Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung je nach regionalen Gegebenheiten. Ein voller Lohnausgleich ist dabei nicht immer vorgesehen, jedoch eine Grundabsicherung, die individuell festgelegt wird.
In Deutschland bleiben die Regelungen zunächst unverändert. Hier gibt es bereits durch das Pflegezeitgesetz einen Anspruch auf Freistellung von bis zu zehn Tagen, um kurzfristig eine Pflege zu organisieren. Merck zahlt den deutschen Beschäftigten dabei das volle Gehalt für die ersten beiden Tage, während die Pflegekasse die übrigen acht Tage mit Einschränkungen abdeckt. In vielen anderen Ländern hingegen existieren solche gesetzlichen Ansprüche nicht oder nur in eingeschränkter Form. Beschäftigte dürfen zwar in Pflegefällen der Arbeit fernbleiben, müssen jedoch oft auf eine Gehaltszahlung verzichten.
Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht, sieht in Mercks Ansatz ein wichtiges Signal. „In alternden Gesellschaften wird das Thema Pflege immer drängender“, erklärte er. Die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege sei angesichts einer prekären Versorgungssituation ein wachsendes Problem.
Auch Merck-CEO Belén Garijo betonte die Bedeutung der Initiative. Die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen könne jede Familie treffen. Beschäftigte sollten in solchen Situationen nicht auch noch finanzielle Sorgen belasten müssen. Mit dem Programm wolle Merck seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumindest eine Sorge abnehmen.
In Deutschland ist die rechtliche Lage zur Vergütung während der Pflegezeit jedoch nicht abschließend geklärt. Nach vorherrschender Rechtsauffassung besteht ein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung für die gesetzlich garantierten zehn Tage, doch juristische Unsicherheiten bleiben. Während Tarifverträge in einigen Branchen, wie der Metall- und Elektroindustrie, zusätzliche Freistellungsmöglichkeiten schaffen, ist dies nicht überall der Fall. Betriebsvereinbarungen regeln teils individuelle Ansprüche, doch viele Beschäftigte bleiben auf die gesetzliche Mindestregelung angewiesen.
Mit dem neuen Programm geht Merck einen Schritt weiter als die gesetzlichen Vorgaben in vielen Ländern. Es setzt ein Zeichen dafür, dass die Unterstützung pflegender Angehöriger nicht nur eine private, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung darstellt.
Die Einführung eines globalen Pflegeprogramms durch Merck ist ein Signal, das über die Grenzen eines Unternehmens hinausreicht. Es verdeutlicht, wie dringend die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in alternden Gesellschaften zum Thema gemacht werden muss. Die Pflege von Angehörigen ist keine Randerscheinung, sondern betrifft weltweit Millionen von Familien.
In Deutschland mag die gesetzliche Grundlage vergleichsweise stabil erscheinen, doch auch hier bleiben Lücken. Der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung ist nicht universell geklärt, und in Branchen ohne Tarifverträge sind Beschäftigte oft auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen. Mercks Vorstoß zeigt, dass Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung ihrer Mitarbeitenden spielen können, wenn staatliche Systeme an ihre Grenzen stoßen.
Doch wie viele Konzerne werden diesem Beispiel folgen? Gerade in Ländern ohne gesetzliche Regelungen zeigt sich die Ungleichheit: Beschäftigte, die Angehörige pflegen, stehen häufig ohne jegliche Absicherung da. Es ist daher nicht nur eine Frage des guten Willens von Unternehmen, sondern auch eine Aufgabe der Politik, klare und gerechte Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mercks Initiative ist ein wichtiger Schritt, der aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass eine umfassende Lösung noch aussteht. Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen darf weder ein persönliches noch ein finanzielles Fiasko bedeuten. Hier braucht es mehr als Vorbilder – es braucht strukturelle Veränderungen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.