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  • 22.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberangriffe, KI-Investitionen und Gerichtsentscheidungen
    22.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberangriffe, KI-Investitionen und Gerichtsentscheidungen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein kürzlich entdeckter Cyberangriff auf D-Trust hat ernste Sicherheitslücken aufgezeigt, indem es Angreifern gelang, Zugriff auf sensib...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Cyberangriffe, KI-Investitionen und Gerichtsentscheidungen

 

Prägende Entwicklungen in Technologie und Recht formen die Zukunft der Gesundheitsversorgung

Ein kürzlich entdeckter Cyberangriff auf D-Trust hat ernste Sicherheitslücken aufgezeigt, indem es Angreifern gelang, Zugriff auf sensible Daten von Elektronischen Heilberufsausweisen und Institutionsausweisen zu erlangen. Dies wirft Fragen über die Sicherheit digitaler Lösungen im Gesundheitsbereich auf. Unterdessen hat die Werbung von Günther Jauch für eine Online-Apotheke eine hitzige Debatte ausgelöst, in der traditionelle Apotheken um ihre Existenz kämpfen und auf die negativen Folgen solcher Werbemaßnahmen hinweisen. In den USA hat OpenAI eine bedeutende Investition zur Erweiterung der KI-Infrastruktur angekündigt, die mit Unterstützung von Technologieriesen und staatlicher Förderung vorangetrieben wird, was die Bedeutung von KI in der aktuellen Wirtschaftslandschaft unterstreicht. In Deutschland sorgt ein Gerichtsurteil für Aufsehen, das langfristige Post-Covid-Syndrome als Berufskrankheit anerkennen könnte, was weitreichende Konsequenzen für betroffene Berufsgruppen hätte. Eine divergierende Einstufung der Dronabinol-Lösung von Caelo durch deutsche Gerichte zeigt, wie uneinheitlich regulatorische Standards manchmal angewendet werden. Ein Vorfall in Athen, bei dem der Gesundheitsminister persönlich in die Medikamentenausgabe eingreifen

 

Cyberangriff auf D-Trust: Heilberufsausweise und Institutionsdaten im Fokus

Ein gezielter Cyberangriff auf den Anbieter digitaler Lösungen D-Trust hat Schwachstellen im Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten offengelegt. Bereits vor einer Woche wurde der Angriff entdeckt, doch die neuesten Analysen zeigen, dass die Manipulation einer Schnittstelle den Zugriff auf sensible Antragsdaten ermöglichte. Betroffen sind unter anderem Daten von Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B).

Laut D-Trust konnten Angreifer personenbezogene Informationen wie Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten sowie teilweise Adress- und Ausweisdaten aus dem Antragsbearbeitungssystem auslesen. Eine Veränderung der Antragsdaten sei jedoch nicht erfolgt. Auch die Funktionalität und Sicherheit der ausgegebenen Signatur- und Siegelkarten sowie der eHBA und SMC-B sei nicht beeinträchtigt. Zugangsdaten wie Passwörter und Zahlungsinformationen seien ebenfalls nicht betroffen.

D-Trust arbeitet weiterhin intensiv an der Aufklärung des Vorfalls und kooperiert dabei eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden sowie den Strafverfolgungsbehörden. Eine Strafanzeige wurde bereits erstattet. Der Vorfall wirft erneut ein Licht auf die steigende Gefahr gezielter Angriffe auf digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen und anderen sensiblen Branchen.

Für Apothekenbetreiber und andere betroffene Einrichtungen stellt sich die Frage nach der Absicherung solcher Risiken. Gerade im Gesundheitssektor, der auf die Integrität digitaler Lösungen angewiesen ist, können Cyberangriffe zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen. Der Einsatz von Cyber-Versicherungen, die gezielt Vermögensschäden abdecken, könnte künftig eine zentrale Rolle im Risikomanagement spielen.

Der Cyberangriff auf D-Trust verdeutlicht die prekäre Sicherheitslage im Gesundheitswesen. Auch wenn in diesem Fall keine direkte Manipulation oder ein Missbrauch der ausgegebenen Ausweise festgestellt wurde, bleibt der Zugriff auf sensible personenbezogene Daten ein Alarmsignal. Solche Vorfälle verdeutlichen, wie anfällig digitale Infrastruktur in kritischen Bereichen ist und welche Folgen Lücken im System nach sich ziehen können.

Besonders für Apothekenbetreiber ist dies ein Weckruf. Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und regelmäßigen Updates muss auch die finanzielle Absicherung ernsthaft in Betracht gezogen werden. Cyber-Versicherungen können im Ernstfall entscheidend sein, um wirtschaftliche Schäden abzufedern und die Existenz des Betriebs zu sichern.

Der Fall zeigt auch, dass der Schutz sensibler Daten nicht allein Sache der Dienstleister sein darf. Die gesamte Branche steht in der Verantwortung, Risiken aktiv zu minimieren und Vorfälle transparent aufzuarbeiten. Sicherheit im digitalen Zeitalter ist kein Luxus, sondern eine notwendige Grundlage für Vertrauen und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.

 

Kritik an Prominentenwerbung: Günther Jauch und die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken

Die Debatte um die Werbepraktiken berühmter Persönlichkeiten erreichte kürzlich einen neuen Höhepunkt, als die Chronikerin Michaela Axtner, eine leidenschaftliche Befürworterin traditioneller Apotheken, zehn provokative Fragen im „Wer wird Millionär“-Format an den bekannten Fernsehmoderator Günther Jauch richtete. Diese Aktion war eine direkte Reaktion auf Jauchs Werbeengagements für die Online-Apotheke Shop Apotheke (Redcare). Axtner, 65 Jahre alt, zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit auf eine ernste Angelegenheit zu lenken: den potenziellen Beitrag derartiger Werbemaßnahmen zum Niedergang stationärer Apotheken in Deutschland.

Die von Axtner formulierten Fragen sollen Jauch auf die Probe stellen und demonstrieren, ob der Moderator, der in einer Sendung auftritt, die Klugheit und Wissen schätzt, die grundlegenden Aspekte der Apothekenbranche versteht. Ihre Kritik spiegelt eine tiefere Unzufriedenheit mit der zunehmenden Dominanz von Online-Diensten wider, die oft zulasten kleinerer, lokaler Geschäfte geht. Indem sie Jauch in den Mittelpunkt dieser Problematik stellt, möchte Axtner eine breitere Diskussion über die ethischen Verantwortlichkeiten von Prominenten in Werbekampagnen anregen und das Bewusstsein für die bedeutende Rolle erhöhen, die lokale Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Gemeinden spielen.

Die Initiative von Michaela Axtner beleuchtet eine kritische Facette der modernen Konsumgesellschaft: die ethische Verantwortung von Prominenten in der Werbung. Günther Jauch, als vertrauenswürdige Persönlichkeit im deutschen Fernsehen, steht exemplarisch für die Macht und Einfluss, die Prominente auf öffentliche Meinungen und Verhaltensweisen ausüben können. Seine Beteiligung an der Werbung für eine Online-Apotheke wirft wichtige Fragen auf bezüglich der Auswirkungen solcher Kampagnen auf traditionelle Geschäftsmodelle und insbesondere auf lokale Apotheken, die eine unverzichtbare Rolle in der Versorgung und im sozialen Gefüge ihrer Gemeinden spielen.

Die Diskussion geht weit über einzelne Werbedeals hinaus und berührt grundlegende Themen wie Verantwortung, Nachhaltigkeit und die Unterstützung lokaler Wirtschaftskreisläufe. In einer Zeit, in der das Online-Shopping stetig zunimmt, ist es entscheidend, dass sowohl Konsumenten als auch öffentliche Figuren die langfristigen Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Axtner's kritischer Ansatz fordert nicht nur Jauch heraus, sondern auch das Publikum, über den eigenen Konsum nachzudenken und wie dieser die lokale Infrastruktur beeinflusst. Letztendlich ist es ein Aufruf, eine ausgewogene Balance zwischen Bequemlichkeit und der Unterstützung der Gemeinschaft zu finden, die das Fundament unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität bildet.

 

Großinvestition in KI: OpenAI und Partner planen Rechenzentrumsausbau

In einer großangelegten Initiative zur Förderung der Künstlichen Intelligenz haben OpenAI zusammen mit führenden Technologiepartnern, darunter Oracle und Softbank, eine Investition von 500 Milliarden Dollar in den Bau neuer KI-Rechenzentren angekündigt. Das Projekt, bekannt unter dem Namen Stargate, soll zunächst mit einer Investitionssumme von 100 Milliarden Dollar an den Start gehen. Die Bekanntgabe erfolgte durch den US-Präsidenten Donald Trump im Weißen Haus, der damit ein klares Zeichen für die Priorität von KI-Technologien in seiner Amtszeit setzt.

Trump hat dabei auch eine signifikante politische Wende vollzogen, indem er bestehende Regulierungen zur KI-Entwicklung, eingeführt von seinem Vorgänger Joe Biden, aufhob. Diese hatten vorgeschrieben, dass Entwickler die Regierung über potenziell gefährliche KI-Programme frühzeitig informieren und Sicherheitstests teilen müssen.

Das Projekt Stargate startet mit dem Aufbau von Rechenzentren in Texas, wie Oracle-Gründer Larry Ellison während der Ankündigung betonte. Die Investition, die über einen Zeitraum von vier Jahren realisiert werden soll, zielt darauf ab, die USA im internationalen Wettbewerb um die KI-Dominanz, insbesondere gegenüber Ländern wie China, zu stärken. Ellison hob hervor, dass die Nutzung von KI im Gesundheitswesen durch effizientere Datenanalyse erheblich verbessert werden könnte.

Die technologische Partnerschaft sieht auch vor, 100.000 neue Arbeitsplätze zu schaffen, was die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts unterstreicht. Softbank-Chef Masayoshi Son, der bereits erhebliche Verluste durch frühere Fehlinvestitionen hinnehmen musste, sieht in der massiven Investition in KI eine Chance zur Kompensation.

Diese Allianz verdeutlicht die ambitionierten Pläne der beteiligten Unternehmen und wirft auch ein Licht auf die komplexen Beziehungen zwischen den Technologieführern. Sam Altman von OpenAI sieht in Stargate eine der wichtigsten Initiativen für die USA, um auf internationaler Ebene führend in der KI-Forschung und -Anwendung zu bleiben.

Die Ankündigung von OpenAI und seinen Partnern, massiv in KI-Rechenzentren zu investieren, ist mehr als nur eine wirtschaftliche Entscheidung; sie ist ein geopolitisches Manöver. Mit dem Rückzug von früheren Regulierungen und der massiven finanziellen Unterstützung signalisiert die US-Regierung ihre Absicht, an der Spitze der globalen KI-Entwicklung zu stehen. Während das Potenzial für technologische Fortschritte und die Schaffung von Arbeitsplätzen beeindruckend ist, wirft es auch Fragen nach der Sicherheit und Ethik im Umgang mit KI auf. Wie wird sichergestellt, dass diese Technologien dem Wohl der Gesellschaft dienen und nicht missbraucht werden? Dieses Projekt könnte ein Wendepunkt sein, sowohl für die Industrie als auch für die regulatorische Landschaft, die sicherstellen muss, dass Fortschritt nicht auf Kosten der Sicherheit geht.

 

Recht auf Verletztenrente: Heilbronner Gericht stärkt Post-Covid-Patienten

In einem beispielhaften Urteil hat das Sozialgericht Heilbronn eine wegweisende Entscheidung getroffen, die langfristige Folgen für die Anerkennung von Post-Covid-Syndromen als Berufskrankheit haben könnte. Im Zentrum des Falls stand ein Krankenpfleger, der nach einer Infektion mit dem Coronavirus im Dezember 2020 langanhaltende gesundheitliche Probleme erlitt. Trotz anfänglicher Anerkennung der COVID-19-Infektion als Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung und einer daraufhin geleisteten Zahlung von Verletztengeld bis Juni 2021, lehnte die Versicherung später die dauerhafte Zahlung einer Verletztenrente ab. Sie begründete dies mit einem angeblichen Mangel an wissenschaftlichen Belegen für langfristige Folgen der Erkrankung.

Das Sozialgericht Heilbronn setzte sich jedoch über diese Auffassung hinweg und berief sich auf aktuelle medizinische Leitlinien und Forschungsergebnisse, die Post-Covid-Symptome wie das Fatigue-Syndrom und kognitive Störungen als häufige Langzeitfolgen der Erkrankung anerkennen. Die Richter argumentierten, dass die vorhandene wissenschaftliche Literatur und Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften ausreichend Belege liefern, um die Ansprüche des Klägers zu untermauern.

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer fortlaufenden medizinischen Forschung und einer angemessenen Anerkennung von Berufskrankheiten, die durch pandemische Erkrankungen ausgelöst werden. Es hebt hervor, dass die Versorgung und Unterstützung von Post-Covid-Erkrankten dringend verbessert werden muss, um den Betroffenen gerecht zu werden. Mit der Entscheidung, gegen das Urteil Berufung einzulegen, zeigt die Unfallversicherung, dass der Rechtsstreit um die Anerkennung und Entschädigung von Post-Covid-Syndromen weiterhin ein kontroverses Feld bleibt.

Das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn ist mehr als nur ein juristischer Sieg für einen Einzelnen; es ist ein Hoffnungsschimmer für viele, die unter den langfristigen Folgen von COVID-19 leiden. In Zeiten, in denen wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinische Forschung schneller denn je voranschreiten, ist es entscheidend, dass auch das Rechtssystem Schritt hält. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass das Recht auf Gesundheit und angemessene Entschädigung nicht hinter veralteten Ansichten zur Medizin zurückbleiben darf. Sie fordert zudem eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung für diejenigen, die im Dienste der Gesundheit ihre eigene aufs Spiel setzen. Dieser Fall sollte als Weckruf dienen, die Rechte von Arbeitskräften im Gesundheitswesen nachhaltig zu stärken und den medizinischen, sowie rechtlichen Rahmenbedingungen mehr Gewicht zu verleihen.

 

Divergierende Einstufung: Gerichtsurteil zur Dronabinol-Lösung von Caelo sorgt für Debatte

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Dronabinol-Lösung von Caelo hat eine intensive Debatte in der pharmazeutischen Fachwelt entfacht. Die Entscheidung des Gerichts, das Produkt als Fertigarzneimittel (FAM) einzustufen, steht im Widerspruch zur Einschätzung einer anderen Arzneimittelbehörde, die ein identisches Produkt eines anderen Anbieters ausdrücklich als Rezepturarzneimittel kategorisiert hatte. Diese unterschiedliche Bewertung wirft erhebliche Fragen zur einheitlichen Anwendung von regulatorischen Standards auf.

Caelo hatte sein Produkt basierend auf der vorherigen Einordnung durch die andere Behörde auf den Markt gebracht. Die Einstufung als Rezepturarzneimittel ermöglichte eine andere Marktzugangsstrategie, die auf der Individualität und Flexibilität der Herstellung in Apotheken beruhte. Mit dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts sieht sich das Unternehmen nun mit neuen regulatorischen Anforderungen konfrontiert, die nicht nur höhere Kosten und Auflagen, sondern auch eine veränderte Marktstrategie nach sich ziehen könnten.

Der Hersteller äußerte scharfe Kritik an der Begründung des Urteils. „Inhaltlich halten wir die Begründung des Urteils für unzutreffend, weil sie auf einem verengten Prüfungsmaßstab beruht“, erklärte Caelo in einer Stellungnahme. Das Gericht habe offenbar nicht ausreichend berücksichtigt, dass das Produkt in wesentlichen Aspekten den Charakter eines Rezepturarzneimittels beibehalte, insbesondere da die Herstellung und Abgabe weiterhin apothekenzentriert erfolge.

Das Urteil offenbart eine strukturelle Problematik im regulatorischen System Deutschlands: Die Einstufung von Arzneimitteln kann je nach zuständiger Behörde variieren, da keine bundesweit einheitlichen Kriterien angewandt werden. Diese Diskrepanz führt nicht nur zu Unsicherheiten bei den Herstellern, sondern erschwert auch die Marktübersicht für Apotheken und Patienten. Kritiker warnen, dass solche Uneinheitlichkeiten langfristig Innovationsprozesse hemmen könnten, da Hersteller befürchten müssen, dass ihre Produkte unvorhersehbaren regulatorischen Wendungen unterworfen werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist jedoch nicht das Ende des Konflikts. Branchenexperten gehen davon aus, dass Caelo rechtliche Schritte gegen das Urteil prüfen könnte. Gleichzeitig wächst der Druck auf politische Entscheidungsträger, die Regulierungspraxis bundesweit zu harmonisieren und damit für Klarheit zu sorgen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Einstufung der Dronabinol-Lösung von Caelo ist ein Lehrstück für die Herausforderungen des föderalen Systems in Deutschland. Es zeigt eindringlich, wie gravierend die Auswirkungen einer uneinheitlichen regulatorischen Praxis sein können – nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern auch für Apotheken und letztlich die Patienten.

Eine zentrale Schwäche des deutschen Arzneimittelregulierungsrahmens ist die fehlende Harmonisierung der Bewertungskriterien. Unterschiedliche Behörden gelangen bei identischen Produkten zu widersprüchlichen Entscheidungen. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, die nicht nur wirtschaftliche Risiken für Hersteller bedeutet, sondern auch die Entwicklung neuer therapeutischer Optionen hemmen kann. In einem ohnehin streng regulierten Markt wie der Pharmazie ist Rechtsklarheit essenziell, um Innovationsprozesse nicht zu gefährden.

Caelos Kritik an der „verengten Prüfungsgrundlage“ des Gerichts weist auf ein weiteres Problem hin: die oft mangelnde Berücksichtigung der praktischen Auswirkungen gerichtlicher Entscheidungen. Die Einstufung eines Produkts als Fertigarzneimittel bringt komplexe Zulassungsverfahren und höhere Kosten mit sich. Für kleinere Anbieter, die auf Flexibilität und kurze Wege setzen, kann dies existenzbedrohend sein. Gleichzeitig führt die Klassifizierung als FAM dazu, dass Apotheken weniger Spielraum für individuelle Rezepturanpassungen haben, was den Patientenservice einschränken könnte.

Dieses Urteil sollte als Weckruf für den Gesetzgeber dienen. Es braucht dringend eine zentrale Instanz, die die Einstufung von Arzneimitteln nach einheitlichen, transparenten Kriterien regelt. Nur so können die Interessen aller Beteiligten – von Herstellern über Apotheken bis hin zu Patienten – gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine Harmonisierung würde nicht nur für mehr Planungssicherheit sorgen, sondern auch dazu beitragen, den pharmazeutischen Markt in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.

Die aktuelle Kontroverse zeigt zudem, dass die Pharmaindustrie und die zuständigen Behörden stärker in den Dialog treten müssen, um solche Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden. Schließlich ist eine verlässliche und transparente Regulierung nicht nur eine Frage wirtschaftlicher Vernunft, sondern auch eine Frage der Versorgungssicherheit für die Patienten.

 

Eingriff des Gesundheitsministers: Persönliche Medikamentenausgabe in Athen offenbart Systemmängel

In Athen kam es zu einer außergewöhnlichen Situation, als der griechische Gesundheitsminister Adonis Georgiadis persönlich in die Medikamentenausgabe einer staatlichen Apotheke eingriff. Dieser Vorfall ereignete sich, nachdem die Apotheke, die normalerweise spezielle, hochpreisige Medikamente ausgibt, aufgrund der Krankheit aller zuständigen Apotheker unvorhergesehen geschlossen bleiben musste. Vor der Apotheke bildete sich eine Schlange von Patienten, die dringend auf ihre Medikamente angewiesen waren.

Informiert über die kritische Lage, ließ der Minister durch einen Schlüsseldienst die Apotheke öffnen und verteilte gemeinsam mit anderen staatlichen Apothekern die notwendigen Medikamente. Dieses unkonventionelle Vorgehen zog nicht nur lokale, sondern auch mediale Aufmerksamkeit auf sich. In einem Interview mit ERTnews äußerte sich Georgiadis bestürzt über die Umstände und bezeichnete sie als „Schande“. Er entschuldigte sich bei den betroffenen Patienten und versprach, die Wartenden nicht nur mit Medikamenten, sondern auch mit Kaffee zu versorgen.

Der Gesundheitsminister kündigte zudem an, das System der Medikamentenvergabe zu überarbeiten. Er strebt an, die Distribution teurer Medikamente auch auf private Apotheken auszuweiten und einen Lieferservice für Schwerkranke einzuführen. Dies soll die Abhängigkeit von einzelnen staatlichen Apotheken verringern und die Versorgungssicherheit erhöhen.

Der entschiedene Eingriff des Gesundheitsministers in Athen wirft ein Schlaglicht auf die strukturellen Mängel im griechischen Gesundheitssystem. Während das direkte Handeln von Adonis Georgiadis lobenswert ist, illustriert es doch die Notwendigkeit tiefgreifender Reformen. Die Abhängigkeit von der Verfügbarkeit einzelner Apotheker darf nicht über Leben und Gesundheit von Patienten entscheiden. Das Versprechen, das System zu reformieren, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch es wird auf die Umsetzung dieser Versprechen ankommen. In Zeiten, in denen der Zugang zu Medikamenten lebensnotwendig ist, muss das Gesundheitssystem robust und fehlerresistent gestaltet sein. Georgiadis’ Aktion kann als Weckruf verstanden werden, der zeigt, wie kritisch die Lage ist und wie dringend Veränderungen benötigt werden.

 

Sondergenehmigung für Prostavasin: BfArM reagiert auf Alprostadil-Lieferengpass

Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit dem Medikament Prostavasin 20 μg (Alprostadil) sicherzustellen, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Sondergenehmigung erteilt. Das Arzneimittel darf bis zum 28. Februar in einer österreichischen Verpackung samt entsprechender Packungsbeilage in Deutschland vertrieben werden. Grund hierfür ist ein bestehender Lieferengpass, der dazu geführt hat, dass alternative Präparate mit demselben Wirkstoff in der benötigten Menge nicht verfügbar sind.

Prostavasin wird vor allem zur Behandlung der chronischen arteriellen Verschlusskrankheit im fortgeschrittenen Stadium III und IV eingesetzt, insbesondere dann, wenn andere lumenerweiternde Verfahren keine Wirkung zeigen oder nicht durchgeführt werden können. Die Maßnahme des BfArM stützt sich auf die Paragraphen 10 und 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG), die der Behörde in Versorgungskrisen die Möglichkeit geben, vorübergehend den Vertrieb von Arzneimitteln mit ausländischer Kennzeichnung zu genehmigen.

Nach Angaben des BfArM handelt es sich um eine temporäre Regelung, die mit dem Ziel erlassen wurde, die Versorgung der betroffenen Patientengruppe zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass ab März wieder ausreichend Arzneimittel in deutscher Aufmachung bereitgestellt werden können. Dennoch verdeutlicht diese Situation einmal mehr die Verletzlichkeit der Lieferketten bei wichtigen Arzneimitteln, insbesondere bei Präparaten, die für lebensnotwendige Behandlungen eingesetzt werden.

Die Sondergenehmigung für Prostavasin 20 μg ist eine notwendige Reaktion auf die gegenwärtige Krise in der Arzneimittelversorgung. Sie zeigt jedoch auch die strukturellen Schwächen, die immer wieder in den Lieferketten von essenziellen Medikamenten auftreten. Gerade bei Präparaten wie Alprostadil, die für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten unverzichtbar sind, darf es nicht zu solchen Engpässen kommen.

Das Problem ist nicht neu. Seit Jahren weisen Verbände und Experten darauf hin, dass Produktionsausfälle, Rohstoffmangel und eine starke Abhängigkeit von wenigen Herstellern die Stabilität der Versorgung gefährden. Eine langfristige Lösung erfordert gezielte Maßnahmen: von der Förderung lokaler Produktionskapazitäten über verpflichtende Lagerbestände bis hin zu einem besseren internationalen Austausch zwischen den Gesundheitsbehörden.

Die Entscheidung des BfArM zeigt, wie schnell auf Engpässe reagiert werden kann, wenn die Dringlichkeit erkannt wird. Doch temporäre Ausnahmen sind kein Ersatz für ein resilientes System. Hier steht nicht nur der Gesetzgeber in der Verantwortung, sondern auch die Pharmaindustrie, die mehr in Versorgungssicherheit investieren muss. Denn letztlich darf die Gesundheit von Menschen nicht von globalen Lieferkettenproblemen abhängen.

 

Neue Horizonte in der Augenheilkunde: EU erteilt Zulassung für Eylea-Biosimilar

Die Europäische Kommission hat die Zulassung für das Biosimilar FYB203 erteilt, das künftig unter den Namen Ahzantive und Baiama auf den Markt kommen wird. Dieses Medikament ist für die Behandlung von schweren Netzhauterkrankungen, einschließlich der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und des diabetischen Makulaödems (DMÖ), zugelassen. Diese Erkrankungen führen oft zu signifikanten Sehbeeinträchtigungen und können im fortgeschrittenen Stadium zur Blindheit führen.

Die Zulassung erstreckt sich auf alle Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und folgt einer positiven Bewertung durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vom November 2024. Der aktive Wirkstoff Aflibercept zielt darauf ab, den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) zu hemmen, der für die Bildung von übermäßigen Blutgefäßen in der Netzhaut verantwortlich ist und dadurch das Sehvermögen beeinträchtigt.

Dr. Stefan Glombitz, CEO von Formycon, hob die Bedeutung dieser Zulassung hervor und betonte, dass sie auf dem Engagement und der Expertise des gesamten Teams beruht. FYB203 ist das zweite ophthalmologische Biosimilar von Formycon und soll laut Glombitz die therapeutischen Möglichkeiten für Patienten mit schweren Netzhauterkrankungen erheblich erweitern und den Zugang zu kosteneffektiven Behandlungsoptionen verbessern.

Klinge Biopharma, Lizenznehmer und weltweiter Inhaber der Vermarktungsrechte für FYB203, hat mit Teva Pharmaceuticals International eine Lizenzvereinbarung für den Vertrieb des Medikaments in weiten Teilen Europas (mit Ausnahme von Italien) und in Israel abgeschlossen. Diese Partnerschaft ist ein strategischer Schritt, um den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Medikamenten in der Augenheilkunde weiter zu verbessern. Die FDA-Zulassung des Medikaments im Juni 2024 unterstreicht das internationale Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit von FYB203.

Die EU-Zulassung von FYB203 markiert einen wichtigen Fortschritt in der Behandlung von Netzhauterkrankungen. Durch die Einführung eines erschwinglichen Biosimilars zu Eylea wird nicht nur die Last für das Gesundheitssystem potenziell verringert, sondern auch die Zugänglichkeit für Patienten verbessert, die von diesen schweren Augenleiden betroffen sind. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie Innovationen im Bereich der Biotechnologie zunehmend dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und gleichzeitig die Qualität und Reichweite der Patientenversorgung zu erhöhen. Der entscheidende Faktor wird jedoch die Akzeptanz durch Ärzte und Patienten sein, die sich letztendlich in einer breiteren Anwendung des Medikaments widerspiegeln muss.

 

Überwältigende Zustimmung: 94 Prozent würden sich erneut in Apotheken gegen Grippe impfen lassen

Die jüngste Studie der Universität des Saarlandes, die im Rahmen eines Modellprojekts zur Grippeimpfung in Apotheken durchgeführt wurde, liefert aufschlussreiche Daten über das Verhalten und die Präferenzen der deutschen Bevölkerung hinsichtlich der Grippeimpfung. Die Untersuchung ergab, dass eine beeindruckende Mehrheit von 94 Prozent der Teilnehmenden sich auch zukünftig in einer Apotheke gegen die Grippe impfen lassen würde. Dieses Ergebnis könnte ein Wendepunkt für die Impfstrategie in Deutschland sein und zeigt das enorme Vertrauen, das Apotheken als Orte der Gesundheitsversorgung genießen.

Von den Befragten ließen sich 65 Prozent zum ersten Mal gegen Influenza impfen, was die wichtige Rolle der Apotheken bei der Erstimpfung und der Erweiterung der Impfabdeckung unterstreicht. Ein weiterer signifikanter Befund der Studie ist, dass 44 Prozent der Befragten ohne das Angebot der Apotheken auf den Grippeschutz verzichtet hätten. Diese Zahl ist besonders relevant, da sie auf ein bisher ungenutztes Potential hinweist, die Impfraten in der Bevölkerung durch niederschwellige Angebote signifikant zu erhöhen.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Apotheken nicht nur als Ergänzung, sondern als zentrale Säulen in der öffentlichen Gesundheitsprävention fungieren könnten. Durch die Impfung in Apotheken, die oft leichter zugänglich sind als Arztpraxen, könnte eine breitere und schnellere Immunisierung der Bevölkerung erreicht werden, insbesondere in unterversorgten oder ländlichen Gebieten.

Die positiven Rückmeldungen aus der Studie der Universität des Saarlandes zum Grippeimpfprojekt in Apotheken sind ein starkes Argument für eine Neuorientierung in der Gesundheitspolitik Deutschlands. Die hohe Bereitschaft, sich in Apotheken impfen zu lassen, zeigt, dass die Bevölkerung großes Vertrauen in die fachliche Kompetenz und die Zugänglichkeit von Apotheken setzt. Dieses Vertrauen könnte als Grundlage dienen, um Apotheken mehr Verantwortlichkeiten in der präventiven Gesundheitsversorgung zu übertragen.

Es ist jedoch wichtig, dass diese Entwicklung nicht isoliert betrachtet wird. Kritische Stimmen warnen vor einer Überlastung der Apotheken und einer möglichen Vernachlässigung anderer pharmazeutischer Pflichten. Dennoch überwiegen die Vorteile: Durch die Ausweitung der Impfbefugnisse könnten Apotheken helfen, die Impfquoten zu steigern, saisonale Grippeausbrüche effektiver zu bekämpfen und letztendlich das Gesundheitssystem zu entlasten.

Die Diskussion über die Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung sollte daher unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortgeführt werden. Eine strategische Planung und gesetzliche Anpassungen könnten notwendig sein, um Apotheken nachhaltig in die Impfkampagnen zu integrieren. Diese Studie sollte als Impuls für eine weiterführende Debatte über die Gesundheitsinfrastruktur und ihre Anpassung an die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft verstanden werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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