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  • 03.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Pharmazie zwischen Innovation und Rechtssicherheit
    03.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Pharmazie zwischen Innovation und Rechtssicherheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Entdecken Sie die faszinierende Welt der Pharmazie, in der Innovationen, rechtliche Rahmenbedingungen und das Wohlergehen der Menschen unt...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Pharmazie zwischen Innovation und Rechtssicherheit

 

Ein ganzheitlicher Einblick in die dynamische Welt der Pharmabranche und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit der Gesellschaft

Entdecken Sie die faszinierende Welt der Pharmazie, in der Innovationen, rechtliche Rahmenbedingungen und das Wohlergehen der Menschen untrennbar miteinander verbunden sind. Von hochmodernen mRNA-Impfstoffzentren bis hin zu wegweisenden Studien zu Gesundheitsrisiken - wir bieten einen umfassenden Einblick in die Zukunft der Pharmazie. Erfahren Sie, warum Apotheker maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherungen benötigen und wie diese Innovationen nicht nur die medizinische Landschaft verändern, sondern auch das Leben von Menschen weltweit verbessern können. Bereit, mit uns die Grenzen des pharmazeutischen Wissens zu erweitern?

 

Rechtliche Risiken in der Pharmazie: Warum Apotheker eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung brauchen

In der Welt der Pharmazie sind Apotheker und Apothekerinnen unermüdlich damit beschäftigt, nicht nur die Gesundheit ihrer Kunden zu schützen, sondern auch rechtlichen Risiken vorzubeugen, die ihre Berufsausübung bedrohen könnten. Der Beruf des Apothekers ist von Natur aus mit einer hohen Verantwortung verbunden, da selbst der geringste Fehler schwerwiegende Auswirkungen haben kann. Von falsch abgegebenen Medikamenten bis hin zu potenziellen Cyberangriffen stehen sie vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung unabdingbar machen.

Die Abgabe eines falschen Medikaments kann nicht nur das Vertrauen der Kunden erschüttern, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders bedrohlich ist der Vorwurf der Körperverletzung seitens der Kundenanwälte, der Apothekeninhabern ernsthafte rechtliche Probleme bereiten kann. Doch nicht nur Fehler bei der Medikamentenabgabe stellen eine Gefahr dar. Auch Arzneimittelverwechslungen können zu gesundheitlichen Schäden führen und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Neben diesen traditionellen Risiken müssen Apothekeninhaber auch die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe im Blick behalten. Der Verlust sensibler Daten durch Hackerangriffe oder Datenlecks kann nicht nur finanzielle Verluste verursachen, sondern auch zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung legt klare Richtlinien fest, bei deren Nichtbeachtung hohe Strafen drohen.

Die Kosten für juristische Unterstützung durch spezialisierte Anwälte und Gutachter können erheblich sein und die Deckungssummen herkömmlicher Rechtsschutzversicherungen oft übersteigen. Daher ist es unerlässlich, dass Apotheker und Apothekerinnen ihre Versicherungspolicen sorgfältig überprüfen und gegebenenfalls erweitern, um eine angemessene Abdeckung für alle relevanten rechtlichen Risiken sicherzustellen.

Die Herausforderungen, denen Apotheker und Apothekerinnen in ihrer beruflichen Praxis gegenüberstehen, verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden und spezialisierten Rechtsschutzversicherung. Die Vielzahl rechtlicher Risiken, von Fehler bei der Medikamentenabgabe bis hin zu Cyberangriffen, erfordert eine maßgeschneiderte Absicherung, um den Schutz der Apothekeninhaber und die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten. Es ist entscheidend, dass Apotheker ihre Versicherungspolicen kritisch überprüfen und gegebenenfalls erweitern, um sich vor den potenziellen finanziellen und rechtlichen Folgen zu schützen.

Der Bericht beleuchtet präzise die juristischen Herausforderungen, denen Apotheker und Apothekerinnen gegenüberstehen, und unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer maßgeschneiderten Rechtsschutzversicherung. Die Berufsrolle des Apothekers erfordert eine hohe Sorgfalt und Genauigkeit, da Fehler schwerwiegende Konsequenzen für die Kunden und rechtliche Implikationen für die Inhaber haben können. Die Erwähnung von Risiken wie Medikamentenverwechslungen und Cyberangriffen verdeutlicht die breite Palette potenzieller Gefahren, denen Apotheken ausgesetzt sind.

Die Kosten für juristische Unterstützung können beträchtlich sein und herkömmliche Versicherungspolicen könnten möglicherweise nicht ausreichen, um alle relevanten Risiken abzudecken. Daher sollten Apotheker und Apothekerinnen ihre Versicherungsschutzbedürfnisse sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie angemessen geschützt sind. Dieser Bericht ist ein Aufruf zur Aktion und zur proaktiven Risikomanagementpraxis in der Apothekenbranche, um sowohl die Berufspraxis als auch die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.

 

Freie Apothekerschaft mahnt Shop Apotheke wegen Werbung für E-Rezepte ab

Die Freie Apothekerschaft hat ihre Drohung wahr gemacht und rechtliche Schritte gegen Shop Apotheke eingeleitet. Grund hierfür ist die aktuelle Werbung des Online-Apothekenriesen für die digitale Einlösung von E-Rezepten. Die Werbung lockt gesetzlich versicherte Kunden mit großzügigen Gutscheinen, die bei der erstmaligen Nutzung der Shop Apotheke App für die E-Rezept-Einlösung angeboten werden. Bis zu 10 Euro können Kunden bei dieser Aktion sparen. Die Gutschrift wird jedoch zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung verrechnet. Sollte die Zuzahlung weniger als 10 Euro betragen, wird die Differenz ausgeglichen oder nicht-verschreibungspflichtige Waren entsprechend reduziert.

Daniela Hänel, die 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, äußerte sich dazu: "Die Zahl der aus unserer Sicht rechtswidrigen Aktionen der sogenannten Hollandversender nimmt rasant zu." Die Freie Apothekerschaft sieht in der Werbemaßnahme von Shop Apotheke wettbewerbsrechtliche Verstöße, sowohl gegen das Heilmittelwerbegesetz als auch gegen das Sozialgesetzbuch V. Diese Auffassung führte zur Abmahnung von Shop Apotheke durch die renommierte Kanzlei Brock Müller Ziegenbein im Auftrag der Freien Apothekerschaft.

Hänel kritisierte auch die scheinbare Untätigkeit der zuständigen Institutionen gegenüber den Aktivitäten der Versandapotheken. Sie betonte, dass DocMorris und Shop Apotheke in der Vergangenheit bereits häufig mit rechtlichen Schritten konfrontiert wurden, jedoch scheine dies nicht zu einer wirklichen Änderung ihres Verhaltens geführt zu haben.

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Freie Apothekerschaft und ihre Anwälte unternehmen werden. Der Verein hat in letzter Zeit einen signifikanten Mitgliederzuwachs verzeichnet und ist bestrebt, verschiedene Missstände im Gesundheitswesen anzugehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Abmahnung gegen Shop Apotheke auch auf andere Versandapotheken wie DocMorris ausgedehnt wird, die ähnliche Werbemaßnahmen für die digitale Einlösung von E-Rezepten praktizieren.

Die Abmahnung von Shop Apotheke durch die Freie Apothekerschaft zeigt das anhaltende Spannungsfeld zwischen traditionellen Apotheken und Online-Versandapotheken auf. Die Werbemaßnahme von Shop Apotheke für die digitale Einlösung von E-Rezepten steht im Fokus wettbewerbsrechtlicher Bedenken. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Schritte weitergehen und welche Auswirkungen sie auf den wachsenden Markt der Online-Apotheken haben werden.

 

EU-Rat verabschiedet bedeutende Änderungen der Medical Device Regulation (MDR)

Die Europäische Union hat bedeutende Änderungen an der Medical Device Regulation (MDR) beschlossen, die wichtige Neuerungen in Bezug auf Meldefristen und Zertifizierungsprozesse für medizinische Produkte mit sich bringen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen im Bereich der Medizinproduktezulassung, die zu Engpässen und einem Zertifizierungsstau geführt hatten.

Die neuen Regelungen, die vom EU-Parlament vor mehr als einem Monat gebilligt wurden und nun auch die Zustimmung des EU-Rates erhalten haben, setzen verstärkte Anforderungen an Hersteller von Medizinprodukten. Insbesondere müssen Hersteller bevorstehende Lieferprobleme kritischer Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika (IVDR) an alle relevanten Parteien melden, darunter Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Kunden.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Verlängerung der Fristen für die Zertifizierung kritischer Produkte. Dies soll dazu beitragen, den bestehenden Zertifizierungsstau zu reduzieren. Produkte der Klasse D erhalten eine neue Übergangsphase bis Ende 2027, Produkte der Klasse C bis Ende 2028 und Produkte der Klasse B und A bis Ende 2029, um auf das neue System umzustellen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Fristverlängerung bestimmten Bedingungen unterliegt. Hersteller können nur dann von der Verlängerung profitieren, wenn ihre Produkte keine wesentlichen Veränderungen erfahren, kein Sicherheitsrisiko darstellen und die bisherigen Vorschriften erfüllen. Darüber hinaus müssen Hersteller bis spätestens Mai 2025 einen Antrag zur Konformitätsbewertung gestellt oder idealerweise bereits abgeschlossen haben.

Ein weiterer Aspekt der Änderungen betrifft die sofortige Eintragung von Informationen zu Medizinprodukten in die Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED, sobald die entsprechenden Module freigeschaltet sind. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Transparenz und Effizienz in der Regulierung von Medizinprodukten zu verbessern.

Die beschlossenen Änderungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und markieren einen wichtigen Schritt zur Anpassung der Regulierung an die sich wandelnden Anforderungen im Bereich der Medizinprodukte.

Die Zustimmung des EU-Rates zu den Änderungen der Medical Device Regulation (MDR) ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Medizinproduktezulassung. Die Verlängerung der Zertifizierungsfristen und die verstärkten Meldepflichten tragen dazu bei, Engpässe zu vermeiden und die Sicherheit von medizinischen Produkten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten jedoch mit einer kontinuierlichen Überwachung und Anpassung der Regulierung einhergehen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Patienten und Gesundheitseinrichtungen effektiv erfüllt werden.

 

Chemiekonzern Wacker eröffnet hochmodernes mRNA-Kompetenzzentrum zur Impfstoffproduktion in Halle

In einer bedeutenden Entwicklung auf dem Gebiet der medizinischen Biotechnologie hat der Chemiekonzern Wacker ein hochmodernes mRNA-Kompetenzzentrum in Halle an der Saale eröffnet. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden globalen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen in Bezug auf die Produktion und Verfügbarkeit von Impfstoffen. Das neu eröffnete Zentrum wird eine zentrale Rolle bei der Herstellung von Impfstoffen spielen, die auf der bahnbrechenden Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA)-Technologie basieren.

Mit einer Investition von über 100 Millionen Euro hat Wacker dieses Kompetenzzentrum errichtet, das als Reaktion auf den dringenden Bedarf an einer gesteigerten Impfstoffproduktion konzipiert wurde. Es wird erwartet, dass das Zentrum jährlich mehr als 200 Millionen Impfdosen produzieren kann, wodurch die Versorgungssicherheit nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Teilen der Welt erheblich gestärkt wird. Darüber hinaus wird es im Falle einer Pandemie die Flexibilität haben, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen, um die Nachfrage schnell und effizient zu decken.

Die Eröffnungsfeier des mRNA-Kompetenzzentrums wurde von hochrangigen Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft begleitet. Wacker-Vorstandschef Christian Hartel bezeichnete die Eröffnung als Meilenstein für das Unternehmen und betonte die Bedeutung dieses Schrittes für die Zukunft der Medizin. Unter den Gästen befanden sich auch der Bundesbeauftragte für Ostdeutschland, Carsten Schneider, sowie die Wirtschafts- und Wissenschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU) und Armin Willingmann (SPD), die die Initiative als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des biotechnologischen Sektors lobten.

Neben der Produktion von mRNA-Impfstoffen plant Wacker, auch andere Impfstoffe, darunter solche auf Basis mikrobieller Systeme, herzustellen. Diese Vielfalt an Produkten unterstreicht das breite Engagement des Unternehmens für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und die Förderung der globalen Gesundheit.

Die Eröffnung des mRNA-Kompetenzzentrums durch Wacker markiert einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen Infektionskrankheiten und stärkt die Versorgungssicherheit mit Impfstoffen in Deutschland und darüber hinaus. Diese Investition zeigt das Engagement des Unternehmens für innovative biotechnologische Lösungen und unterstreicht die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Industrie und Regierung, um globale Gesundheitskrisen effektiv zu bewältigen.

 

Digitale GesundheitsIDs: AOK plant Einführung ab 2025

Die AOK, eine der führenden Krankenkassen Deutschlands, hat angekündigt, ihren Versicherten ab dem Frühjahr 2025 neue digitale Identitäten in Form von GesundheitsIDs bereitzustellen. Diese Initiative folgt den Vorschriften des Digitalen Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG), das seit diesem Jahr von den Krankenkassen verlangt, ihren Versicherten digitale Identitäten anzubieten, wobei die Nutzung optional ist.

Um dieses Vorhaben zu realisieren, hat die AOK den Telekommunikationsdienstleister T-Systems mit der Umsetzung beauftragt. Bereits im Vorjahr erhielt die Barmer, eine andere große Krankenkasse in Deutschland, von T-Systems eine ähnliche Lösung für ihre Versicherten. Die neue GesundheitsID für AOK-Versicherte wird in Zusammenarbeit mit dem ID-Wallet-Anbieter Verimi entwickelt und soll den Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsanwendungen erleichtern, darunter das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (EPA).

Der Vertrag zwischen der AOK und T-Systems erstreckt sich über eine Laufzeit von vier Jahren und bietet die Option einer Verlängerung um weitere vier Jahre. Die bereits bestehenden digitalen Identitäten der AOK, die seit Anfang 2024 für den Zugriff auf die EPA genutzt werden, sollen Anfang 2025 in das erweiterte Angebot integriert werden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betont die Sicherheit und den Datenschutz als oberste Priorität bei der Einführung dieser neuen digitalen Identitäten. Die technische Lösung von T-Systems erfülle die strengen Sicherheitsvorgaben der Digitalagentur Gematik, was den Schutz sensibler Gesundheits- und Sozialdaten der Versicherten gewährleiste.

Ferri Abolhassan, CEO von T-Systems und Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, hebt die Bedeutung sicherer digitaler Identitäten für die Zukunft des Gesundheitswesens hervor. Er sieht in der GesundheitsID einen Schlüssel für die Einführung weiterer digitaler Lösungen wie das E-Rezept und die Patientenakte.

Die Einführung dieser neuen GesundheitsIDs markiert einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland und bietet den Versicherten der AOK eine verbesserte Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten sicher und bequem zu verwalten.

Die Einführung der neuen GesundheitsIDs durch die AOK ist ein bedeutender Schritt in Richtung digitaler Transformation im deutschen Gesundheitswesen. Durch die Zusammenarbeit mit T-Systems wird nicht nur die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten gewährleistet, sondern auch der Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen für die Versicherten erheblich erleichtert. Diese Initiative unterstreicht die zunehmende Bedeutung digitaler Identitäten im Gesundheitsbereich und bietet den Versicherten eine moderne und benutzerfreundliche Lösung zur Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten.

 

CMV-Infektion: Gefahren für Schwangere und Immungeschwächte

Das Zytomegalievirus (CMV) stellt eine bedeutende gesundheitliche Herausforderung dar, insbesondere für Schwangere und immungeschwächte Personen, wie aus aktuellen Forschungsergebnissen hervorgeht. CMV, ein Mitglied der Herpesvirusfamilie, ist weltweit verbreitet und kann Menschen jeden Alters infizieren.

Die Übertragung des Virus erfolgt hauptsächlich durch Schmier- und Tröpfcheninfektionen, wobei Urin, Speichel und Genitalsekrete als Hauptübertragungswege dienen. Zusätzlich können Organtransplantationen und Bluttransfusionen Infektionen verursachen. Besonders besorgniserregend ist die Übertragung von infizierten Müttern auf ihre ungeborenen Kinder, sei es während der Schwangerschaft durch die Plazenta oder nach der Geburt durch die Muttermilch.

Während die Mehrheit der infizierten Personen keine Symptome zeigt, können bei immungeschwächten Menschen und Neugeborenen schwerwiegende Krankheitsverläufe auftreten. Diese reichen von milden grippeähnlichen Beschwerden wie Unwohlsein, Halsschmerzen und Fieber bis hin zu lebensbedrohlichen Komplikationen wie Schäden an Organen wie Lunge, Leber, Darm und Augen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Risikogruppe der Schwangeren, da CMV die häufigste virale Ursache für konnatale Infektionen ist. Infektionen während der Schwangerschaft können zu Taubheit, Wachstumsverzögerungen und geistiger Behinderung beim Kind führen. Obwohl die meisten betroffenen Kinder keine Symptome zeigen, können langfristige Komplikationen auftreten.

Die Forschung zur Bekämpfung von CMV ist im Gange, jedoch gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen das Virus. Ein vielversprechender Kandidat ist der mRNA-basierte Impfstoff mRNA-1647 des Unternehmens Moderna, der in klinischen Studien vielversprechende Ergebnisse erzielt hat. Eine Phase-III-Studie dieses Impfstoffs ist derzeit im Gange und könnte bald weitere Erkenntnisse über seine Wirksamkeit liefern.

Experten betonen die Notwendigkeit einer verbesserten Aufklärung über Präventionsmaßnahmen sowie die Entwicklung wirksamer Therapien und Impfstoffe, um die Auswirkungen dieser Infektion zu minimieren und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.

Der Bericht über das Zytomegalievirus (CMV) unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer intensivierten Forschung und Präventionsbemühungen, um die Auswirkungen dieser Infektion zu minimieren. Insbesondere die potenziell schwerwiegenden Folgen für Schwangere und immungeschwächte Personen erfordern eine umfassende Herangehensweise, die die Entwicklung von Therapien und Impfstoffen ebenso umfasst wie eine verbesserte Aufklärung über Präventionsmaßnahmen. Die vielversprechenden Fortschritte bei der Entwicklung eines mRNA-basierten Impfstoffs geben Anlass zur Hoffnung, dass bald wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von CMV verfügbar sein könnten.

 

Quecksilber in Fisch: Gefahr für Schwangere und Babys

In einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurden alarmierende Ergebnisse bezüglich des Methylquecksilber-Gehalts in verschiedenen Fischarten und Fischprodukten veröffentlicht. Methylquecksilber, eine potenziell schädliche Quecksilberverbindung, reichert sich insbesondere in bestimmten Meeresfrüchten an und kann bei Schwangeren und Säuglingen zu schwerwiegenden neurologischen Entwicklungsstörungen führen.

Die Studie ergab, dass Raubfische wie Thunfisch, Dornhai und Rotbarsch die höchsten Gehalte an Methylquecksilber aufweisen. Obwohl der Seelachs im Vergleich dazu einen geringeren Gehalt aufweist, ist er aufgrund seines häufigen Verzehrs für die Quecksilberbelastung verantwortlich. Produkte wie Fischstäbchen, die häufig Seelachs enthalten, stehen daher ebenfalls im Fokus der Untersuchung.

Besorgniserregend ist, dass selbst bei moderatem Verzehr von Thunfisch die tolerierbaren Grenzwerte für die Aufnahme von Methylquecksilber überschritten werden können. Dies stellt insbesondere für Schwangere und stillende Frauen eine Gefahr dar, da das Methylquecksilber die Plazenta und die Blut-Hirn-Schranke passieren kann und somit das sich entwickelnde Gehirn des Fötus beeinträchtigt.

Die Empfehlung des BfR lautet daher, den Verzehr von Thunfisch und anderen Meeresfrüchten mit hohen Quecksilbergehalten während der Schwangerschaft und Stillzeit einzuschränken. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Einhaltung dieser Empfehlung entscheidend ist, um das Risiko von neurologischen Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind zu minimieren.

Die Ergebnisse dieser Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind alarmierend und unterstreichen die Notwendigkeit, die Aufklärung über die potenziellen Risiken des Verzehrs von Meeresfrüchten während der Schwangerschaft und Stillzeit zu verstärken. Schwangere und stillende Frauen sollten besonders vorsichtig sein und ihre Fischkonsumgewohnheiten überdenken, um die gesunde Entwicklung ihres Kindes zu unterstützen. Die Empfehlungen des BfR sollten ernst genommen und in die tägliche Ernährungspraxis integriert werden, um das Risiko von neurologischen Entwicklungsstörungen zu minimieren.

 

Kopfschmerzen vom Spannungstyp: Aktuelle Leitlinie und Empfehlungen zur Therapie

Eine neue S1-Leitlinie zur Behandlung des Kopfschmerzes vom Spannungstyp (KST) wurde veröffentlicht und bietet einen aktualisierten und umfassenden Leitfaden für die Diagnose und Therapie dieser häufigen Form von Kopfschmerzen. Die Leitlinie, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG), konzentriert sich ausschließlich auf den KST und enthält wichtige Änderungen und Empfehlungen im Vergleich zur vorherigen Version.

Der KST ist durch milde bis mittelschwere, nicht pulsierende Schmerzen gekennzeichnet, die oft als beengend oder drückend beschrieben werden. Er betrifft sowohl Männer als auch Frauen, wobei Frauen eine höhere Prävalenz aufweisen. Die neue Leitlinie betont die Bedeutung einer genauen Diagnose und einer angemessenen Akuttherapie, wobei Acetylsalicylsäure, Ibuprofen und Paracetamol als Mittel der ersten Wahl empfohlen werden.

Eine bemerkenswerte Änderung in der Leitlinie betrifft die Verwendung von Kombinationsanalgetika mit Coffein, die nun nur noch als Zweitlinienbehandlung empfohlen werden aufgrund möglicher Nebenwirkungen wie Benommenheit und Nervosität. Die Leitlinie betont auch die Bedeutung nicht-medikamentöser Prophylaxe-Strategien wie regelmäßige körperliche Aktivität und Stressbewältigungstechniken.

Für Patienten mit häufigen Kopfschmerzattacken werden multimodale Behandlungsansätze empfohlen, die eine Kombination aus nicht-medikamentösen und gegebenenfalls auch medikamentösen Maßnahmen umfassen. Amitriptylin wird als Mittel der ersten Wahl für die medikamentöse Prophylaxe bei chronischem KST empfohlen.

Die Veröffentlichung dieser Leitlinie markiert einen wichtigen Schritt in der Behandlung des KST und bietet Ärzten und Patienten einen aktuellen und evidenzbasierten Leitfaden zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen, die unter dieser Form von Kopfschmerzen leiden.

Die Veröffentlichung der neuen S1-Leitlinie zur Behandlung des Kopfschmerzes vom Spannungstyp ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit dieser häufigen Form von Kopfschmerzen. Die klaren Empfehlungen zur Akuttherapie und Prophylaxe bieten Ärzten einen Leitfaden für eine evidenzbasierte Behandlung, während die Betonung nicht-medikamentöser Ansätze wie körperliche Aktivität und Stressbewältigung die ganzheitliche Behandlung des KST fördert. Diese Leitlinie trägt dazu bei, die Lebensqualität von Millionen von Menschen weltweit zu verbessern, die unter den Auswirkungen des Kopfschmerzes vom Spannungstyp leiden.

 

Kongress in Meran beleuchtet Phytotherapie bei kognitivem Abbau und Schlafstörungen im Alter

In Meran fand kürzlich der renommierte Pharmacon Fortbildungskongress statt, der in diesem Jahr erstmals ein Partnersymposium zum Thema Phytotherapie bei kognitivem Abbau und Schlafstörungen im Alter beinhaltete. Das Symposium, organisiert vom Unternehmen Dr. Willmar Schwabe, versammelte führende Experten, um neueste Erkenntnisse und Therapieoptionen in diesem wichtigen Bereich zu diskutieren.

Ein herausragender Beitrag wurde von Professor Dr. Michael Berner vom Universitätsklinikum Freiburg geleistet. In seiner Präsentation klärte er über die Unterschiede zwischen kognitiven Störungen und Demenzerkrankungen auf. Überraschenderweise stellte er fest, dass viele ältere Patienten, die kognitive Defizite aufweisen, tatsächlich an Depressionen leiden, nicht an Demenz. Dies unterstreicht die Bedeutung einer differenzierten Diagnose und Behandlung dieser Erkrankungen im Alter.

Besonders hervorgehoben wurde die Rolle von Ginkgo biloba EGb 761® (Tebonin®) als pflanzliche Therapieoption bei leichter bis mittelgradiger Demenz gemäß den Empfehlungen der S3-Leitlinie "Demenzen". Der Spezialextrakt wurde für seine Fähigkeit gelobt, die Mikrozirkulation des Blutes zu verbessern und die Neuroplastizität zu fördern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der diskutiert wurde, war die Behandlung von Schlafstörungen im Alter. Professor Dr. Hans-Peter Volz aus Würzburg betonte, dass Schlafstörungen oft ein Symptom anderer Erkrankungen sind, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schmerzen oder psychiatrische Erkrankungen. Er wies darauf hin, dass eine umfassende Behandlung dieser Grunderkrankungen neben einer guten Schlafhygiene entscheidend ist.

Phytopharmaka wurden als vielversprechende Option zur Verbesserung des Schlafs vorgestellt, wobei verschiedene Pflanzenextrakte wie Arzneilavendelöl, Passionsblume, Melisse und Baldrian beruhigende Eigenschaften aufweisen. Es wurde jedoch betont, dass bei der Behandlung von depressionsbedingten Schlafstörungen Vorsicht geboten ist, um potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu vermeiden.

Das Symposium bot einen wertvollen Einblick in die fortschrittlichen Ansätze zur Behandlung von kognitivem Abbau und Schlafstörungen im Alter und betonte die Bedeutung einer ganzheitlichen Herangehensweise an diese komplexen Gesundheitsprobleme.

Das Symposium zum Thema Phytotherapie bei kognitivem Abbau und Schlafstörungen im Alter bot einen umfassenden Überblick über die aktuellen Erkenntnisse und Therapieoptionen in diesem Bereich. Die Unterscheidung zwischen kognitiven Störungen und Demenzerkrankungen, wie von Professor Berner betont, ist von entscheidender Bedeutung für eine präzise Diagnose und Behandlung älterer Patienten. Die Betonung der Rolle von Ginkgo biloba EGb 761® als pflanzliche Therapieoption und die Vorstellung verschiedener Phytopharmaka zur Verbesserung des Schlafs verdeutlichten die Vielfalt und Wirksamkeit alternativer Ansätze in der Geriatrie.

 

Parkinson-Therapie: Aktuelle Entwicklungen und vielversprechende Ansätze

Die Parkinson-Krankheit, eine neurologische Erkrankung, die durch den fortschreitenden Verlust dopaminerger Neuronen im Gehirn gekennzeichnet ist, bleibt trotz intensiver Forschung eine Herausforderung für Ärzte und Patienten. Auf der diesjährigen Pharmacon Meran stellte Professor Dr. Holger Stark vom Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf neue Entwicklungen und Behandlungsmethoden vor.

Stark betonte, dass trotz des fortgeschrittenen Verständnisses der Krankheit und ihrer Symptome noch keine kausale Therapie verfügbar ist. Die bisherigen Behandlungen zielen darauf ab, die Symptome zu lindern und den Krankheitsverlauf zu verlangsamen. Eine frühe Diagnose und Therapie können jedoch den Verlauf der Krankheit um sechs bis zwölf Jahre verzögern.

In der neuesten S2k-Leitlinie zur Parkinson-Krankheit wird nicht mehr vom idiopathischen Morbus Parkinson gesprochen, sondern von Parkinson-Krankheit, um die Vielfalt der Symptome und Ursachen besser zu erfassen. Stark beschrieb die Parkinson-Krankheit als eine Polyproteinopathie, bei der der Untergang dopaminerger Neuronen zu einem Ungleichgewicht von Neurotransmittern führt.

Die Behandlungsmöglichkeiten für Parkinson-Patienten sind vielfältig und reichen von Dopamin-Agonisten bis hin zu fortgeschrittenen Pumpensystemen zur Medikamentenabgabe. Neue Entwicklungen wie die Levodopa-Inhalation und die subkutane Infusion von Pro-Prodrugs bieten vielversprechende Ansätze, um die Symptome zu kontrollieren und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

Ein vielversprechender Ansatz sind auch GLP-1-Agonisten, die ursprünglich zur Behandlung von Diabetes entwickelt wurden. Studien wie die LIXIPARK-Phase-II-Studie haben gezeigt, dass diese Medikamente möglicherweise neuroprotektive Effekte haben und den Verlauf der Krankheit verändern können. Trotzdem sind Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus gibt es vielversprechende Entwicklungen in der krankheitsmodifizierenden Therapie, darunter der monoklonale Antikörper Prasinezumab, der aggregiertes α-Synuclein bindet. Erste klinische Studien zeigen vielversprechende Ergebnisse, insbesondere bei jüngeren Patienten. Auch Stammzelltherapien werden als potenzielle Behandlungsoption untersucht.

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Parkinson-Krankheit eine chronische und fortschreitende Erkrankung, die eine interdisziplinäre Behandlung erfordert. Weitere Forschung ist dringend erforderlich, um neue und wirksame Behandlungsmethoden zu entwickeln, die das Fortschreiten der Krankheit stoppen oder verlangsamen können.

Der Journalistenbericht bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Behandlung der Parkinson-Krankheit. Er zeigt auf, dass trotz der Fortschritte in der Forschung noch immer keine kausale Therapie verfügbar ist. Die Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten, von traditionellen Medikamenten bis hin zu neuartigen Ansätzen wie GLP-1-Agonisten und monoklonalen Antikörpern, unterstreicht die Komplexität der Krankheit und die Notwendigkeit weiterer Forschung.

 

Alzheimer-Forschung: Zwischen Hoffnung und Hindernissen

In der Alzheimer-Therapie gibt es sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen, wie Experten auf dem Pharmacon in Meran betonten. Trotz intensiver Forschung konnten monoklonale Antikörper nicht den erhofften Durchbruch in der Behandlung von Alzheimer-Demenz bringen. Professor Dr. Carsten Culmsee von der Philipps-Universität Marburg erklärte, dass diese Antikörper lediglich bei milden Störungen wirksam seien und nicht in fortgeschrittenen Stadien der Krankheit.

Die Diagnose von Demenz erfolgt nach wie vor anhand klinischer Symptome und validierter Tests. Schätzungen zufolge sind etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland von Alzheimer betroffen. Charakteristische Merkmale der Erkrankung sind Proteinablagerungen im Gehirn, bekannt als Amyloidplaques und τ-Neurofibrillen.

Neue Ansätze in der Alzheimer-Therapie werden intensiv erforscht, darunter die passive Immunisierung mit Anti-Aβ-Antikörpern wie Lecanemab und Donanemab. Diese zielen darauf ab, Amyloid-Plaques im Gehirn zu reduzieren und die Mikroglia zu unterstützen. Jedoch gehen diese Ansätze mit potenziellen Nebenwirkungen wie zerebralen ARIA (Amyloid-related Imaging Abnormality) einher, die eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfordern.

Eine vielversprechende Möglichkeit besteht in der Aktivierung von Mikroglia, den Immunzellen des Gehirns. Eine hohe Konzentration des Proteins TREM2 (Triggering Receptor expressed on Myeloid Cells 2) im Nervenwasser steht in Zusammenhang mit einem langsameren Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung.

Die Behandlungsoptionen für Alzheimer sind begrenzt und umfassen standardisierte Ginkgo-Extrakte, Acetylcholinesterase-Hemmer wie Donepezil, Rivastigmin und Galantamin sowie den NMDA-Rezeptor-Blocker Memantin. Trotz dieser Maßnahmen schreitet die Neurodegeneration jedoch ungebremst voran.

Die Prävention spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit Alzheimer. Maßnahmen wie Impfungen und eine gute Kontrolle von Blutdruck, Blutzucker und Blutfetten können dazu beitragen, das Risiko für die Entwicklung von Demenz zu verringern. Culmsee betont die Bedeutung des Medikationsmanagements als Teil der Demenzprävention.

Die aktuellen Erkenntnisse und Herausforderungen in der Alzheimer-Therapie verdeutlichen die Komplexität dieser Erkrankung. Während die Forschung kontinuierlich neue Ansätze vorantreibt, stehen Ärzte und Patienten vor der Herausforderung, geeignete Therapien zu finden, die nicht nur die Symptome lindern, sondern auch den Krankheitsverlauf verlangsamen können. Die Betonung der Prävention durch eine ganzheitliche Gesundheitsvorsorge unterstreicht die Bedeutung eines multidisziplinären Ansatzes im Umgang mit Alzheimer.

 

Komplementärmedizin in der Onkologie: Leitfaden für evidenzbasierte Entscheidungen

In der Onkologie ist die Anwendung komplementärmedizinischer Verfahren unter Tumorpatienten weit verbreitet, jedoch fehlt oft eine eindeutige Evidenz für ihre Wirksamkeit. Besonders pflanzliche Zubereitungen können mit der konventionellen Tumortherapie interagieren. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, wurde im September 2021 die erste S3-Leitlinie zur Anwendung komplementärmedizinischer Verfahren in der Behandlung onkologischer Patienten veröffentlicht. Diese Leitlinie kategorisiert Verfahren in vier Gruppen und bewertet 133 symptombezogene Therapiemaßnahmen. Dabei werden Empfehlungen in drei Stufen (A, B, 0) ausgegeben, basierend auf Studienergebnissen und Konsensstärken der Leitlinienkommission.

Die Leitlinie identifiziert einige Phytotherapeutika und Spurenelemente, die mit Empfehlungsstärke 0 angewendet werden können, darunter Extrakte der Traubensilberkerze zur Linderung menopausaler Beschwerden bei Brustkrebspatientinnen und Ginseng zur Behandlung von Fatigue. Jedoch gibt es auch klare Abwehrungen, wie etwa von der Anwendung halbfester Zubereitungen mit Aloe vera zur Vorbeugung von strahleninduzierter Dermatitis. Weiterhin werden verschiedene Vitamine und Mineralien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und potenziellen Nebenwirkungen bewertet. Dabei wird deutlich, dass für viele dieser Verbindungen die Studienlage zu schwach ist, um eine Anwendung zu bewerten.

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Wechselwirkungsrisiko zwischen pflanzlichen Zubereitungen und konventionellen Medikamenten. Ein Algorithmus wurde entwickelt, um das pharmakokinetische Wechselwirkungspotenzial transparent zu bewerten. Dieser zeigt, dass einige pflanzliche Zubereitungen ein geringes Wechselwirkungsrisiko aufweisen, während andere, wie Johanniskraut, potenziell gefährliche Interaktionen mit Arzneistoffen haben können.

Die Leitlinie betont die Bedeutung einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Apothekern, Onkologen und Patienten, um eine fundierte Entscheidung über die Anwendung komplementärmedizinischer Verfahren zu treffen. Denn trotz des hohen Bedarfs für solche Therapieoptionen bleibt die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung von größter Bedeutung für die Gesundheit der Patienten.

Die Veröffentlichung der S3-Leitlinie zur Anwendung komplementärmedizinischer Verfahren in der Onkologie markiert einen wichtigen Schritt zur Standardisierung und Bewertung dieser Therapieoptionen. Die klare Kategorisierung und Bewertung von Therapiemaßnahmen bietet Patienten und Ärzten eine Orientierung in einem oft undurchsichtigen Bereich. Es bleibt jedoch entscheidend, dass bei der Anwendung komplementärmedizinischer Verfahren stets die Sicherheit und potenzielle Wechselwirkungen mit konventionellen Therapien im Blick behalten werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften und Patienten ist dabei unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

 

Steigende Temperaturen erhöhen das Risiko von Hitzeerkrankungen: Tipps zur Vorbeugung und Ersten Hilfe

Die steigenden Temperaturen im Sommer stellen eine zunehmende Gefahr für die Gesundheit dar, da das Risiko von Hitzeerkrankungen wie Hitzschlag und Sonnenstich deutlich wächst. Angesichts dieser Entwicklung appelliert der Hitzeaktionstag 2024 an die Öffentlichkeit, die Risiken ernst zu nehmen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Laut der Apothekerkammer Niedersachsen gilt zunehmende Hitze als das größte gesundheitliche Risiko in Deutschland, das durch den Klimawandel ausgelöst wird. Insbesondere in städtischen Gebieten leiden viele Menschen unter extremen Temperaturen, wobei ältere Menschen, Kleinkinder und Obdachlose besonders gefährdet sind. Im vergangenen Jahr wurden laut dem Robert-Koch-Institut rund 3200 hitzebedingte Todesfälle registriert, was die Dringlichkeit der Situation unterstreicht.

Die Unterscheidung zwischen Sonnenstich und Hitzschlag ist entscheidend, um adäquate Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu ergreifen. Ein Sonnenstich resultiert aus einer übermäßigen Erwärmung der Schädeldecke durch intensive Sonnenstrahlung und kann zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Desorientierung führen. Ein Hitzschlag hingegen kann lebensbedrohlich sein, da der Körper nicht mehr in der Lage ist, sich durch Schwitzen ausreichend abzukühlen, was zu einem Anstieg der Körpertemperatur auf gefährliche Werte führt.

Im Falle eines Sonnenstichs sollten die Betroffenen aus der Sonne gebracht werden, während bei einem Hitzschlag sofort ein Notarzt gerufen werden muss. Zur Kühlung beim Sonnenstich können feuchte Tücher auf den Kopf gelegt werden, während beim Hitzschlag der gesamte Körper langsam gekühlt werden sollte.

Um das Risiko von Hitzeerkrankungen zu minimieren, empfehlen Experten, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, insbesondere an heißen Tagen, und direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Leichte Mahlzeiten wie Obst und Gemüse können den Körper entlasten, während Sonnenschutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor, Kopfbedeckungen und luftige Kleidung weitere Schutzmaßnahmen darstellen.

Die Lagerung von Medikamenten bei angemessenen Temperaturen ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da Hitze ihre Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gefahren von Hitzeerkrankungen sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Hitzevorsorge in öffentlichen Bereichen sind daher unerlässlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Die zunehmenden Temperaturen und die damit verbundenen Risiken von Hitzeerkrankungen erfordern eine verstärkte Aufklärung und Vorsorge seitens der Öffentlichkeit und der Behörden. Es ist entscheidend, dass jeder die Symptome von Sonnenstich und Hitzschlag erkennt und entsprechende Maßnahmen zur Ersten Hilfe ergreift. Darüber hinaus müssen die Menschen darauf achten, sich ausreichend vor der Sonne zu schützen und ihre Gesundheit nicht zu gefährden, insbesondere an Tagen mit extremen Temperaturen.

 

Neuer Vogelgrippe-Fall in den USA: Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs betroffen

In den USA wurde ein weiterer Fall von Vogelgrippe bei einem Menschen gemeldet, wobei der Patient Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigt. Laut Angaben der US-Gesundheitsbehörde CDC handelt es sich um einen Mitarbeiter eines Milchviehbetriebes in Michigan. Dieser Vorfall steht im Zusammenhang mit dem H5N1-Virus, das normalerweise in Vogelpopulationen anzutreffen ist, aber seit einiger Zeit auch bei Kühen in den Vereinigten Staaten zirkuliert. Die bisherigen drei Fälle von Vogelgrippe-Infektionen bei Menschen, zwei in Michigan und einer in Texas, scheinen keine Verbindung zueinander zu haben. Es wird vermutet, dass die Ansteckung durch direkten Kontakt mit infizierten Kühen erfolgte und nicht von Mensch zu Mensch übertragen wurde.

Die CDC betont, dass das Risiko für die breite Öffentlichkeit, die keinen direkten Kontakt mit infizierten Tieren hatte, weiterhin gering bleibt. Dennoch werden genetische Analysen durchgeführt, um mögliche Veränderungen des Virus zu identifizieren, die eine Neubewertung des Risikos erfordern könnten.

Bisher wurden keine ungewöhnlichen Influenza-Aktivitäten bei Menschen in den betroffenen Bundesstaaten festgestellt. Weder gab es eine Zunahme von Notaufnahmenbesuchen aufgrund von Influenza noch eine erhöhte Anzahl von im Labor bestätigten Influenzafällen.

Das Michigan Department of Health and Human Services (MDHHS) empfiehlt Mitarbeitern von Geflügel- oder Milchviehbetrieben, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Obwohl diese Impfung keine Infektion mit Vogelgrippeviren verhindert, kann sie das Risiko einer Ko-Infektion mit Vogel- und Grippeviren verringern. Experten warnen davor, dass sich die Viren in solchen Fällen vermischen können, was zu einem potenziell gefährlicheren Erreger führen könnte.

Die derzeitige Vogelgrippewelle ist die größte, die je dokumentiert wurde, und betrifft fast alle Regionen der Welt, einschließlich Europa. Obwohl der Erreger hauptsächlich Vögel befällt, wurden Infektionen auch bei verschiedenen Säugetieren festgestellt, darunter Katzen, Bären und Robben. Menschliche Infektionen sind bisher selten, aber Gesundheitsexperten warnen vor der Möglichkeit einer Anpassung des Virus an den Menschen und einer potenziellen Übertragung von Mensch zu Mensch.

Die neueste Meldung über einen weiteren Vogelgrippefall in den USA unterstreicht die fortlaufende Überwachung und Notwendigkeit, potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit einzudämmen. Die Empfehlung des Michigan Department of Health and Human Services zur Grippeimpfung für Mitarbeiter von Geflügel- oder Milchviehbetrieben ist ein wichtiger Schritt zur Minimierung von Risiken. Die aktuellen Bemühungen zur genetischen Analyse des Virus sind entscheidend, um potenzielle Veränderungen zu identifizieren, die eine Neubewertung der Risiken erfordern könnten. Angesichts der globalen Ausbreitung der Vogelgrippe ist eine kontinuierliche Überwachung und Prävention von entscheidender Bedeutung, um eine mögliche Anpassung des Virus an den Menschen zu verhindern.

 

Europäische Arzneimittelagentur gibt grünes Licht für ersten Chikungunya-Impfstoff von Valneva

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat grünes Licht für den ersten Impfstoff gegen Chikungunya-Fieber in der Europäischen Union gegeben. Diese Entscheidung erging nach einer positiven Bewertung des Impfstoffs Ixchiq® des österreichischen Biotechnologieunternehmens Valneva. Ixchiq richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren und zielt darauf ab, das von Mücken übertragene Chikungunyavirus (CHIKV) zu bekämpfen.

Chikungunya-Fieber ist eine akute Erkrankung, die typischerweise Fieber, Gelenkschmerzen und weitere Symptome wie Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Gelenkschwellungen und Hautausschläge verursacht. Während die meisten Patienten sich innerhalb einer Woche erholen, können einige schwere Verläufe mit langanhaltenden Symptomen auftreten.

Obwohl Chikungunya in Europa derzeit nicht endemisch ist, breiten sich die Aedes-Mücken, die das Virus übertragen, aufgrund des Klimawandels zunehmend aus. Die EMA betonte die Notwendigkeit eines wirksamen Impfstoffs, insbesondere in den Endemiegebieten der Tropen und Subtropen.

Die Zulassungsempfehlung für Ixchiq basiert auf den Ergebnissen einer placebokontrollierten Studie mit 362 Personen ab 18 Jahren. Nach der Impfung wiesen über 98 Prozent der Geimpften CHIKV-spezifische neutralisierende Antikörpertiter auf, sowohl 28 Tage als auch sechs und zwölf Monate nach der Impfung. Die Sicherheitsdaten umfassen 3610 Personen, wobei die häufigsten Nebenwirkungen Kopfschmerzen, Müdigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Fieber waren.

Ixchiq ist ein attenuierter Lebendimpfstoff, der den CHIKV-Stamm Δ5nsP3 des ECSA/IOL-Genotyps enthält. Er wird als Pulver und Lösungsmittel zur einmaligen Injektion erhältlich sein.

Die Zulassung des ersten Chikungunya-Impfstoffs in der EU markiert einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen tropische Krankheiten. Mit einer hohen Wirksamkeit und einem vielversprechenden Sicherheitsprofil könnte Ixchiq einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung dieses potenziell gefährlichen Virus leisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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