ApoRecht® Police | Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen sind häufig zweierlei
Paar Schuhe. Nach dem Motto ‚Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn
es dem bösen Nachbarn nicht gefällt' sind Rechtsstreitigkeiten nicht immer
vermeidbar. Versucht wird in den meisten Fällen erst mal eine gütliche
Einigung. Aber auch wenn die nicht möglich ist, so mancher schreckt doch eher
vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück. Denn Rechtsstreitigkeiten
können schnell ins Geld gehen. Das gilt in besonderem Maße auch für
ApothekerInnen, bei denen beim Vorwurf einer fahrlässig oder vorsätzlich
begangenen Straftat bei der beruflichen Tätigkeit schnell der Streitwert über
die Millionengrenze gehen kann mit entsprechend hohen Prozesskosten, wie zum Beispiel
bei Schadenersatzansprüchen für Personenschäden. Im Falle eines Falles ist hier
eine sogenannte Pauschal-Rechtsschutzversicherung wie sie die ApoRisk GmbH als
Komplettschutz für alle Bereiche der ApothekerInnen entwickelt hat, ein
wertvoller Rückhalt.
Sich sein Recht ohne finanzielle Risiken vor Gericht erstreiten zu können, kann gerade auch für den Geschäftsbetrieb der Apotheke ein stabilisierender Faktor sein. Denn im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als ApothekerIn ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Streitfälle in der Praxis könnten zum Beispiel im Apothekenbereich sein: eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder gefährliche Produkte verkauft worden sind oder dem Apotheker wird ein "Kunstfehler" bei der Berufsausübung vorgeworfen. Es könnte Straftatbestände geben wie: Tötung auf Verlangen, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung, Betrug im Zusammenhang mit dem Abrechnungsverfahren, Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Generell denkbar sind Verstöße gegen eine Reihe von Gesetzen: gegen das Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, die Arbeitszeitordnung, die Vorschriften über Feuerschutz- und Unfallverhütung, die Apotheken-Betriebsordnung sowie gegen sonstige Vorschriften, die die Art und Weise der Berufsausübung regeln, etc.
Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich und kaum zu durchdringen. Es ist daher sicher beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können. ApoRisk (http://www.aporisk.de/rechtsschutz-fuer-apotheker-und-apotheken.html ) bietet deshalb eine auf den Berufsstand ApothekerInnen speziell ausgerichteten Pauschal-Rechtsschutz an, der zusätzlich zum Apothekenbereich auch den Privat- und Verkehrsrechtsschutz mit einbezieht. Damit sind u.a. folgende Kosten abgedeckt:
Sie erhalten
1. Verkehrs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen. Im Einzelnen erhalten Sie Versicherungsschutz für
a) die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
b) die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
d) Kfz.-Vertragsstreitigkeiten, auch aus Versicherungsverträgen
e) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
f) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten
g) Verfahren vor den Sozialgerichten
Versichert sind alle Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger einschließlich Wohnwagen sowie alle privat genutzten Motorwasserfahrzeuge und Motorflugzeuge, die auf den Namen der versicherten Firma, des versicherten Selbstständigen, seines Ehegatten bzw. eingetragenen oder sonstigen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, der minderjährigen Kinder oder der volljährigen Kinder (ledig, bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt) zugelassen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind.
Der Verkehrs-Rechtsschutz schließt den Fahrer-Rechtsschutz ein. Die genannten Personen erhalten daher auch Versicherungsschutz beim Fahren fremder Fahrzeuge.
2. Berufs-Rechtsschutz für Apotheker
Von der Vielzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können, besteht Versicherungsschutz für besonders schwer wiegende Angelegenheiten, nämlich für
a) die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse
b) die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch nicht beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten
c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
d) arbeitsrechtliche Streitigkeiten
e) Verfahren vor den Sozialgerichten
f) die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung, Sperrung und Löschung
g) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten
Versichert sind die Apotheke selbst, die Apothekeninhaber sowie die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Apotheke. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nur für den Arbeitgeber, nicht für die Mitarbeiter bestimmt.
Nach unserer Ansicht ist dieser Versicherungsschutz besonders wertvoll. Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen und in Straf- und Bußgeldverfahren werden von den Gerichten oftmals teure Sachverständigengutachten angefordert. Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Regelung in der I. Instanz auch dann Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Prozess gewinnen. Die unterlegene Partei braucht Ihnen Ihre Rechtsanwaltskosten nicht zu erstatten. Nur die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen diese Kosten ab.
3. Privat-Rechtsschutz
Der Privat-Rechtsschutz ist für den privaten Bereich des Apothekeninhabers außerhalb seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt. Falls die Apotheke mehrere Inhaber hat, kann jeder von ihnen den Privat-Rechtsschutz abschließen. Versichert ist der Apothekeninhaber selbst, sein Ehegatte bzw. eingetragener oder sonstiger mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner, seine minderjährigen Kinder und seine volljährigen Kinder (ledig und nicht in einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft lebend, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt). Der Versicherungsschutz ist auch für Alleinstehende von Bedeutung.
Der Privat-Rechtsschutz umfasst
a) die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
b) die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch nicht beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten
c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
d) arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen als Arbeitnehmer
e) Verfahren vor den Sozialgerichten
f) Vertragsstreitigkeiten, auch aus Versicherungsverträgen
g) die Beratung in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
h) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten; soweit ein Zusammenhang mit Grundstücken besteht, verweisen wir auf den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
i) bei Opfern von bestimmten Gewaltstraftaten die Beteiligung als Nebenkläger an Strafverfahren
j) Verfahren vor Verwaltungsgerichten im privaten Bereich und als Arbeitnehmer.
4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Apotheker nach Spezialklausel 102
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, beispielsweise mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf gerichtliche Auseinandersetzungen; es muss sich herausgestellt haben, dass eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist.
5. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (Wohnungs-Rechtsschutz)
Der Wohnungs-Rechtsschutz ist für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland bestimmt, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder von Ihnen angemietet werden. Versichert sind
a) Rechtsauseinandersetzungen mit Vermietern und Miteigentümern
b) nachbarrechtliche Streitigkeiten
c) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten, nicht aber beim Streit wegen Anliegerbeiträge oder Erschließungskosten
d) Meinungsverschiedenheiten mit Behörden unter Ausschluss von Enteignungs- und Planfeststellungsverfahren
e) falls Sie Eigentümer sind: Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Gebäude oder Grundstück.
6. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken für die selbst genutzten Geschäftsräume und Geschäftsgrundstücke
Dieser Versicherungsschutz ist für die selbst genutzten Geschäftsräume sowie die dazugehörigen Grundstücke vorgesehen. Versichert sind
a) Rechtsauseinandersetzungen mit Vermietern und Miteigentümern
b) nachbarrechtliche Streitigkeiten
c) Meinungsverschiedenheiten mit Behörden unter Ausschluss von Enteignungs- und Planfeststellungsverfahren
d) falls Sie Eigentümer sind: Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Gebäude oder Grundstück.
7. Ergänzungs-Rechtsschutz für Apotheker
Der Versicherungsschutz besteht aus:
a) Spezial-Straf-Rechtsschutz auf der Grundlage der Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
Versicherungsschutz besteht in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren.
Versichert ist der Apothekeninhaber und die in der Apotheke beschäftigten Personen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Außerdem sind der Apothekeninhaber und die im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes (Ziffer 3.) mitversicherten Familienangehörigen im privaten Lebensbereich, im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige und bei der Ausübung eines Ehrenamtes versichert.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Verteidigung in Strafverfahren, wenn
dem Versicherten ein vorsätzlich begangenes Vergehen vorgeworfen wird.
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen zu erstatten. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat bestehen. Beim
Vorwurf vorsätzlicher Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem
Fall gegeben. Ein Rückforderungsrecht besteht nicht.
Der Rechtsschutzversicherer trägt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des
Rechtsanwaltes (des Verteidigers) des Versicherten, sondern in angemessener Höhe Auch die Gebühren, die auf einer Gebührenvereinbarung beruhen.
In gleicher Weise sind die Kosten eines Sachverständigen versichert, den der Versicherungsnehmer beauftragt, um beispielsweise einem Gutachten der Staats-
anwaltschaft entgegenzutreten.
Der Rechtsschutzversicherer übernimmt ferner die Kosten für die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für den Betrieb oder die Praxis des Versicherungsnehmers (Firmenstellungnahme), wenn sich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch nicht gegen bestimmte Personen richtet. Ebenso besteht Versicherungsschutz für die Kosten des Anwalts, der Zeugenbeistand leistet, um sicherzustellen, dass sich die versicherte Person bei einer Zeugenvernehmung nicht ohne Grund selbst belastet.
Die Risikoausschlüsse des § 3 Abs. 1, 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden - mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Kartellrechts (§ 3 Abs. 2 e) ARB) - aufgehoben.
b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte im Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Apothekenräume
Versichert sind u.a. Streitigkeiten aus dem Kauf, Verkauf oder der Reparatur von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten, die für die Tätigkeit oder für die Berufsausübung in den versicherten Räumen benötigt werden. Hierunter fällt auch Die Renovierung und Wartung der Praxisräume mit den dort befindlichen Anlagen und Außeneinrichtungen.
Der Streit aus Versicherungsverträgen, die die Einrichtung, Ausstattung und Nutzung der Praxisräume absichern, ist ebenfalls mitversichert.
c) Dienstreise-Rechtsschutz
Für die beim Berufs-Rechtsschutz für Apotheker mitversicherten Arbeitnehmer des Betriebes besteht bei Dienstfahrten mit eigenen oder angemieteten Kraft- fahrzeugen Versicherungsschutz. Versichert sind die Geltendmachung von eigen- en Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in Straf- und
Bußgeldverfahren.
d) Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht
Versicherungsschutz besteht für Sie als Arbeitgeber bei Rechtsauseinandersetzungen aus dem Bereich des kollektiven Arbeits- und Dienstrechts.
e) AGG-Rechtsschutz
Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-Rechtsschutz) im Zusammenhang mit der An- bahnung von Arbeitsverhältnissen.
f) Verwaltungs-Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren und vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten in den Bereichen
Gewerbe-, Handwerks- und Zulassungsrecht freier Berufe.
8. Rechtsschutz für Vorverfahren beim Regress der Krankenkassen
Die Leistungen des Sozialgerichts-Rechtsschutzes im Abschnitt 2. d) erweitern wir dahingehend, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen Regresse der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht. Diese Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 750 € übernommen.
9. Zusatzleistungen gemäß Spezialklausel 104
Bei Vereinbarung der Zusatzleistungen erhalten Sie und die Privat-Rechtsschutz mitversicherten Personen im privaten und beruflichen Bereich als Arbeitnehmer einen weitergehenden Versicherungsschutz. Folgende Leistungen kommen hinzu:
a) Bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Sachschäden einschließlich der sich aus den Sachschäden ergebenden Vermögensschäden ist die Versicherungssumme unbegrenzt.
b) In familien-, lebenspartnerschafts und erbrechtlichen Angelegenheiten ist die über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes bis zur Höhe von insgesamt 1.000,-- € versichert.
c) Beim Arbeits-Rechtsschutz werden die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bis 1.000,-- € übernommen, auch wenn es an einem Rechtsschutzfall nach § 4 Abs. 1 ARB fehlt.
d) Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person; Kostenübernahme bis 1.000,-- €.
e) Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit den Vorbereitungen einer mitversicherten nichtselbstständig tätigen Person zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit stehen. Sofern der Wohnungs- Rechtsschutz für die selbst bewohnte Wohneinheit nach § 29 ARB vereinbart wird, ist auch die Anmietung der für die selbstständige Tätigkeit vorgesehenen Praxis- oder Geschäftsräume versichert (Spezialklausel 112 ARB).
f) Der Wohnungs-Rechtsschutz nach § 29 ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten im Eigentum der Versicherten ein.
Für den oben beschrieben Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge (ohne Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall):
|
Ohne beschäftigen Personen pauschal |
816,00 € |
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1 - 3 beschäftigen Personen pauschal |
849,00 € |
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4 - 6 beschäftigen Personen pauschal |
930,00 € |
|
7 - 10 beschäftigen Personen pauschal |
1.237,00 € |
|
11 - 15 beschäftigen Personen pauschal |
1.587,00 € |
|
16 - 20 beschäftigen Personen pauschal |
1.927,00 € |
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21 - 30 beschäftigen Personen pauschal |
2.212,00 € |
Bei Ausschluss des unter Ziffer 4. beschriebenen Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Apothekenbetrieb berechnen wir folgende Beiträge (ohne Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall):
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Ohne beschäftigen Personen pauschal |
680,00 € |
|
1 - 3 beschäftigen Personen pauschal |
707,00 € |
|
4 - 6 beschäftigen Personen pauschal |
782,00 € |
|
7 - 10 beschäftigen Personen pauschal |
1.046,00 € |
|
11 - 15 beschäftigen Personen pauschal |
1.253,00 € |
|
16 - 20 beschäftigen Personen pauschal |
1.493,00 € |
|
21 - 30 beschäftigen Personen pauschal |
1.879,00 € |
Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Apothekeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.
Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber 187,00 €
Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:
150 € Selbstbeteiligung: -22,5 %
250 € Selbstbeteiligung: -37,5 %
Hinweis zur Beitragsberechnung:
Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt. Als 1 Beschäftigter zählen 4 Teilzeitarbeiter (bis 30 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende.
Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.
Die Beiträge gelten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira für eine unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 600.000 € je Rechtsschutzfall. Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 100.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 155.000 €.
Neben der Möglichkeit, sich im Rechtsschutzfall an einen Anwalt vor Ort zu wenden, erhalten Sie auch über unser bundesweit erreichbares „AnwaltsTelefon" umgehend fachkundige anwaltliche Hilfe, und zwar ausdrücklich auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Die Beratungsleistung über das „AnwaltsTelefon" ist kostenlos. Es entstehen lediglich die Verbindungskosten von 14 Cent/Minute aus dem Festnetz der T-Com (Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). Eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht berücksichtigt.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
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