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  • 08.07.2023 – Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ ist nicht automatisch irreführend
    08.07.2023 – Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ ist nicht automatisch irreführend
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Erfried Schüttpelz hat in zw...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ ist nicht automatisch irreführend

 

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Erfried Schüttpelz hat in zwei Verfahren, Aktenzeichen I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22, entschieden, dass die Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" nicht automatisch eine Irreführung der Verbraucher darstellt. In den beiden Verfahren ging es um einen Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren, die von einer Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als "klimaneutral" in Anspruch genommen wurden.

Das Gericht stellte fest, dass die Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" nicht ohne weiteres eine irreführende Aussage darstellt. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Werbeaussage den Verbrauchern eine falsche Vorstellung vermittelt und sie dadurch zu einer irrtümlichen Kaufentscheidung verleitet. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Behauptung der Klimaneutralität auf nachvollziehbaren und verlässlichen Fakten beruht.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf trägt dazu bei, Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" zu schaffen. Es fordert eine differenzierte Betrachtung und eine umfassende Prüfung, um festzustellen, ob die Verwendung des Begriffs irreführend ist oder nicht. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher korrekte Informationen erhalten und fundierte Kaufentscheidungen treffen können.


Kommentar:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu der Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" ist eine bedeutsame Entwicklung im Bereich des Verbraucherschutzes und der Werbepraxis. Es betont die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung, um festzustellen, ob die Verwendung des Begriffs irreführend ist oder ob er auf verlässlichen und nachvollziehbaren Fakten basiert.

Der Begriff "klimaneutral" hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und ist zu einem wichtigen Kriterium für Verbraucherinnen und Verbraucher geworden, die umweltbewusste Kaufentscheidungen treffen möchten. Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen bei der Verwendung dieses Begriffs verantwortungsbewusst handeln und sicherstellen, dass ihre Aussagen auf validen Informationen basieren.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf schafft Klarheit und gibt Unternehmen klare Leitlinien für die Verwendung des Begriffs "klimaneutral". Es ist zu hoffen, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, die Transparenz und Ehrlichkeit in der Werbung zu fördern und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit gibt, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Es bleibt jedoch wichtig zu betonen, dass Unternehmen weiterhin eine große Verantwortung haben, wenn sie den Begriff "klimaneutral" verwenden. Sie sollten sicherstellen, dass ihre Produkte und Prozesse tatsächlich umweltfreundlich sind und den Anforderungen an Klimaneutralität gerecht werden. Eine sorgfältige Überprüfung und Dokumentation der ökologischen Maßnahmen sind unerlässlich, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewinnen und langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Engin Günder

 

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