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  • Schutz gegen Vermögensschäden
    Schutz gegen Vermögensschäden
    Rezepte sind das Kapital Ihrer Apotheke

Rezepte sind das Kapital Ihrer Apotheke

In Erweiterung der Versicherungsbedingungen sind Vertrauenspersonen, auch die zum Zeitpunkt der Schadenverursachung für ein versichertes Unternehmen tätigen Apothekenabrechnungsdienstleister sowie deren Angestellte, die im Auftrag des versicherten Unternehmens für dieses berufsübliche Dienstleistungen erbringen. Diese Personen sind auch dann Vertrauenspersonen, wenn die Tätigkeit für das versicherte Unternehmen nicht in den Apothekenräumen oder auf dem Betriebsgelände des versicherten Unternehmens ausgeübt wird.

Schutz gegen Vermögensschäden
Information

Gut abgesichert Geschäfte machen

 

Vertrauensschaden ist der Schaden, der einer Vertragspartei dadurch entsteht, dass sie  auf die Rechtswirksamkeit eines ungültigen Rechtsgeschäfts oder einer ungültigen Erklärung vertraut.

Die Höhe des Vertrauensschadens bemisst sich nach dem sogenannten negativen Interesse der ersatzberechtigten Geschäftspartei. Dieses entspricht dem Aufwand, der zur Herstellung des Zustands nötig ist, welcher vorläge, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dabei stellt in solchen Fällen nicht die Ungültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Erklärung, sondern das fälschliche Vertrauen auf die Gültigkeit den zum Ersatz verpflichtenden Umstand dar. Folglich ist die ersatzberechtigte Geschäftspartei so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Erklärung vertraut hätte.

Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden.

Zum Versicherungsumfang gehören Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Auch Schäden aus erfolgreichen CEO-Fraud-Angriffen können durch die Police abgedeckt sein. Bei der Vertrauensschadenversicherung handelt es sich im weiteren Sinne um eine Kreditversicherung.

 

Problematik und Dunkelziffer

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik kam es im Jahre 2006 in Deutschland zu insgesamt mehr als einer Million Schadensfällen mit einer Gesamtschadenssumme von 4 Milliarden Euro.

Viele Unternehmen befürchten durch das Bekanntwerden solcher Veruntreuungen Imageschäden. Aus diesem Grunde wird ein Großteil der Fälle nicht publik gemacht. Die deutschen Versicherungsgesellschaften und Unternehmensberatungsinstitute schätzen die Dunkelziffer auf etwa 50 %.

 

Gründe für Veruntreuungen

Nach Einschätzungen der Versicherer führen größer werdende materielle Engpässe und ein steigender Werteverlust zu sinkender Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Zugleich führen Umstrukturierungen, Fusionen, zunehmende Anonymisierung oder schlankes Management vermehrt zu Sicherheitslücken, die die unerlaubten Handlungen erst möglich machen.



5 gute Gründe für eine
Vertrauensschadenversicherung
von ApoRisk


Hier bietet ApoRisk 5 gute Gründe, warum ein Apotheker oder Apothekerin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers zurückgreifen sollte:

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Ein flexibles Versicherungskonzept, individuell exakt Ihrem Apotheken-Betriebsrisiko angepasst. Das gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, um Ihren eigentlichen Aufgaben nachzugehen.

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Rezepte sind das Kapital Ihrer Apotheke
Schutz gegen Vermögensschäden

 

Der Geschäftsverkehr in Ihrem Unternehmen basiert auf Vertrauen. Vertrauen sowohl zu den Apotheken-Mitarbeitern als auch gegenüber Geschäftspartnern oder Dritten. Dieses Vertrauen wird oft in betrügerischer Absicht missbraucht. Ein Vertrauensschaden kann im Betrieb zu existenziellen Schadenhöhen führen.

Jedes Jahr geben Apotheker ihren Rezeptabrechnungsunternehmen mehrere Millionen Euro Kredit, die nicht sofort bezahlt werden. Solche offenen Forderungen sind aber echtes Risikokapital – geht der Schuldner insolvent, gehen Sie leer aus.

 

Vertrauen ist gut – finanzielle Absicherung schützt

Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich gegen Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von sogenannten „Vertrauenspersonen“.

Als Vertrauenspersonen gelten sämtliche Mitarbeiter des Versicherungsnehmers: Vom Apotheken-Filialleiter über den Apothekenvertreter bis hin zu Offizin-Mitarbeiter und nichtpharmazeutisches Personal, außerdem auch auf Ihrem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

In Erweiterung der Versicherungsbedingungen sind Vertrauenspersonen, auch die zum Zeitpunkt der Schadenverursachung für ein versichertes Unternehmen tätigen Apothekenabrechnungsdienstleister sowie deren Angestellte, die im Auftrag des versicherten Unternehmens für dieses berufsübliche Dienstleistungen erbringen. Diese Personen sind auch dann Vertrauenspersonen, wenn die Tätigkeit für das versicherte Unternehmen nicht in den Apothekenräumen oder auf dem Betriebsgelände des versicherten Unternehmens ausgeübt wird.

Aber auch von "außen" drohen Gefahren: Der Schutz gegen Cybercrime und Datenmissbrauch durch Dritte und deren Folgen wird für Unternehmen immer wichtiger. Auch gegen solche Schäden können Sie sich deshalb bei uns versichern.

Ob von innen oder außen: Vermögensschäden müssen ermittelt und Schadenersatzansprüche gegen den oder die Täter durchgesetzt werden – und das kostet Geld. Auch diese Kosten übernimmt die Versicherung für Sie im versicherten Rahmen.

 

Weitreichender Versicherungsschutz

  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung für Schäden, die Ihrem Unternehmen vor Versicherungsbeginn entstanden und erst danach offenkundig wurden.
  • Pauschaler, automatischer Einschluss aller Ihrer Mitarbeiter.
  • Versicherungsschutz auch bei nicht identifizierten Vertrauenspersonen – wenn also der Täter nicht ermittelt werden kann.
  • Prämienneutrale Versicherung von neuem Personal im laufenden Geschäftsjahr.
  • Schutz vor Schäden durch Geheimnisverrat durch Vertrauenspersonen.
  • Deckung von Vertragsstrafen.
  • Kosten zur Minderung von Reputationsschäden, die Ihr Unternehmen erleidet.
  • Übernahme von Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten, die Ihnen extern oder intern entstehen, bis zu maximal 50 % des versicherten Schadens.
  • Mitversicherung von Nebenbetrieben Ihres Unternehmens ist möglich.
  • Vorläufige Entschädigung bis 250.000 Euro (bis 5 Millionen Euro mit Deckungserweiterung) im Einzelfall.
  • Optionale Deckungserweiterung für mehr Schutz durch Erhöhung bzw. Wegfall von Entschädigungsobergrenzen innerhalb der der Versicherungssumme.
Prämien

Das Beste an Sicherheit und Vorsorge für Apotheker

 

Ihr Schutz vor Vermögensschäden

Gefälschte E-Mails, Sabotage oder Schadsoftware: Cyberkriminalität und Hackerangriffe sind für Unternehmen eine wachsende Bedrohung. Aber nicht nur fremde Kriminelle, auch eigene Mitarbeiter können Schaden anrichten: Deutsche Ermittlungsbehörden registrieren pro Jahr hunderttausende Fälle von Wirtschaftskriminalität, viele davon sogenannte Vertrauensschäden, bei denen eigene Mitarbeiter ihrem Unternehmen durch Betrug, Veruntreuung oder Sachbeschädigung Schaden zufügen – und der geht nicht selten in die Millionen. Ob Cyberkriminelle oder kriminelles Personal: Mit der Vertrauensschadenversicherung von ApoRisk können Sie sich ganz einfach absichern und durch individuell wählbare Zusatzmodule den für Ihr Unternehmen passenden Schutz zusammenstellen.

  • Schutz vor Schäden durch eigene Mitarbeiter, Fremdpersonal, Zeitarbeitskräfte sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die für Ihr Unternehmen tätig sind.
  • Absicherung gegen Hackerschäden durch zielgerichtete Eingriffe in Ihre EDV.
  • Schutz vor Schäden durch Dritte bei bestimmten Formen von Raub, Diebstahl und Betrug.
  • Wissentliche Pflichtverletzung durch bestimmte Vertrauenspersonen sind eingeschlossen.
  • Erforderliche Aufwendungen zur Fortführung des Betriebes sind bis zu 6 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles versichert.
  • Erweiterbar um die Module Betrug & Spionage, Mittelbare Schäden, Fahrlässigkeit und Kosten.



Unser Angebot ist beispielhaft und freibleibend:

EUR 250.000,00

pauschal für versicherte Vermögensschäden


Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen Jahresbeitrag von 1.477,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.



Der garantiert beste Marktpreis.

ApoRisk gibt Ihnen mit der Beste-Marktpreis-Garantie die Sicherheit, dass Sie immer den besten Preis für Ihre Apotheken-Geschäftsversicherung erhalten – und das in ganz Deutschland! Sollten Sie irgendwo einen günstigeren Preis für eine Vertrauensschadenversicherung von einem anderen Anbieter sehen, dann lassen Sie es uns wissen und wir erstatten Ihnen den zu viel gezahlten Versicherungsbeitrag garantiert zurück.

Und damit nicht genug – wir schenken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen einen ApoRisk-Gutschein. Damit Sie rundum zufrieden sind und sich bei uns gut aufgehoben fühlen, möchten wir Ihnen diese kleine Freude machen, denn bei uns gilt nach wie vor das Motto: Das Beste oder nichts.



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Das Beste oder nichts –
auch beim Service.


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