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  • Die Pandemieversicherung
    Die Pandemieversicherung
    PharmaRisk® FIXUM | Diese Pandemieversicherung schützt auch bei Corona-Virus

Betriebsschließungsversicherung inkl. Coronavirus
Die Versicherungslösung mit Ihrer Standesorganisation

Im Leben ist nicht alles planbar, das Prinzip gilt auch in einem bestorganisierten Apothekenbetrieb. Selbst bei größter Sorgfalt können Sie nicht verhindern, dass Ihr Apothekenbetrieb von einer behördlichen Maßnahme zum Infektionsschutz betroffen ist und sogar geschlossen werden kann. Wenn es plötzlich zu einer Schließung ganz oder teilweise kommt, kann es für Sie negative wirtschaftliche Folgen haben.

Unsere Apothekenversicherung beinhaltet die Option für die Betriebsschließungsversicherung inklusive des neuartigen Coronavirus und bietet Ihnen genau dann die nötige Sicherheit einen Vermögensschaden zu vermeiden.

Pandemie-Absicherung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)



Versicherung von Leistungen für Tätigkeitsverbote infolge behördlicher Einzelanordnungen

Gegenstand der Versicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) beim Auftreten von Krankheiten oder Krankheitserregern im Wege einer Einzelanordnung ein Tätigkeitsverbot anordnet.

ApoSecur hat Covid-19 bzw. das neuartige Coronavirus den in den Bedingungen genannten Krankheiten und Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleich gesetzt.


Umfang der Entschädigung

Der Versicherer ersetzt im Falle von Tätigkeitsverboten die Bruttolohn- und -gehaltsaufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach den getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an die dem Verbot unterliegenden Personen - längstens für sechs Wochen seit Anordnung des Tätigkeitsverbotes - zu leisten hat oder;für eine für den Betroffenen neu eingestellte Ersatzkraft bis zur Dauer von sechs Wochen seit Anordnung zu leisten hat, wenn das Tätigkeitsverbot gegen den Betriebsinhaber oder seinen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten gerichtet ist. Dies gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.

 

Unser Angebot ist beispielhaft und freibleibend:

EUR 10.000, Höchstersatzleistung je Versicherungsfall

pauschal für versicherte Vermögensschäden


Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir einen Jahresbeitrag von 500,- EUR zuzüglich Versicherungssteuer.

Höhere Versicherungssummen auf Anfrage.

 

*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr... und Leistungsdetails...

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Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

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