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    Die Kühlgutversicherung
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Die Kühlgutversicherung für Apotheken

 

In Apotheken werden viele Arzneimittel gelagert, die oft kühl gelagert werden müssen, um ihre Wirksamkeit und Qualität zu erhalten. Der Verlust von Medikamenten aufgrund von Warenverderb kann für Apotheken sehr kostspielig sein, da sie für Ersatz oder Rückerstattung verantwortlich sein können.

Um Warenverderb zu vermeiden, müssen Apotheken sicherstellen, dass ihre Kühlschränke korrekt funktionieren und dass die Temperatur innerhalb der empfohlenen Grenzwerte bleibt. Die meisten Kühlschränke für Arzneimittel sind mit einem Temperaturfühler ausgestattet, der die Temperatur überwacht und bei Bedarf Alarm auslöst.

Wenn jedoch ein Schadenfall auftritt und die Kühlkette unterbrochen wird, kann es zu einem Verlust von Medikamenten kommen. Um diesen Schaden zu minimieren, sollten Apotheken einen Notfallplan haben, der es ihnen ermöglicht, schnell zu handeln und die betroffenen Medikamente zu identifizieren.

Im Falle eines Schadenfalls sollten Apotheken unverzüglich die betroffenen Medikamente aus dem Kühlschrank entfernen und sicherstellen, dass sie sicher und angemessen entsorgt werden. Es ist auch wichtig, den Lieferanten oder den Hersteller zu informieren, um Ersatz zu erhalten oder Rückerstattungen zu erhalten.

Insgesamt ist es wichtig, dass Apotheken sicherstellen, dass ihre Kühlschränke ordnungsgemäß funktionieren und dass sie im Falle eines Schadenfalls schnell und effektiv handeln können, um den Verlust von Medikamenten zu minimieren.

 

Schutz vor Vermögensschaden

Eine Kühlgutversicherung kann für Apotheken sinnvoll sein, um ihre Kühlwaren abzusichern. Eine solche Versicherung deckt Schäden an Medikamenten und anderen empfindlichen Waren, die durch einen Ausfall des Kühlgeräts verursacht werden.

Ein Ausfall des Kühlsystems kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie z.B. Stromausfall, technisches Versagen, Ausfall der Kühlschranktür oder menschliches Versagen. Wenn dies geschieht, können die im Kühlschrank gelagerten Medikamente schnell verderben und unbrauchbar werden. Dies kann nicht nur zu hohen Kosten für die Apotheke führen, sondern auch zu einer Gefährdung der Patienten, die auf diese Medikamente angewiesen sind.

Durch eine Kühlgutversicherung können Apotheken diese Risiken minimieren und sich vor finanziellen Verlusten schützen. Die Versicherung kann Schäden durch Verderb, Zerstörung oder Verlust der gekühlten Waren abdecken und somit dazu beitragen, dass Apotheken schnell wieder handlungsfähig sind und ihre Kunden mit den notwendigen Medikamenten versorgen können.

Es ist jedoch wichtig, dass Apotheken die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Versicherung ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.

In der "PharmaRisk FIXUM" ist das Kühlgut in Medizinkühlschränken nach DIN 58345 prämienneutral inkludiert.

Die Deckungssumme in der Kühlgutversicherung beträgt für eine Vielzahl von Gefahren 150.000 EUR je Versicherungsfall

 

Der Verderb von Medikamenten infolge von Kühlschrankverschleiß

Eine Kühlgutversicherung kann in der Regel Schäden an den im Kühlschrank gelagerten Medikamenten abdecken, die auf einen technischen Defekt oder Verschleiß des Kühlschranks zurückzuführen sind.

Über die Allgefahren-Versicherung für Kühlgut ist der Verderb von Medikamenten und Kühlgut als Folge eines unvorhergesehenen Versagens der Kühleinrichtung oder durch Stromausfall versichert.

Nicht versichert jedoch Schäden, welche nicht durch die o. g. Schilderung eingetreten sind. Dies kann z. B. das nicht korrekte Verschließen der Kühlschranktür oder die falsch eingestellte Temperatur des Kühlschrankes und die damit einhergehende nicht mehr Verwendbarkeit des Kühlgutes sein. Der Medikamentenverderb infolge von Verschleißschäden ist ebenfalls ausgeschlossen.

Diese "Differenz" soll mit dem bei ApoRisk erhältlichen Zusatzbaustein abgedeckt werden.

 

Die Option als Versicherung gegen das Kleingedruckte

Mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes wird der Schaden ohne "Wenn und Aber" reguliert.

Verderbschäden infolge von sonstigen Ereignissen

Der Versicherer leistet Ersatz, über die benannten und versicherten Gefahren hinaus, durch den Verderb von Medikamenten während der Lagerung in Kühlanlagen als Folge von

  • bestimmungswidrigem Austreten von Sole, Ammoniak oder anderen Kühlmitteln
  • Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder üblichen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit
  • Versagen oder Niederbrechen der maschinellen Kühleinrichtungen
  • Wasser jeder Art
  • gewöhnliche Abnutzung der maschinellen Kühleinrichtung
  • menschliches Versagen oder Kurzschluss

Als Kühlgut gelten Medikamente, welche in kaltem Zustand, d. h. bei Temperaturen unter 8 Grad Celsius gelagert werden sowie Gefriergut, welches im gefrorenen Zustand, also bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius gelagert werden.

Für die Mitglieder der Standesorganisationen berechnen wir verbesserte Konditionen:


Apotheke ohne Filialen

Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)

Deckungssumme

ohne SB

4.000 EUR

75,00 EUR

10.000 EUR

150,00 EUR

50.000 EUR

380,00 EUR

100.000 EUR

620,00 EUR

Höhere Deckungssummen*

auf Anfrage

   

 

Apotheke mit Filialen

Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)

Deckungssumme

ohne SB

4.000 EUR

37,50 EUR

10.000 EUR

75,00 EUR

50.000 EUR

190,00 EUR

100.000 EUR

310,00 EUR

Höhere Deckungssummen*

auf Anfrage

   


Jahresbeiträge verstehen sich zuzüglich Versicherungssteuer.

 

*Mittels eines Rahmenvertrags werden Bedingungen für Einzelverträge definiert, die jedoch erst zukünftig geschlossen werden. Stets können und werden Abweichungen zum Rahmenvertrag durch einzelvertragliche Vereinbarungen nach Prüfung und evtl. Prämienzuschlag mit Ihnen als Apothekerin oder Apotheker getroffen. Mehr... und Leistungsdetails...

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