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Die Cyber­ver­sicherung hilft die E-Rezepte vor Vermögensschäden abzusichern

Bekanntlich sind die Papierrezepte bisher über die Rechenzentren überwiegend mitversichert worden. Beim E-Rezept werden neue Spielregeln gesetzt. Deshalb wird eine Cyberversicherung dringend empfohlen, denn nur über diese Versicherungsart lassen sich die Vermögensschäden beim E-Rezept versichern. Fest steht, dass für alle Apotheken für digitale Verordnungen eine Sicherheitslücke besteht.

Die Cyberversicherung als Lösung für die Warenwirtschaft, über diese das Risiko des E-Rezeptes als mitversichert gilt.

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Versandhandel-Versicherung
Information

Versandhandel



Seit dem 1.1.2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland erlaubt. Neben allen Vorurteilen gibt es auch viele Argumente die für den Versandhandel sprechen. So bedeutet der Versand von Medikamenten zum Beispiel für gehbehinderte und chronisch kranke Patienten sicher eine große Erleichterung. Unumstritten war die Gesetzesänderung dennoch nicht.


Transportversicherung - Obligatorisch für den Versandhandel von Medikamenten

Bis dato war es laut Arzneimittelgesetz verboten, Arzneimittel „im Wege des Versandes" zu vertreiben. Nun, nach Inkrafttreten des GMG, wird es „nur noch" verboten sein, dies „ohne behördliche Erlaubnis im Wege des Versandes" zu tun. Der zugelassene Apotheker benötigt also für den Versandhandel von Medikamenten eine besondere Erlaubnis.

Versandhandel

Wann eine Erlaubnis zu erteilen ist, wird im Apothekengesetz (ApoG § 11a) geregelt. Der Apotheker muss sich verpflichten, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Unter anderem muss der Versandhandel des Apothekers aus seiner Offizin-Apotheke und neben dem dort üblichen Apothekenbetrieb erfolgen. Reine Versandapotheken wird es also nicht geben. Desweiteren muss der Apotheker auch eine Transportversicherung für die versendeten Medikamente vorweisen können.

 

Grundsätze des Arzneimittelvertriebs

  • Grundsatz: Apothekenpflicht gem. §43 Abs. 1 AMG Abgabe von Arzneimitteln im Einzelhandel nur in Apotheken
  • 8. AMG-Novelle 1998: Arzneimittel dürfen nicht im Wege des Versandes in Verkehr gebracht werden §17 Abs. 2 ApoBetrO: lediglich in begründeten Einzelfall Versendung/Zustellung durch Boten
  • seit GMG (2004): auch apothekenpflichtige AM dürfen "für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandesin den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz."

 

(gelockertes) Mehrbesitzverbot

§1 Abs. 2 i.V.m. §2 Abs. 1 ApoG: "Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller u.a.:

  • Deutscher
  • Angehöriger eines EU-oder EWR-Vertragslandes ist
  • die deutsche Approbation als Apotheker besitzt"


Fremdbesitzverbot

  • §7 Satz 1 ApoG: Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.
  • §8 Abs. 1 ApoG: Mehrere Personen zusammen nur als GbR oder einer oHG (alle Gesellschafter benötigen Erlaubnis)

 

Voraussetzungen für Versandhandel

  • behördliche Erlaubnis (Versandverbot mit Erlaubnisvorbehalt)
  • Versand aus öffentlicher Apotheke
  • Qualitätssicherungssystem, insbesondere hinsichtlich Verpackung, Transport und Auslieferung
  • Lieferung innerhalb von zwei Arbeitstagen
  • Lieferung aller bestellter verkehrsfähiger Arzneimittel (Kontrahierungszwang)
  • Sendungsverfolgung und Transportversicherung
  • Kostenfreie Zweitzustellung
  • Konkretisierung durch ArzneimittelversandhandelsVO

Abgabe verschriebener Arzneimittel nach §43 Abs. 3 AMG nicht mehr in, sondern von Apotheken (Apothekenaußenschalter zulässig)

Leistungen

Transportversicherung:
Chancen nutzen, Risiken absichern.



Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten.

Je nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten, je nach Art der Transportgüter und Transportmittel, der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und -einschränkungen der Verkehrsträger, werden adäquate Versicherungen erforderlich. Der Versicherungsmarkt hält ein breites Angebot bereit, was kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lässt (Kostenfrage).

Die klassische Transportversicherung unterscheidet "Schutzkriterien" wie Transportweg, versichertes Interesse und Versicherungsdauer.

ApoRisk hat speziell für Sie als Apotheker In ein Lösung entwickelt, wie Sie Ihre neuen Chancen nutzen und Risiken günstig und sinnvoll durch die obligatorisch geforderte Transportversicherung absichern können.

Versichert sind sämtliche Versendungen von Medikamenten und medizinischen Hilfs- und Heilmitteln im Sinne des Gesetzes über das Apothekenwesen mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die Höchstversicherungssummen betragen

  • je Transportmittel 25.000 Euro,
  • je Paketsendung 5.000 Euro und
  • je Brief-/Päckchensendung 500 Euro.



Umfang der Versicherung

Versicherte Gefahren und Schäden

  • Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, sofern nichts anderes bestimmt ist.
  • Der Versicherer leistet ohne Franchise Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge einer versicherten Gefahr.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.


Zusätzlich finden Sie hier folgende InformationenAcrobat Reader 
Download

» Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versandel
» Versicherungs-Check

Prämien

Das Beste an Sicherheit und Vorsorge für Apotheker

 

Schnell und bequem zu Ihrem persönlichen Angebot

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.



Angebot 1

Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)

Gewählte Selbstbeteiligung (SB) in

125 EUR

Versandhandelumsatz bis

250.000 EUR

Veersicherungssummen
je Fahrzeug
je Paket mit der Post oder sonstigen
Kurier-Express und Paketdiensten


25.000 EUR
5.000 EUR

GesamtJahresnettoprämie
z.Zt. gültiger Versicherungsteuer 19,0%

289,00 EUR

 

Angebot 2

Prämie (inkl. eventueller Deckungserweiterungen)

Gewählte Selbstbeteiligung (SB) in

125 EUR

Versandhandelumsatz bis

750.000 EUR

Veersicherungssummen
je Fahrzeug
je Paket mit der Post oder sonstigen
Kurier-Express und Paketdiensten


25.000 EUR
5.000 EUR

GesamtJahresnettoprämie
z.Zt. gültiger Versicherungsteuer 19,0%

680,00 EUR


Über 750.000 Euro Versandumsatz auf Anfrage.

Es gelten folgende jährliche Voraus- und Mindestprämien für Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vereinbart

Die Änderung der jährlichen Voraus- und Mindestprämie hat rückwirkend mit Beginn des laufenden Versicherungsjahres Gültigkeit.

Die Versicherungsteuer wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.



Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

Unsere kostenfreie Lösung bis zu einem
Jahresversandumsatz von 200.000 Euro

 

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