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  • Die Retaxation
    Die Retaxation
    PharmaRisk® FIXUM | Die Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung

Sind Retax-Kürzungen für Sie auch ein Problen?



Retaxationen kosten Arbeit, Zeit un  Geld und der entstandene Vermögensschaden konnte bisher von den Apotheken so gut wie nicht versichert werden. Deshalb hat die ApoRisk GmbH ein weitestgehendes Versicherungskonzept entwickelt, mit dem aus Retaxationen entstandene Schäden aufgefangen werden können.

Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt abweichend ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.

Versichern Sie in Erweiterung die 0-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkassen oder der von Ihnen beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen, wenn ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegt und von Ihm schriftlich eingestanden wird (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch die Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch den Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind. 

Eine Retaxation kann durch viele weitere „Vergehen“ des Apothekers ausgelöst werden. Und auch wenn ein Fehler primär bei den Ärzten liegt, wird oft die Apotheke bestraft. Wichtigste Gründe neben Formfehlern sind die Nichtbeachtung von Arzneimittel-Rabattverträgen, die eine Krankenkasse mit bestimmten Herstellern ausgehandelt hat oder eine Fehlabgabe im Rahmen der aut-idem-Verordnung. Das heißt, in aller Regel erhält der Patient durchaus das richtige Medikament, der Krankenkasse entstehen aber keine oder geringere Kosten, obwohl die Leistung erbracht wurde.
 
Eine Retaxation kommt zum Beispiel in Betracht:
  • Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN´s
  • fehlende handschriftliche Ergänzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist
  • Ablauffrist vom Rezept übersehen
  • Aut idem Kreuz übersehen
  • Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen z.B. 150 und 750
  • Retax wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der ärztlich angegebenen Anzahl, z.B. ist 1 Pack = 1x Idealbinde oder der kleinste Mehrfachpack mit 10 Idealbinden gemeint
  • Retax wegen angeblicher Lieferfähigkeit einer PZN, d.h. Sie haben gegen andere PZN ausgetauscht und werden nun bezichtigt das ursprüngliche Präparat wäre lieferbar gewesen
  • Retax wegen versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages
  • Retax wegen versehentlicher Abgabe des nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generika
  • Retax wegen der versehentlichen Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand
  • Retax bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgrößen
  • Retax bei versehentlicher Abgabe von Nichtarzneimitteln oder nicht verordnungsfähigen Produkten
  • Retax aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen
  • und wegen unzähliger weiterer Gründe, deren Aufzählung den Rahmen hier sprengen würde.


Retaxationen sind und bleiben auch nach der Anpassung des Rahmenvertrags ein Ärgernis in Apotheken. Sie sorgen immer wieder für Unverständnis und viele Fragen werden offen gelassen. Den Ihnen daraus entstehenden Vermögensschaden können Sie jetzt effektiv absichern.


Die beste Retax-Versicherung oder nichts

Sie brauchen nicht zu überlegen, welche Retaxation versichert und welche nicht versichert sind. Versichert sind nämlich eine Vielzahl der bekannten Retaxationen durch die Krankenkassen.

Egal für welche Produkterweiterung Sie sich entscheiden. Stellen Sie sich individuell das Paket zusammen, das am besten zu Ihnen passt!

» Die weiteren Optionen im Überblick

 

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