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  • 18.07.2023 – Lärm durch Hundespielplatz: Gerichtliches Urteil spricht für Zumutbarkeit im Wohngebiet
    18.07.2023 – Lärm durch Hundespielplatz: Gerichtliches Urteil spricht für Zumutbarkeit im Wohngebiet
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | In einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil VG 24 K 148.19 vom 09.06.2023) zugunsten der Zumutbarkeit von ...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Lärm durch Hundespielplatz: Gerichtliches Urteil spricht für Zumutbarkeit im Wohngebiet

 

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil VG 24 K 148.19 vom 09.06.2023) zugunsten der Zumutbarkeit von Lärm durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet geurteilt. Die Entscheidung stärkt das Recht von Hundebesitzern, ihren Hunden in angemessener Umgebung Auslauf und Bewegung zu ermöglichen, selbst wenn dadurch gewisse Lärmbelästigungen entstehen.

Im vorliegenden Fall ging es um die Errichtung eines Hundespielplatzes in einem Wohngebiet, der von Anwohnern kritisch betrachtet wurde. Die Kläger argumentierten, dass der entstehende Lärm durch bellende Hunde und spielende Tiere eine erhebliche Belästigung darstelle und die Wohnqualität beeinträchtige.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jedoch entschieden, dass die Errichtung eines Hundespielplatzes in einem Wohngebiet nicht zwangsläufig zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung führe. In ihrer Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass in einem städtischen Umfeld gewisse Lärmquellen unvermeidlich seien und die Belange von Hundebesitzern in angemessener Weise berücksichtigt werden müssten.

Die Entscheidung des Gerichts beruht auf einer sorgfältigen Abwägung der Interessen aller Beteiligten. Zum einen wurden die Bedürfnisse der Anwohner nach Ruhe und Wohnqualität berücksichtigt, zum anderen wurde die Wichtigkeit eines geeigneten Auslaufs für Hunde und die Bedeutung von Hundespielplätzen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere anerkannt.


Kommentar:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein wichtiger Schritt, um das Zusammenleben von Hundebesitzern und Anwohnern in urbanen Wohngebieten zu fördern. Es zeigt, dass die Errichtung von Hundespielplätzen nicht per se als unzumutbare Lärmbelästigung angesehen werden sollte, sondern vielmehr die Bedürfnisse sowohl der Tierbesitzer als auch der Anwohner berücksichtigt werden müssen.

Hundespielplätze bieten Hundebesitzern eine Möglichkeit, ihre Vierbeiner artgerecht zu beschäftigen und zu trainieren, was sich positiv auf das Verhalten und die Gesundheit der Tiere auswirken kann. Gleichzeitig kann ein gut gestalteter Hundespielplatz dazu beitragen, dass der entstehende Lärm auf ein angemessenes Maß reduziert wird und somit die Wohnqualität für Anwohner nicht übermäßig beeinträchtigt wird.

Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen von den städtischen Behörden und Gerichten getroffen werden, um eine faire Abwägung der Interessen vorzunehmen und einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen von Mensch und Tier zu schaffen. Im Idealfall führen derartige Urteile zu einem besseren Miteinander in der Nachbarschaft und zu einer ausgewogenen Lösung für alle Beteiligten.

Engin Günder

 

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