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  • 10.07.2023 – Weitreichende Konsequenzen für Promotionsstudenten, die in Eigenregie Forschungstätigkeiten durchführen
    10.07.2023 – Weitreichende Konsequenzen für Promotionsstudenten, die in Eigenregie Forschungstätigkeiten durchführen
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Am 22. Juni 2023 fällte das Bundessozialgericht ein Urteil, das besagt, dass Promotionsstudenten, die eigenständig eine Exkursion für ihre Di...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Weitreichende Konsequenzen für Promotionsstudenten, die in Eigenregie Forschungstätigkeiten durchführen

 

Am 22. Juni 2023 fällte das Bundessozialgericht ein Urteil, das besagt, dass Promotionsstudenten, die eigenständig eine Exkursion für ihre Dissertation durchführen und dabei einen Unfall erleiden, keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung genießen. Das Urteil bestätigte damit die vorherigen Entscheidungen der Vorinstanzen (Az. B 2 U 19/21 R).

Das Urteil des Bundessozialgerichts bedeutet, dass Studenten, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeit eigenverantwortlich Exkursionen organisieren, keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung haben. Dies kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen, insbesondere wenn während der Exkursion ein Unfall oder eine Verletzung auftritt. Die gesetzliche Unfallversicherung dient normalerweise dazu, Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen zu schützen, jedoch erstreckt sich dieser Schutz nicht auf Promotionsstudenten, die nicht als Arbeitnehmer gelten.

Das Bundessozialgericht argumentierte, dass die Durchführung einer Exkursion im Rahmen einer Dissertation keine versicherte Tätigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs darstellt. Promotionsstudenten seien nicht wie reguläre Arbeitnehmer in die Strukturen und den Arbeitsablauf einer Organisation eingebunden. Daher könnten sie sich nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung berufen.

Dieses Urteil hat potenziell weitreichende Konsequenzen für Promotionsstudenten, die in Eigenregie Forschungstätigkeiten durchführen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Promotionsstudenten ihre eigenen Versicherungsmaßnahmen ergreifen, um sich gegen mögliche Unfallrisiken abzusichern. Es wird empfohlen, dass Promotionsstudenten, die Exkursionen oder Feldforschung durchführen, private Unfallversicherungen in Betracht ziehen, um sich vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen im Falle eines Unfalls zu schützen.


Kommentar:

Das Urteil des Bundessozialgerichts stellt eine Herausforderung für Promotionsstudenten dar, die eigenständig Forschungstätigkeiten durchführen. Während die Entscheidung des Gerichts darauf basiert, dass Promotionsstudenten nicht den Status von Arbeitnehmern haben, ist es dennoch bedauerlich, dass sie keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung erhalten. Die Durchführung von Exkursionen und Feldforschungen birgt inhärente Risiken, und es ist wichtig, dass die Studierenden angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.

Um die Sicherheit und den Schutz der Promotionsstudenten zu gewährleisten, sollte die Gesetzgebung überdacht werden, um ihnen einen angemessenen Versicherungsschutz zu bieten. Es ist unerlässlich, dass Studierende, die im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit Exkursionen durchführen, über alternative Optionen wie private Unfallversicherungen informiert werden. Die Hochschulen und Bildungseinrichtungen sollten auch ihre Verantwortung wahrnehmen und den Studierenden helfen, angemessene Versicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil als Anstoß dient, um die Sicherheit und den Versicherungsschutz für Promotionsstudenten in Forschungssituationen zu verbessern. Die Förderung von Sicherheitsrichtlinien und die Unterstützung bei der Absicherung von Risiken sind entscheidend, um die Integrität der Forschungsarbeit zu wahren und gleichzeitig den Schutz der Studierenden zu gewährleisten.

Engin Günder

 

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