ApoSana® | Gesundheit plus | Die passenden Ergänzungen
Als Gesundheitsreform werden in Deutschland gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet. Diese Reformen dienten in den letzten Jahrzehnten meist der Stabilisierung des Beitragssatzes und waren in der Regel mit Einschränkungen der Leistungen, Erhöhung der Zuzahlungen an die sonst der Selbstverwaltung unterliegenden Versicherungen und Änderungen in der Bezahlung der Leistungserbringer verbunden. Beitragsänderungen wirken sich auf die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und auf die Lebenshaltungskosten der Versicherten aus. Historisch hatten solche Reformen jedoch oft auch eine Ausweitung der Leistungen oder die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen zur Folge.
Das Ziel von Gesundheitsreformen ist eine kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen. Die Förderung präventiver Ansätze zur Verhinderung krankheitsbedingter Kosten spielte bei bisherigen Gesundheitsreformen eine geringe Rolle, da spürbare Ersparnisse erst nach mehreren Legislaturperioden einsetzen würden. Insofern wäre der Begriff Finanzierungsreform im Gesundheitswesen in der Sache präziser.
Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung, die den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen solle. Dabei galt es, einen Kompromiss[1] zwischen den im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 formulierten Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und dem der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD zu formulieren.
Demnach werde "für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken." Im einzelnen einigten sich die Parteien darauf, dass das Gesundheitssystem in Bezug auf das Zusammenwirken von privaten Krankenversicherungen und öffentlichen Krankenkassen eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten solle. Der sogenannte Gesundheitsgipfel am 29. März 2006, an dem Spitzenpolitiker der Koalitionsparteien, darunter Angela Merkel, Edmund Stoiber, Volker Kauder, Peter Ramsauer, Franz Müntefering, Peter Struck und Hubertus Heil teilnahmen, wurde ohne konkrete Ergebnisse vertagt. Eine Kompromissfindung wurde von SPD und CDU im Vorfeld der Verhandlungen als essentiell für den Fortbestand der Koalition gewertet. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war bei den Gesprächen nicht anwesend, der damalige SPD-Parteivorsitzende Matthias Platzeck fehlte aufgrund eines Hörsturzes.
Am 3. Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform
Ingmar Kumpmann, Mitarbeiter des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, fasst den Kern der Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2007 wie folgt zusammen:
Die Steuerfinanzierung des Fonds wird kritisiert, weil die Kosten im Gesundheitswesen an Transparenz verlieren und vor allem weil sich die Lobby der Einkommensstärkeren gegen die Ausweitung der Solidarität auf ihr volles Einkommen für Krankenversicherungszwecke wehrt. Möglicherweise rechtswidrig sei, dass privat Versicherte wie bisher die Beiträge für sich selbst und für jedes eigene Kind voll bezahlen müssen, zusätzlich aber über die Steuer in weitere Versicherungen einzahlen, aus denen keine Leistungen erfolgen. Kritisiert wird auch, dass der Fonds selbst neue Kosten für seine Verwaltung erzeugt. Siehe dazu auch Gesundheitsfonds.

Gesundheitsreformen führten in der gesetzlichen Krankenversicherung dazu, dass Leistungen, welche die Versicherten früher gewohnt waren, eingeschränkt oder sogar gestrichen wurden. Und dies trotz höherer Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.
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In
Zeiten von knappen Kassen bleibt auch das deutsche Gesundheitssystem
nicht von immer stärkeren Einschnitten und dem Zwang zur Einsparung
verschont. Immer mehr Leistungen werden aus dem Angebot der gesetzliche
Krankenkassen gestrichen und auf die Versicherten abgewälzt.
Besonders
bei fachärztlichen Spezialbehandlungen können auf diese Weise schnell
hohe Kosten entstehen. Aber auch Zuzahlungen bei Brillen und
Kontaktlinsen sind seit 2004 fast völlig aus dem Leistungskatalog
gestrichen.
Einige Versicherte informieren sich deshalb über
eine private Krankenzusatzversicherung, um auch in Zukunft in den
Genuss erstklassiger ärztlicher Versorgung zu kommen und übermäßige
Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen zu vermeiden.
Den meisten
Versicherten steht diese Möglichkeit jedoch aufgrund ihres Verdienstes
nicht zur Verfügung, da immerhin fast 90 % der Versicherten Mitglied
der gesetzlichen Krankenkasse sind und nicht die Möglichkeit haben,
sich ganz privat zu versichern. Andere scheuen die Kosten, die eine
private Krankenversicherung mit sich bringen kann.
Doch auch in
solchen Fällen ist es möglich, dass Versicherte ihren
Krankenversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen
aufstocken und somit eine den Leistungen der privaten
Krankenversicherungen ähnliche Versorgung aufbauen. Eine private
Krankenzusatzversicherung bietet sich demnach häufer an als gedacht.

ApoRisk® bietet Ihnen sinnvolle und individuelle Lösungen an:
Sie können für Ihre Gesundheit mehr tun, als Sie denken.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt.
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Ergänzen Sie für den Krankheitsfall Ihren gesetzlichen Schutz
Ergänzen Sie Ihre gesetzlichen Leistungen im Krankenhaus
Mit unseren Angeboten sind Sie im Krankenhaus Privatpatient. Die nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Kosten erstatten wir zu 100%. Bei einer stationären Behandlung legen Sie dem Krankenhaus einfach Ihre "Card für Privatversicherte" vor; die Aufenthaltskosten werden direkt mit uns abgerechnet. Sie müssen kein Geld vorstrecken.
Sind Sie überzeugt? Dann fordern Sie gleich ein individuelles Angebot an und profitieren auch Sie von unseren Leistungen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren drastisch reduziert. Zuzahlungen und Eigenleistungen belasten gesetzlich Krankenversicherte in immer höherem Maße.
Ein für Sie zusammengestelltes Versicherungsprogramm schließt wichtige Lücken.
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Bei jeder Auslandsreise bis zu 42 Tagen, geschäftlich oder privat, ganz gleich wie oft und wohin Sie reisen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt für Ihre Rundum-Absicherung und ist eine sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Versorgung.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist sinnvoll
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Kostenerstattung begrenzt. Der Kunde muss die Differenzkosten selber tragen. Falls der Arzt den Auslandsberechtigungsschein überhaupt akzeptiert.
Das könnte teuer werden: Sie tragen die vollen Kosten, wenn Sie aus dem Ausland in eine heimische Klinik geflogen werden müssen.
Gründe genug für eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Trotz Krankenversicherung kann eine länger dauernde Krankheit für Sie das finanzielle Aus bedeuten. Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit halten wollen, müssen Sie privat vorsorgen - mit einem Krankentagegeld der ApoRisk-Partner.
Selbständig mit Mut zur Lücke?
Als Selbständiger oder Freiberufler wissen Sie: Wenn Sie ausfallen, geht gar nichts mehr. Deshalb werden Selbständige so selten krank. Aber was ist, wenn doch? Wahrscheinlich hängt von Ihrer Arbeitskraft die Existenz ihrer Familie ab. Vielleicht sogar die einer ganzen Firma. Denn auch wenn Sie nichts verdienen, die laufenden Kosten wollen bezahlt werden. Deshalb brauchen Sie eine besonders gute finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.
Mit einem Krankentagegeld der ApoRisk-Partner haben Sie im Krankheitsfall den finanziellen Spielraum, den Sie brauchen: Zeitlich unbegrenzt und - wenn Sie wollen - schon ab dem vierten Tag.
Sie sind Arbeitnehmer ohne Absicherung?
Auch als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer sollten Sie sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle absichern. Denn meist läuft nach sechs Wochen Kranksein die Lohn- bzw. Einkommensfortzahlung des Arbeitgebers aus.
Ab dem 4. Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nur noch 70% Ihres Verdienstes als Krankengeld, maximal 90% Ihres Nettoeinkommens von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Und Ihre Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge werden davon noch abgezogen. Was dann übrig bleibt, reicht häufig vorne und hinten nicht. Wenn Sie eine Ihren Bedürfnissen individuell angepasste Krankentagegeld-Versicherung haben, ist das kein Problem.
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Krankenversicherung
Unabhängig und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen
nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine
Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das
Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem
Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften
speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.
Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen
Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche
Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch
darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher
Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer
langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter erkranken, müssen Sie sich mit einer Grundversorgung begnügen. Private Zusatzversicherungen - abgestimmt auf Ihre speziellen Bedürfnisse als Apotheker In - schließen diese Lücken.
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Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Vorteile der Gruppenversicherung sind:
Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der
Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur
die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden,
sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so
oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders
günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner
Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das
Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist
eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die
Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu
finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.
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