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  • 12.05.2025 – Versichert, aber ausgeliefert
    12.05.2025 – Versichert, aber ausgeliefert
    Die gefährlichen Illusionen rund um die Retax-Deckung im Betrugsfall Viele Apotheken verlassen sich auf Retax-Versicherungen – doch im Betrugsfall helfen sie oft nicht. Der S...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Die gefährlichen Illusionen rund um die Retax-Deckung im Betrugsfall

Versichert, aber ausgeliefert

 

12. Mai 2025

Retax-Versicherungen gelten als Sicherheitsnetz für Apotheken – insbesondere bei Formfehlern, Prüfversäumnissen oder falsch abgegebenen Rezepten. Doch was passiert, wenn ein Rezept professionell gefälscht wurde und weder in der Optik noch in der Struktur zu beanstanden war? Der Ernstfall zeigt: Die Police greift oft nicht. Denn die meisten Verträge sichern nicht den Betrugsfall, sondern das Verhalten der Mitarbeiter ab. Wer gutgläubig ein Dokument akzeptiert, das täuschend echt gestaltet war, erhält meist keine Deckung. Auch bestimmte Arzneimittelgruppen oder Beträge sind in vielen Policen ausgeschlossen. Der Irrglaube, mit einer Standard-Retaxversicherung vor allen Risiken geschützt zu sein, kann Apotheken teuer zu stehen kommen. Ein moderner Versicherungsschutz muss anders aussehen: klar geregelt, unabhängig vom Schuldeingeständnis, ohne willkürliche Ausschlüsse – und eingebettet in ein digitales Frühwarnsystem. Alles andere ist bestenfalls ein Trostpflaster – schlimmstenfalls ein existenzielles Risiko.


Die Sicherheit, im Retaxfall über eine Versicherung abgesichert zu sein, ist für viele Apotheken ein trügerisches Gefühl. Denn die Deckungslage in klassischen Retax-Policen unterscheidet sich drastisch von der Vorstellung im Alltag. Der Fall gefälschter Mounjaro-Rezepte zeigt exemplarisch: Wird ein gefälschtes Rezept eingelöst, das keine formalen Auffälligkeiten aufweist, bleibt der Apotheker auf dem Schaden sitzen – trotz Police. Denn nahezu alle Policen setzen voraus, dass ein dokumentierter, individueller Bearbeitungsfehler vorliegt. Das bedeutet: Nur wenn ein konkret benannter Mitarbeiter fahrlässig, nachweislich falsch oder unaufmerksam gehandelt hat, greift der Schutz. Fehler aus gutgläubigem Verhalten oder systemischer Täuschung sind oft ausgeschlossen.

Die zweite große Lücke liegt im Geltungsbereich. Viele Policen enthalten Ausschlüsse für bestimmte Arzneimittel, insbesondere Hochpreispräparate oder Sonderverordnungen. Andere schließen pauschal die Deckung aus, wenn ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Bei Rezepten für Mittel wie Mounjaro sind solche Ausschlüsse regelmäßig erfüllt. Die Retaxation – oft im vier- bis fünfstelligen Bereich – wird so zur Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs.

Zudem fordern viele Versicherungen ein Schuldeingeständnis des jeweiligen Teammitglieds, das die falsche Abgabe vorgenommen hat. In der Praxis ist das nicht nur personalrechtlich heikel, sondern realitätsfern – denn in den meisten Fällen handelt es sich nicht um ein individuelles Fehlverhalten, sondern um ein strukturelles Versagen des Systems.

Die Lösung kann daher nicht in kosmetischen Ergänzungen bestehen, sondern braucht einen grundlegenden Neuentwurf. Eine praxistaugliche Retaxversicherung muss auf reale Bedrohungslagen abgestimmt sein: Sie muss auch bei systemischer Täuschung greifen, pauschale Rezeptwerte decken, flexible Wirkstoffgruppen absichern und sich in digitale Prüfsysteme integrieren lassen.

Ein solches Modell müsste außerdem die Verantwortungslast gerechter verteilen – nicht alles auf die Apotheke abwälzen, sondern auch technische Versäumnisse, strukturelle Unsicherheiten und unklare Schnittstellen einpreisen. Erst dann entsteht echter Schutz – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität der Offizin.

 

Kommentar:

Der Mythos, eine Retaxversicherung schütze Apotheken umfassend vor den finanziellen Folgen eines Rezeptbetrugs, ist gefährlich. Nicht weil Versicherung an sich ein untaugliches Instrument wäre – sondern weil viele Produkte am Markt völlig am Bedarf vorbei entwickelt wurden. Sie beruhen auf einem Modell, das vom moralischen Fehlverhalten des Apothekenpersonals ausgeht, nicht vom strukturellen Problem organisierter Rezeptfälschung. Diese Annahme ist nicht nur fachlich falsch, sondern ökonomisch riskant. Denn sie verschiebt die Beweislast vollständig in den Betrieb – und zwar in einem Umfeld, das ohnehin durch Überforderung, Zeitdruck und Dokumentationslast geprägt ist.

Die Vorstellung, dass ein Schuldeingeständnis intern eingefordert werden müsse, damit ein Versicherungsfall eintritt, ist symptomatisch für ein System, das mehr mit Selbstschutz als mit Versorgungssicherung zu tun hat. Was es stattdessen braucht, ist eine neue Versicherungsarchitektur: einfach, transparent, versorgungsnah. Sie sollte Fehlerverzeihung ermöglichen, strukturelle Schwächen absichern und in das digitale Prüfwesen integrierbar sein. Nur wenn technische Erkennung, rechtliche Rückendeckung und wirtschaftliche Absicherung ineinandergreifen, entsteht Sicherheit – für Betriebe, Patienten und das Gesundheitssystem.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

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Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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