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  • 02.08.2023 – ALBVVG in Kraft: Stärkung der Apotheken und Schutz vor Nullretaxationen
    02.08.2023 – ALBVVG in Kraft: Stärkung der Apotheken und Schutz vor Nullretaxationen
    Gesetz zur Sicherung der Vor-Ort-Apotheken und Eindämmung finanzieller Belastungen durch Nullretaxationen tritt in Kraft - Am 2. August 2023 trat das "Gesetz zur Stärkung der...
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ApoRisk® Presse:


Gesetz zur Sicherung der Vor-Ort-Apotheken und Eindämmung finanzieller Belastungen durch Nullretaxationen tritt in Kraft

ALBVVG in Kraft: Stärkung der Apotheken und Schutz vor Nullretaxationen

 

02. August 2023 

Am 2. August 2023 trat das "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und zur Änderung weiterer Vorschriften im Arzneimittelrecht" (ALBVVG) in Kraft, das bedeutende Veränderungen für Apotheken in Deutschland mit sich bringt. Das Gesetz zielt darauf ab, die flächendeckende Versorgung mit Apotheken zu gewährleisten und Nullretaxationen einzudämmen. Nachfolgend werden die wichtigsten Auswirkungen des ALBVVG erläutert:


Sicherung der Vor-Ort-Apotheken:

Das ALBVVG hat das klare Ziel, die flächendeckende Versorgung mit Apotheken in Deutschland sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu verbessern und Standortverlusten entgegenzuwirken. Ein zentraler Schritt ist die Einführung eines erhöhten Festzuschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Durch diese Maßnahme sollen die Apotheken gestärkt werden, um die kontinuierliche Verfügbarkeit pharmazeutischer Leistungen vor Ort zu gewährleisten.

Gesetzliche Schranken für Nullretaxationen:

Das ALBVVG reagiert auf das Problem der Nullretaxationen, die Apotheken bisher mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert haben. Nullretaxationen treten auf, wenn gesetzliche Krankenkassen Erstattungen aufgrund von Formfehlern in der Abrechnung von Arzneimitteln verweigern. Mit der Einführung gesetzlicher Schranken soll dieser Praxis entgegengewirkt werden. Die neuen Regelungen definieren klarere Richtlinien, um Apotheken vor übermäßigen Rückforderungen zu schützen und für mehr Transparenz in der Abrechnung zu sorgen.

Kommentar:

Das ALBVVG ist ein wichtiger Schritt, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nachhaltig zu sichern. Die Einführung eines erhöhten Festzuschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel honoriert die wichtige Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem und unterstützt sie dabei, auch unter wirtschaftlich herausfordernden Bedingungen ihre Dienstleistungen flächendeckend anzubieten.

Die gesetzlichen Schranken für Nullretaxationen bieten den Apotheken einen dringend benötigten Schutz vor finanziellen Verlusten, die in der Vergangenheit zu erheblichen Vermögensschäden geführt haben. Durch die klaren Richtlinien wird für mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Abrechnung gesorgt.

Es ist jedoch von großer Bedeutung, die Umsetzung des ALBVVG genau zu überwachen und mögliche Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem sorgfältig zu evaluieren. Die Gesundheitsbranche ist ein komplexes Gefüge, und es ist unerlässlich, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Gesetzes die beabsichtigten Effekte erzielen, ohne unbeabsichtigte negative Folgen zu haben.

Insgesamt ist das ALBVVG ein wegweisendes Gesetz, das die Apothekenlandschaft in Deutschland zukunftsfähig gestaltet. Die Einführung der Retaxversicherung von Aporisk zeigt das Engagement der Gesetzgeber, Apotheken vor finanziellen Risiken zu schützen und die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auf hohem Niveau zu gewährleisten. Es bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen und die Apotheken in Deutschland langfristig gestärkt werden.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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