ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 19.07.2025 – Rezeptur statt Rechtsschutz, Deckungslücke statt Sicherheit, Verantwortung ohne Rückhalt
    19.07.2025 – Rezeptur statt Rechtsschutz, Deckungslücke statt Sicherheit, Verantwortung ohne Rückhalt
    Wie aus einer Verordnung Haftung wird, Apotheken in der Grauzone arbeiten und Versicherer sich aus der Pflicht nehmen Der Fall DAK offenbart: Wenn Rezepturen missbraucht werden,...
  • Alle Meldungen
    Alle Meldungen
    ApoRisk® Nachrichten | Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |

Rezeptur statt Rechtsschutz, Deckungslücke statt Sicherheit, Verantwortung ohne Rückhalt

 

Wie aus einer Verordnung Haftung wird, Apotheken in der Grauzone arbeiten und Versicherer sich aus der Pflicht nehmen

Presseinformation von heute

Wenn aus einem industriell hergestellten Fertigarzneimittel plötzlich eine patientenindividuelle Rezeptur wird, Apotheken dafür die Herstellungsverantwortung tragen sollen, obwohl die therapeutische Entscheidung und die Umwidmung formal außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, und Versicherer in der Folge den Schutz mit Hinweis auf angeblich deckungsschädliches Verhalten verweigern, dann ist nicht nur der einzelne Apothekenbetrieb betroffen, sondern ein Grundpfeiler der Versorgungssicherheit strukturell erschüttert – besonders dann, wenn diese Delegationskette politisch stillschweigend toleriert, juristisch komplex verschachtelt und versicherungstechnisch als Ausnahmelogik legitimiert wird; die Folge ist ein System, das wirtschaftlich effizient erscheinen mag, faktisch aber Risiko nach unten durchreicht, Verantwortung entkoppelt und eine Absicherungsstruktur verlangt, die nicht mehr auf Freiwilligkeit basiert, sondern auf verlässlicher Strukturhaftung – für Apotheken, für Patienten und für das Vertrauen in Versorgung als gemeinsame Aufgabe.

Ein aktueller Fall sorgt für Aufsehen: Laut einem öffentlich gewordenen Bericht soll die DAK einer Ärztin nahegelegt haben, ein rekonstruktionspflichtiges Fertigarzneimittel nicht als solches, sondern als Rezeptur zu verordnen – mit der Folge, dass die Apotheke nicht nur die Herstellung übernimmt, sondern auch die volle haftungsrechtliche Verantwortung trägt. Die juristische Konstruktion dieser Rezeptumstellung ist zulässig, doch ihre systemische Wirkung ist brisant: Der Patient verliert den Schutz des § 84 AMG, die Produkthaftung greift nicht mehr, und die Apotheke steht – im Falle eines Schadens – mitunter ohne Rückhalt durch ihre Betriebshaftpflicht da. Denn die Versicherer bewerten genau solche Fälle zunehmend als „deckungsschädlich“, wenn eine industriell verfügbare Fertigarznei unnötigerweise zur Rezeptur gemacht wird. Die ApoRisk GmbH warnt: Diese Praxis schafft eine gefährliche Lücke in der Absicherungskette – und sie wächst.

Was auf den ersten Blick wie eine optimierte Versorgungsentscheidung aussieht, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als politische Delegation von Verantwortung in Richtung Apothekenteam. Die Preisunterschiede – 8,35 Euro bei Fertigarznei versus 54 Euro für eine Rezepturherstellung – werden betriebswirtschaftlich kalkuliert, ohne dass der betroffene Apothekenbetrieb in die Risikoentscheidung einbezogen würde. Dabei entsteht ein asymmetrisches System: Während Krankenkassen die finanziellen Vorteile realisieren und ärztliche Verordnungen strategisch platzieren, bleiben Apothekerinnen und Apotheker haftungsrechtlich allein – insbesondere dann, wenn weder pharmazeutische Indikation noch medizinische Notwendigkeit diese Umwidmung rechtfertigen. Die ApoRisk GmbH fordert daher: Apotheken benötigen einen Versicherungsschutz, der genau solche strukturell ausgelösten Risikokonstellationen explizit umfasst – unabhängig davon, ob die Rezeptur formal korrekt ausgeführt wurde.

In der Praxis bedeutet diese Gemengelage: Ein Rezept kann rechtlich zulässig, aber versicherungstechnisch toxisch sein. Die Apotheke führt aus, was ärztlich verschrieben wurde, rekonstruiert mit pharmazeutischer Sorgfalt ein Arzneimittel, das eigentlich industriell fertig vorliegt – und wird im Schadenfall auf die Formalie verwiesen, dass eine solche Herstellung „nicht zwingend“ notwendig gewesen sei. Damit entfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Die wirtschaftlichen Folgen können gravierend sein – bis hin zur Existenzgefährdung. Die ApoRisk GmbH weist darauf hin, dass in derartigen Fällen nicht nur apothekenindividuelle Versicherungsmodelle gebraucht werden, sondern ein politisches Bewusstsein dafür, dass Verantwortung nicht durch Rezeptzeilen nach unten verlagert werden darf.

Diese Entwicklung ist kein Einzelfall, sondern Teil einer wachsenden systemischen Asymmetrie. Inmitten regulatorischer Grauzonen agieren Apotheken an der Schnittstelle von Verordnung, Versorgung und Verantwortung – ohne jede Garantie, dass ihr Handeln im Ernstfall rückgedeckt ist. Die ApoRisk GmbH sieht es als zwingend an, hier eine neue Qualität der Absicherung zu etablieren, die das Systemversagen nicht als Betriebsrisiko individualisiert, sondern strukturell auffängt. Versicherungsprodukte müssen dort greifen, wo Systementscheidungen wirken – nicht nur dort, wo technische Fehler nachgewiesen werden können. Nur so kann verhindert werden, dass Apotheken zur letzten Instanz eines Haftungskreislaufs werden, den sie nicht zu verantworten haben.

Die ApoRisk GmbH stellt klar: Wer Verantwortung strategisch umcodiert, darf sie nicht versicherungstechnisch entziehen. Versorgungssicherheit braucht Schutz – nicht nur für Patienten, sondern für diejenigen, die diese Versorgung täglich mit Fachwissen, Pflichtgefühl und juristischer Präzision gewährleisten. Wenn Apotheken zur rechtlichen Zielscheibe politischer Sparmodelle werden, dann braucht es eine Versicherungslösung, die dem entspricht: haftungsfest, digital robust, apothekenspezifisch, sofort wirksam. Die ApoRisk GmbH arbeitet daran.

 

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung adressiert ein strategisches Risiko, das sich aus der Kombination von Verordnungspraxis, Krankenkassenempfehlung und haftungsrechtlicher Umkehrung ergibt. Der Fall, dass ein Fertigarzneimittel formal zur Rezeptur erklärt wird, führt zur juristischen Umcodierung der Verantwortlichkeit – mit gravierenden Folgen für Apotheken, Versicherer und Patientensicherheit. Die ApoRisk GmbH weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Symptom eines Systems ist, das Verantwortung durch Formulierungslogik nach unten delegiert. Für die Fachpresse ergibt sich daraus eine neue Perspektive auf das Zusammenspiel von Versorgungspolitik, Haftungsrecht und Versicherungswirklichkeit im Gesundheitswesen. Das Thema ist anschlussfähig für Berichterstattung zu Arzneimittelhaftung, Kassenpolitik, Absicherungsstrategien, E-Rezept, Systemversagen und Gesundheitsökonomie.

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf versicherbare Risiken im Apothekenwesen. Als Fachmakler begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der strukturierten Bewertung und Absicherung betrieblicher Gefahrenlagen – mit Fokus auf technische, rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Das Unternehmen arbeitet provisionsneutral im Lager der Kundinnen und Kunden, agiert konzernunabhängig und versteht Risikoabsicherung als systemischen Teil verantwortungsvoller Betriebsführung. Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk Branchenwissen mit rechtlicher Expertise und digitaler Prozesskompetenz.

 

Zusatzinformationen für Redaktion und Presseportale

Meta-Titel

Haftung braucht Absicherung wenn Systeme Verantwortung taktisch umlenken

Meta-Beschreibung

Diese Mitteilung analysiert die Verlagerung von Arzneimittelhaftung durch Rezeptstrategien und fordert strukturelle Versicherungssicherheit für Apotheken.

Kurzbeschreibung (Online)

Wenn Krankenkassen Rezepturen als Sparmodell nutzen, Versicherer sich auf Formalien berufen und Apotheken als letzte Instanz haften, steht nicht nur die Versorgungssicherheit auf dem Spiel, sondern das gesamte Verständnis von Verantwortung im Gesundheitssystem.

Shortfacts

Diese Pressemitteilung beleuchtet einen aktuellen Fall, in dem eine Fertigarznei durch Rezeptcodierung zur Rezeptur gemacht wurde, mit gravierenden haftungs- und versicherungstechnischen Folgen.
Im Fokus stehen die rechtliche Entsicherung von Apotheken durch strategische Rezepturverordnungen, die Versicherungslücke bei deckungsschädlichem Verhalten und das Spannungsfeld zwischen Versorgungspolitik und Produkthaftung.
Betont wird die Notwendigkeit eines branchenspezifischen, haftungsfesten Versicherungsschutzes für Apotheken – unabhängig von der Formulierung auf dem Rezept.
Ziel ist es, Entscheidungsinstanzen in Politik, Krankenkassen und Versicherungswirtschaft für die Verantwortungskaskade zu sensibilisieren, die durch solche Verordnungspraktiken ausgelöst wird.

Keywords

Versicherungsrecht, Rezeptur, Haftung, Apothekenhaftpflicht, Produkthaftung, Rezeptstrategie, Versorgungssicherheit, DAK, § 84 AMG, deckungsschädliches Verhalten, Rezepturverordnung, Systemverantwortung, Haftungslücke, Arzneimittelsicherheit, ApoRisk

Redaktioneller Hinweis

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag der ApoRisk GmbH von Matthias Engler (Fachjournalist) erstellt. Sie basiert auf realen Vertragsauswertungen, branchenspezifischen Risikoanalysen und fachlich überprüfbaren Quellen aus dem Zeitraum 2020–2025. Die Inhalte richten sich an Apothekenleitung, Fachpresse und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20 

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken