LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Dem Leiter der Hauswirtschaft eines Seniorenheims durfte durch das zuständige Gesundheitsamt mangels Vorlage eines Immunitätsnachweises untersagt werden, die Einrichtung zu betreten. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 L 974/22).
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatique-Syndrom (CFS) beleuchtet und eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bejaht (Az. L 4 KR 373/22 B ER).
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Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist. Dies entschied der BFH (Az. V R 36/20).
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Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2022 einen Freispruch des Landgerichts Hamburg im Zusammenhang mit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. So das BSG (Az. B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R).
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Das ArbG Gießen hat die Klagen eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Vergütung während der Zeit ihrer Freistellung wegen Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises abgewiesen (Az. 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22).
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Das ArbG Gießen hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, ob Ungeimpfte als Pflegekräfte in einem Seniorenheim weiterbeschäftigt hätten werden müssen, obwohl sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatten (Az. 5 Ca 82/22 und 5 Ca 93/22).
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Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss (Az. L 16 KR 256/21).
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Im März 2017 hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis geschaffen. Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis als Kassenleistung erhalten. In der Praxis sind hierzu viele Fragen offen. Wann liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor? Wie viele erfolglose Therapieversuche sind Patienten zumutbar? Welche Anforderungen müssen die behandelnden Ärzte erfüllen? Wie streng dürfen die Krankenkassen die ärztliche Therapieentscheidung kontrollieren?
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird hierüber am 10. November 2022 ab 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Wenn Beschäftigte im Gesundheitswesen keine Corona-Prämie erhalten haben sollten, läuft dies der gesetzlichen Regelung offensichtlich zuwider. So die Bundesregierung. Der Anspruch der berechtigten Beschäftigten gegen ihre Arbeitgeber auf den Corona-Pflegebonus nach derzeitiger Fassung bestehe unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Vorauszahlung des Bonus beantragt hat.
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Das LG Köln entschied, dass die Klägerin Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält, nachdem sie von einem Pferd auf der Koppel getreten worden war (Az. 15 O 10/22).
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Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das BSG entschieden (Az. B 9 SB 4/21 R).
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Bei Abfassung eines Testaments bedenkt man häufig nicht, wie sich das Leben entwickeln kann. Im Falle einer Demenz ist man nicht mehr in der Lage, das Testament zu ändern. Nach dem Tode kann es dann zu Streit zwischen den Erben kommen. So in einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall (Az. 3 W 55/22).
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Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Ein Ausschluss ist aber möglich, wenn er zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege erforderlich ist. So das BSG (Az. B 9 SB 1/20 R).
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Darf ein Grad der Behinderung (GdB) auch für jahrelang gelebte Sehstörungen vergeben werden, die nicht vollständig mit objektiven Befunden nachgewiesen sind? Darüber hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 ab 11:45 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal zu entscheiden (B 9 SB 4/21 R).
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Besteht ein Recht, eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen mitzunehmen? Darüber hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 ab 10.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal zu entscheiden (B 9 SB 1/20 R).
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Das VG Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen (Az. 5 K 322.18).
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit vom Beschluss vom 07.07.2022 - V R 10/20 entschieden, dass die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei ist, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.Im Streitfall war eine Gesellschaft im Bereich der Kryokonservierung zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung in Fällen tätig, in denen eine organisch bedingte Sterilität bei einem der beiden fortpflanzungswilligen Partner vorlag. Die vorgehende bzw. sich anschließende Fruchtbarkeitsbehandlung wurde zwar von einem anderen Unternehmen durchgeführt. Allerdings waren für beide Unternehmen dieselben Personen tätig. Während das Finanzamt die Einlagerung der eingefrorenen Eizellen als umsatzsteuerpflichtig ansah, nahm das Finanzgericht (FG) eine steuerfreie Heilbehandlung an.Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG. Zur Begründung verweist er darauf, dass er bereits in der Vergangenheit entschieden habe, dass die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei ist, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, wie er z.B. bei der Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft im Hinblick auf eine andauernde organisch bedingte Sterilität besteht (BFH-Urteil vom 29.07.2015 - XI R 23/13, BFHE 251, 86, BStBl II 2017, 733). Ergänzend führt er aus, dass auch die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen umsatzsteuerfrei ist.Der BFH wendet sich damit gegen eine von der Finanzverwaltung vorgenommene Unterscheidung zwischen einer "weiteren Lagerung" und einer "bloßen Lagerung", wobei die Finanzverwaltung für den Fall der bloßen Lagerung eine zur Steuerpflicht führende Regelvermutung aufstellt. Für den BFH ist maßgeblich, dass es in beiden Fällen gleichermaßen um eine Lagerung als umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistung geht.Dass in Bezug auf die Fruchtbarkeitsbehandlung und die Einlagerung Leistungen zweier unterschiedlicher Unternehmer vorlagen, sieht der BFH jedenfalls dann als unerheblich an, wenn für die beiden Unternehmer dieselben Personen tätig sind.BundesfinanzhofPressestelle Tel. (089) 9231-400Pressesprecher Tel. (089) 9231-300
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Das Landgericht Würzburg hat die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen verabreichte die Angeklagte, eine Altenpflegehelferin, zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen. Sie wollte erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung. Die geschädigten Frauen wurden gerettet. Das Landgericht hat sich nicht vom Tötungsvorsatz überzeugen können.
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