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  • 30.09.2021 – BMG passt Vergütung für Impfstoffbelieferung an
    30.09.2021 – BMG passt Vergütung für Impfstoffbelieferung an
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Coronavirus-Impfverordnung

BMG passt Vergütung für Impfstoffbelieferung an


Berlin - Ab dem morgigen 1. Oktober gehören auch der öffentliche Gesundheitsdienst, Impfzentren und mobile Impfteams sowie Krankenhäuser zu den Leistungserbringern, die von Apotheken mit COVID-19-Impfstoffen versorgt werden. Die Coronavirus-Impfverordnung, die dies seit Anfang September regelt, hatte allerdings einen Haken: Sie sah für die Belieferung der Kliniken keine Vergütung für die Apotheken vor. Das soll sich nun ändern – und das Bundesgesundheitsministerium nutzt die Gelegenheit, die bislang bei Betriebsärzten greifende gestaffelte Apothekenvergütung auszuweiten.

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