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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Pressemitteilung
Gilching - BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann tritt einer Entwertung des Kooperationsgedankens entschieden entgegen.
Im
knallharten Wettbewerb um Marktanteile im Großhandel könne es schon
einmal passieren, dass ein Player sich vergaloppiert. So behauptete die
Noweda vor Kurzem pauschal, Apothekenkooperationen mit Dachmarken seien
Kettenvorstufen und damit verantwortlich für eine drohende Abschaffung
des Fremdbesitzverbots. Der Anlass für diese Legendenbildung ist nach
Ansicht des BVDAK der Rechtsstreit um die Frage, ob Noweda eine
easy-Apotheke von der Belieferung ausschließen darf.
Laut Satzung
des BVDAK können Apothekenkooperationen Mitglied werden, die sich u.a.
für den Erhalt der inhabergeführten Apotheken einsetzen und dadurch
eine Vertikalisierung der Handelsstufen verhindern wollen. Die
Apothekenkooperationen innerhalb des BVDAK sind freiwillige
Zusammenschlüsse von Apothekenkooperationen und bilden sozusagen einen
Gegenpol zu global agierenden Marktteilnehmern, welche in Deutschland
Apothekenketten betreiben wollen.
„Zunächst einmal sind
Apothekenkooperationen gerade keine Vorstufe für Apothekenketten. Jeder
Apotheker/in entscheide nach wie vor frei, ob er/sie einer
Apothekenkooperation beitreten möchte“, so Dr. Stefan Hartmann (BVDAK).
Die Haltung von Noweda sei zudem inkonsequent. Man beliefere schließlich
auch andere Apotheken als Zweitlieferant. Es ist dabei unbedeutend, ob
die jeweilige Apotheke Mitglied einer Dachmarkenkooperation ist. Auch
Filialverbünde als kleinste Form der Kooperation und andere
Kooperationsapotheken werden beliefert.
Noweda selbst sei, so die
herrschende Wissenschaftsdefinition als Genossenschaft nichts anderes
als eine Gemeinschaft von Mitgliedern, deren Zweck auf die
wirtschaftliche Förderung gerichtet sei, also eine Kooperation.
Erst
vor Kurzem habe die BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf dem
Kooperationsgipfel in München die wirtschaftliche Bedeutung dieser –
von inhabergeführten Apothekern getragene - Kooperationen betont.
„Ein
Angriff auf Apothekenkooperationen ist nicht hilfreich und beschädigt
sogar den Geist des Genossenschaftsgedankens. Der BVDAK setzt sich
deshalb konsequent für die Förderung von Apothekenkooperationen zum
Wohle der inhabergeführten Kooperationsapotheken ein – ohne
ideologische Scheuklappen“, so Dr. Stefan Hartmann.
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de
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