ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 30.11.2012 – Entlastung für Unternehmen durch das MicroBilG
    30.11.2012 – Entlastung für Unternehmen durch das MicroBilG
    APOTHEKE – Steuern & Recht Zur Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuern & Recht

Entlastung für Unternehmen durch das MicroBilG

 

Zur Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz - MicroBilG) durch den Deutschen Bundestag erklärt Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Die vom Bundestag verabschiedete Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Unternehmen von bürokratischen Belastungen bei der Rechnungslegung und der Offenlegung von Rechnungsunterlagen für das elektronische Handelsregister. Das Gesetz reduziert für Kleinstunternehmen den Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen erheblich.

Mit den Neuregelungen nutzt die Bundesregierung konsequent die Optionen, die die von der Bundesregierung immer unterstützte und im April 2012 dann auch in Kraft getretene EU-Micro-Richtlinie 2012/6 gewährt. Ziel der Bundesregierung war es immer, den Kleinstkapitalgesellschaften die auf EU-Ebene vereinbarten Erleichterungen schnellstmöglich schnell zu Gute kommen zu lassen und gleichzeitig das Entlastungspotenzial für Unternehmen voll auszuschöpfen.

Die Neuregelungen werden für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Kleinstunternehmen müssen dann den Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlichen, sondern nur hinterlegen, wo er auf Anfrage Dritter kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird.

In einem zweiten Schritt und unabhängig von diesem Gesetzgebungsvorhaben sollen noch in dieser Legislaturperiode gestaffelt nach der Größe des Unternehmens die Sanktionen bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen in Zukunft deutlich zurückgeführt werden. Die insgesamt sehr erfolgreiche Offenlegung von Jahresabschlüssen soll modernisiert werden, so dass die Mindestordnungsgeldhöhe für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften substanziell abgesenkt und Ordnungsgelder nur bei schuldhafter Säumnis festgesetzt werden.

Zum Hintergrund
Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co KG) organisiert sind, unterliegen derzeit auf Grund früheren EU-Rechts umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten werden diese Vorgaben oft als Belastung wahrgenommen; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse von Personen, die die Jahresabschlüsse nutzen, häufig auf die Nachfrage weniger Kennzahlen.

Mit der Gesetzesänderung sollen nunmehr im Anschluss an frühere Entlastungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorgaben für die Rechnungslegung für solche Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll abgeschwächt werden. Grundlage ist die vor Kurzem in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren.

Das Gesetz nutzt die in der Richtlinie festgelegten Spielräume bei der Festlegung des Kreises der erfassten Unternehmen nahezu vollständig aus. Davon werden alle Kleinstkapitalgesellschaften erfasst, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 Euro, Bilanzsumme bis 350.000 Euro sowie durchschnittliche 10 beschäftigte Arbeitnehmer. Damit werden mehr als 500.000 Unternehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren können.

Inhaltlich sieht das Gesetz folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens wird die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte - wie in der Richtlinie vorgegeben - auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten.
  • Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung im Bereich der Rechnungslegung unverändert angenommen.

In einer Entschließung hat der Deutsche Bundestages hervor gehoben, dass das 2006 neu konzipierte Ordnungsgeldverfahren wegen versäumter Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen punktuell reformiert werden soll Bis 2006 waren Jahresabschlüsse bei den Registergerichten zu hinterlegen (sowie zum Teil im gedruckten Bundesanzeiger zu veröffentlichen), die auch die Überwachung der Offenlegung durchgeführt haben. Seit 2007 sind die Jahresabschlüsse elektronisch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Bundesamt für Justiz führt die Ordnungsgeldverfahren durch.

Der Entschließungsantrag fordert eine substanzielle Senkung der Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften bzw. kleine Kapitalgesellschaften von gegenwärtig 2.500 Euro auf 500 Euro bzw. 1.000 Euro. Er fordert außerdem, im Gesetz ausdrücklich das Verschulden als Voraussetzung für ein Ordnungsgeld vorzusehen und ggf. Kriterien für das Verschulden zu regeln, eine Regelung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einzuführen, um unbillige Härten abzumildern sowie ein Verfahren einzuführen, das in Fällen divergierender Rechtsprechung zu grundsätzlichen Fragen des Ordnungsgeldverfahrens ermöglicht, eine einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Dies stärkt die Rechtssicherheit im Interesse der Beteiligten.

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren, wobei eine Zustimmung der Ländervertretung nicht notwendig ist.

Quelle: BMJ

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken