ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 19.11.2012 – Entkriminalisierung der Anmeldungen bei Umsatz- und Lohnsteuer!
    19.11.2012 – Entkriminalisierung der Anmeldungen bei Umsatz- und Lohnsteuer!
    APOTHEKE – Steuern & Recht Nicht nur die Verschärfung der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige seit April 2011 hat insbesondere im Bereich der Steueranmeldungen zur unversc...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuern & Recht

Entkriminalisierung der Anmeldungen bei Umsatz- und Lohnsteuer!

 

Nicht nur die Verschärfung der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige seit April 2011 hat insbesondere im Bereich der Steueranmeldungen zur unverschuldeten Kriminalisierung der Steuerpflichtigen geführt. Auch die Änderung einer Verwaltungsrichtlinie (Nr. 132 der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012 - AStBV) sorgt in der Praxis seit Anfang dieses Jahres für Wirbel. Durch die Kombination dieser beiden rechtlichen Neuerungen droht fortwährend für viele Steuerpflichtige eine Eskalation des Steuerverfahrens.

Änderung der AStBV ab 30.10.2012!
Mit der jüngsten Veröffentlichung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der AStBV 2013 wird der bisherige Generalverdacht der Steuerhinterziehung gegenüber Unternehmern, die ihre Steueranmeldungen verspätet abgegeben haben, abgemildert. Mit Wirkung ab 30.10.2012 ersetzt die AStBV 2013 die bisher geltende. Nach der neuen Fassung der Nr. 132 Abs. 2 gilt Folgendes:

"Bei der Umsatz- und Lohnsteuer sind berichtigte oder verspätet abgegebene Steuer(vor)anmeldungen nur in begründeten Einzelfällen an die BuStra (Buß- und Strafsachenstelle) weiterzuleiten. Kurzfristige Terminüberschreitungen und geringfügige Abweichungen sind unschädlich, es sei denn, es bestehen zusätzliche Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung. Liegen derartige Anhaltspunkte vor, kann die Abgabe einer vollständigen und richtigen Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige hinsichtlich unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben in den zuvor abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen dieses Jahres gewertet werden. Für die Wirksamkeit der Selbstanzeige bedarf es dann keiner gesonderten Korrektur des einzelnen Voranmeldungszeitraums."

Weiterhin zweifelhaft!
Die Ergänzung bedeutet zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe wirft sie aber eine Reihe von weiteren praktischen Fragen auf. Beispielsweise bleibt abzuwarten, welche Umstände zu einem begründeten Einzelfall führen, bis wann nur eine kurzfristige Verspätung vorliegt und welcher Maßstab für die Geringfügigkeitsgrenze besteht. Erneut ist zu hoffen, dass die Finanzverwaltung mit Augenmaß vorgeht.

Neben diesen begrifflichen Unsicherheiten wird die Situation für den Steuerpflichtigen zusätzlich dadurch erschwert, dass die AStBV nur eine interne Verwaltungsanweisung ist. So kann sich der Steuerzahler bei eingeleiteten Strafverfahren nicht auf die Regelungen berufen und ihre Klärung vor Gericht erwirken. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Strafgerichte sind an die AStBV gebunden.

Darüber hinaus dürften die Änderungen der AStBV im Widerspruch zum materiellen Recht stehen. Die nunmehr eingeführte Fiktion, dass die Abgabe einer richtigen Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige hinsichtlich vorher fehlerhafter oder unterlassener Umsatzsteuervoranmeldungen desselben Jahres gilt, steht nicht im Einklang mit dem gesetzlich geltenden Verbot der Teilselbstanzeige.

DStV regt Gesetzesänderung an!
Insbesondere auf Grund der Vielzahl von Unternehmern, die von den Verschärfungen der Selbstanzeige betroffen sind, sollte dringend zeitnah die gebotene Rechtssicherheit geschaffen werden. Nur eine gesetzliche Änderung hilft dem Steuerpflichtigen wirklich. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) regt beispielsweise an, die strafrechtliche Regelung der Selbstanzeige um klare Ausnahmen für den Bereich der Steueranmeldungen zu ergänzen.

DStV

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken