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hier ist der vollständige Text für Sie:
EUGH-URTEIL
Berlin - Ein Extrakt aus Schöllkrautwurzel darf nicht als Orphan Drug ausgelobt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit eine Klage des Pharmaunternehmens Nowicky Pharma abgewiesen. Die Firma vertreibt unter dem Namen Ukrain einen Schöllkrautwurzelextrakt und hatte gegen einen Beschluss der EU-Kommission geklagt, in dem im die Ausweisung als Arzneimittel gegen seltene Leiden versagt worden war.
Kein Orphan Drug: Nowicky darf seinen Schöllkrautextrakt nicht als Arzneimittel gegen seltene Leiden ausweisen. Foto: Pixelio
Nowicky hat Ukrain zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsenkrebs
entwickelt. Der Extrakt wird intravenös injiziert und soll sich nach
Angaben der Firma im Primärtumor und den Metastasen anreichern. Die
enthaltenen Alkaloide fluoreszieren demnach im ultravioletten Licht,
wodurch krankes von gesundem Gewebe genauer unterscheiden werden könne.
Das Unternehmen hatte in mehreren außereuropäischen Staaten eine
Zulassung erhalten. Die österreichische Behörde hatte 2002 allerdings
die Genehmigung verweigert. 2007 nahm Nowicky dann einen neuen Anlauf
und beantragte bei der EMA, Ukrain als Arzneimittel gegen seltene
Leiden deklarieren zu dürfen - ohne Erfolg. Die Firma habe nicht
dargelegt, dass Urkain im Hinblick auf bereits bestehende Methoden zur
Behandlung des Leidens für die Betroffenen von erheblichem Nutzen sei,
heiß es in der Begründung.
Nowicky hatte gegen die Ablehnung geklagt und darauf verwiesen, dass
Ukrain in den USA und Australien als Orphan Drug anerkannt sei. Das
Unternehmen hatte zudem die Qualifikation eines von der EMA berufenen
Sachverständigen angezweifelt. Bei der Entscheidung über den Antrag
seien zudem Beurteilungsfehler gemacht worden. Der EuGH widersprach der
Argumentation des Unternehmens und wies die Klage deshalb ab.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 16. September 2010, 15:04 Uhr
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