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Per Gesetz ist jeder Halter eines Tieres dazu verpflichtet, für einen Schaden, den sein Tier angerichtet hat, aufzukommen. Ebenso, wie es für Menschen die Haftpflichtversicherung gibt, die in solchen Fällen greift, gibt es für Tiere die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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Wer sich entschließt sein Leben mit einem vierbeinigen Gefährten zu verbringen und sich einen Hund kauft, der hat natürlich nicht nur die Verantwortung für seinen Vierbeiner, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser mit einer guten Hundeversicherung ausgestattet ist.
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Im Versicherungsbereich gibt es nicht nur die Möglichkeit, bestimmte Gefahren die durch Personen entstehen können zu versichern, sondern auch für Tiere gibt es eine Reihe von Versicherungen, z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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Eine Tierhalterhaftpflicht ist nicht nur für Hundehalter oder Katzenliebhaber wichtig, auch Pferdebesitzer sollten ihr Tier ausreichend versichern.
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Eine gute Pferdekrankenversicherung ist für jeden Pferdebesitzer mehr als eine Überlegung wert. Jedoch gibt es viele Bedingungen und Voraussetzungen, dass eine solche abgeschlossen werden kann.
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Für jeden Tierhalter ist es selbstverständlich, sich bestmöglich um sein Tier kümmern und es zu versorgen. Ist das Tier gesund, sind die Kosten hierfür in der Regel auch überschaubar: Futter, Unterhalt, regelmässige Tierarztbesuche - das alles ist im Budget bereits eingeplant.
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Unter einer Vollkrankenversicherung versteht man in der Regel eine private Krankenversicherung. Sie wird von zahlreichen deutschen Versicherungsunternehmen angeboten.
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Nach dem deutschen Gesundheitssystem wird in zweierlei Arten von Versicherungen unterschieden. Der größte Teil aller Versicherten ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
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Durch die Ausdünnung des Leistungskataloges bei den gesetzlichen Krankenkassen bieten diese ihren Versicherten an, private Zusatzversicherungen abzuschließen.
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Bei der Geburt eines Kindes müssen einige Dinge geregelt werden, eines davon ist die Krankenversicherung. Für die Kosten der Geburt ist zunächst einmal die Krankenkasse der Mutter zuständig.
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Die private Krankenversicherung wird als Alternative zur gesetzlichen Variante immer beliebter. Versichern kann sich jeder Arbeitnehmer dessen Einkommen über einem Jahresbetrag von 47.700 Euro liegt.
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Private Krankenkassen übernehmen im Krankheitsfall/Unfall die Kosten für die Behandlung und die Medikamente. Arztbesuche und Medikamente sind im Voraus auf eigene Rechnung zu bezahlen und von der Kasse zurück zu fordern.
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Die Notwendigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Ihre Aufgabe ist es, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern".
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Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung steht grundsätzlich nur einem bestimmten Personenkreis offen.
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Wer in Deutschland mit seinem Bruttojahresarbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, der ist als Arbeitnehmer verpflichtet sich gesetzlich krankenzuversichern.
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Auch Personen, die nicht einer Pflichtversicherung unterliegen, haben die Möglichkeit, sich im Krankheitsfall abzusichern. Ermöglicht wird dies durch die freiwillige Krankenversicherung.
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Eine Versicherungsart, die in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen hat und dies auch weiterhin tut, ist die Krankenzusatzversicherung.
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Mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung lässt sich die Lücke zwischen gezahltem Krankengeld und dem tatsächlichen Einkommen (welches dem Versicherten durch den Krankenstand entgeht) schließen.
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Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung wird das Risiko zusätzlicher Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus versichert.
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Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchungsgebührenschutz, Reise-Notruf, Reise-Helpline, Reisegepäck, Basisschutz, Vollschutz, Familienschutz - auf jeden Pauschalreisenden wartet ein undurchdringbarer Tarifdschungel an Versicherungen, die zu einer garantiert tollen Reise beitragen sollen.
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