Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die private Krankenversicherung wird als Alternative zur gesetzlichen Variante immer beliebter. Versichern kann sich jeder Arbeitnehmer dessen Einkommen über einem Jahresbetrag von 47.700 Euro liegt.
Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht am Einkommen, sondern an der persönlichen Situation des Versicherten festgemacht. Bei der Anmeldung muss der Klient einige Fragen zum Gesundheitsstatus beantworten. Im Zweifelsfalle sind Dokumente eines Mediziners vorzulegen. Desweiteren ist das Alter und das Geschlecht entscheidend für die Höhe des Beitrages. Ältere Menschen benötigen meist umfassendere, ärztliche Betreuung als ein junger Mensch. Gleiches gilt für das weibliche Geschlecht, daher muss jede Frau generell einen höheren Beitrag in der privaten Krankenversicherung zahlen.
Jede
private Krankenversicherung bietet verschiedene Tarife an. Der
günstigste Tarif ist der sogenannte Basistarif. Die gebotenen
Leistungen entsprechen denen einer gesetzlichen Krankenkasse.
Erst
bei Tarifen die über den Basistarif hinaus gehen, bekommt der
Versicherte den Unterschied zwischen privater Krankenkasse und
gesetzlicher Kasse zu spüren.
Die Versicherungstarife reichen vom Basistarif bis hin zum Luxustarif. Hier werden Beiträge für Zahnersatz und Sehhilfen ebenfalls von der PKV übernommen. Entsprechend hoch ist jedoch dann der monatliche Beitrag. Vor Abschluss der Versicherung sollte der Patient darüber nachdenken, welchen Schutz er von seiner Krankenkasse erwartet und in wie weit ein hoher Beitrag tatsächlich nutzvoll ist. Viele Versicherte merken erst am Ende des Jahres, dass sie die Leistungen der PKV nicht einmal in Anspruch genommen haben.
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