Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Private Krankenkassen übernehmen im Krankheitsfall/Unfall die Kosten für die Behandlung und die Medikamente. Arztbesuche und Medikamente sind im Voraus auf eigene Rechnung zu bezahlen und von der Kasse zurück zu fordern. Krankenhäuser rechnen in der Regel direkt mit den Versicherungen ab.
Es gibt einkommensunabhängige Beitragssätze, die sich nach Alter, Geschlecht (Frauen haben höhere Beitragssätze, u.a. aufgrund höherer Lebenserwartung), Gesundheitszustand und gewünschten Zusatzleistungen (z.B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Klinikwahl) richten.
Wenn man nach Beitritt krank wird, darf der Beitrag von der privaten Krankenkasse deswegen nicht angehoben werden, es sind nur Erhöhungen einer ganzen Tarifgruppe zulässig.
In jüngeren Jahren ist eine private Versicherung für gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen durch private Krankenkassen günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse, jedoch steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. In den gesetzlichen sinken sie im Alter durch niedrigeres Einkommen.
Aufnahmevoraussetzungen für private Krankenkassen: Um in eine private Krankenversicherung (PKV) aufgenommen zu werden, darf keine Versicherungspflicht für die gesetzlichen Krankenkassen bestehen, dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Das Einkommen muss monatlich über 4.012,50 €, bzw. jährlich über 48.150 € liegen, oder man muss Beamter, Selbstständiger oder Freiberufler sein.
Für Studenten bieten private Krankenkassen günstige Versicherungen bis zum 30. Lebensjahr an.
Neugeborene müssen ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der ersten 3 Lebensmonate in die Krankenkasse der Eltern aufgenommen werden.
Die PKVs erheben eine Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die private Krankenkasse und können Bewerber auch abweisen oder in eine teure Gruppe innerhalb der Krankenkasse einstufen.
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