ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 17.08.2009 - ApoRisk® News Apotheke: Teurer Versicherungsbetrug
    17.08.2009 - ApoRisk® News Apotheke: Teurer Versicherungsbetrug
    Ein Detektivbüro hatte einen Versicherungsbetrug aufgedeckt. Wer letztendlich für die Nachforschungskosten aufkommen muss, wurde nun von einem Gericht geklärt.

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:


Teurer Versicherungsbetrug

 

Ein Detektivbüro hatte einen Versicherungsbetrug aufgedeckt. Wer letztendlich für die Nachforschungskosten aufkommen muss, wurde nun von einem Gericht geklärt.

Hat ein Versicherer den Verdacht, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt, so darf dieser eine Detektei mit den Ermittlungen beauftragen. Bestätigt sich der Verdacht, hat der Betrüger die Detektivkosten zu bezahlen. Das hat das Amtsgericht München mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 155 C 29902/08).

Der Entscheidung lag die Klage eines Reiseversicherers gegen ein Reisebüro zugrunde. Das Reisebüro hatte dem Versicherer unter anderem Reiserücktrittskosten-Versicherungen für bei ihm gebuchte Reisen vermittelt.

Ungereimtheiten in der Schadenanzeige

Im Jahr 2006 zeigte das Reisebüro dem Versicherer die Stornierung einer Reise an. Dafür sollte der Versicherer Stornokosten in Höhe von rund 3.400 Euro bezahlen. Da die Schadenanzeige Ungereimtheiten enthielt, die von den Betreibern des Reisebüros nicht schlüssig erklärt werden konnten, schaltete der Versicherer ein Detektivbüro ein.

Dessen Ermittler fand heraus, dass es den Reiseveranstalter, bei dem die Reise angeblich gebucht wurde, schon seit geraumer Zeit nicht mehr gab. Daher war auch die Reise nie gebucht worden. Im Übrigen hatte der vermeintlich reisewillige Ehemann der angeblichen Reisekundin zu dem fraglichen Zeitpunkt keinen Urlaub. Die in der Schadenanzeige gemachten Angaben konnten daher unmöglich stimmen.

Unnötiger Aktionismus?

Der Versicherer erstattete daraufhin Strafanzeige mit der Folge, dass die Betreiberin des Reisebüros rechtskräftig wegen versuchten Betrugs verurteilt wurde.

Die Forderung des Reiseversicherers, ihm die Kosten zu erstatten, die durch die Beauftragung des Detektivbüros entstanden waren, lehnte die Betrügerin ab. Sie vertrat die Ansicht, dass es ausgereicht hätte, Strafanzeige gegen sie zu erstatten. Denn dann wäre die Ermittlungsbehörde tätig geworden mit der Folge, dass keine Detektivkosten entstanden wären.

Nachdem die Ungereimtheiten in der Schadenanzeige nicht aufzuklären waren, hätte es im Übrigen auch ausgereicht, die Schadenregulierung schlicht und ergreifend abzulehnen.

Kein Interessensschutz für Betrüger

Doch dem wollte das Münchener Amtsgericht nicht folgen. Es gab der Klage des Versicherers gegen die Inhaberin des Reisebüros auf Erstattung der Detektivkosten statt.

Nach Ansicht des Gerichts versteht es sich von selbst, dass jemand, der sich in Gefahr sieht, betrogen zu werden, alles ihm notwendig Erscheinende unternimmt, um den Betrugsversuch abzuwehren. Dazu kann es auch gehören, ein Detektivbüro einzuschalten.

Im Übrigen ist es nicht Sache des Betrugsopfers, die Interessen des Betrügers zu wahren und sich Gedanken darüber zu machen, erforderliche Ermittlungskosten so gering wie möglich zu halten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Vergleichbare Entscheidung

Auch Arbeitgeber sehen sich gelegentlich veranlasst, in Fällen vermeintlich betrügerischer Machenschaften Beschäftigter ein Detektivbüro zu beauftragen.

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2008 hat ein überführter Arbeitnehmer in so einem Fall ebenfalls die Ermittlungskosten zu erstatten. (verpd)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken