
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses
soll dazu beitragen, dass nicht nur Kinder reicher Eltern studieren
können. Im alltäglichen Sprachgebrauch steht das Kürzel BAföG auch für
die Förderung an sich.
Auch wenn es zunächst ein wenig Arbeit bedeutet, die Anträge
auszufüllen - es lohnt sich. Denn wer BAföG bekommt, und das sollen
dank gestiegener Eltern- und Studierendenfreibeträge mehr werden, kann
eine gute staatliche Finanzierungsquelle für sein Studium nutzen. Für
diejenigen, die BAföG erhalten, ist es nicht selten der einzige Weg,
überhaupt studieren zu können.
Doch was verbirgt sich genau hinter dem BAföG? Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Fakten zusammen getragen.
BAföG steht für Chancengleichheit mit dem Ziel, dass ein Studium nicht am Geld scheitern soll. Reichen die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht, springt der Staat mit einer monatlichen Förderung ein. Studierenden-BAföG ist in der Regel zur Hälfte "geschenktes Geld", das heißt: 50 Prozent ist ein staatlicher Zuschuss, 50 Prozent ist ein zinsloses Darlehen. Das Gute: Die BAföG-Schulden sind inzwischen auf maximal 10.000 Euro begrenzt, selbst wenn man eigentlich mehr zurückzahlen müsste. Das heißt im Bürokratendeutsch "Kappungsgrenze".
Wer BAföG beantragen will, darf nicht älter als 30 Jahre sein und
nachweisen, dass "das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird". Im
Klartext: Für ein Bummelstudium gibt es kein Geld - es werden
"Eignungsnachweise" verlangt, zum Beispiel bestimmte Prüfungen. Wird
die Regelstudienzeit überschritten, ist - bis auf Ausnahmen - Schluss
mit den Zahlungen. Erfüllt der Studierende diese Rahmenbedingungen,
kommt es in der Regel auf das Einkommen der Eltern an. Nur, wenn die
Eltern unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (s.u.) liegen, gibt es
die Förderung - für eine so genannte "elternunabhängige Förderung" muss
der Studierende zum Beispiel nach dem Abitur schon länger gearbeitet
haben.
Das Gute: Mit dem "neuen BAföG" kommen auch Jugendliche mit
Migrationshintergrund leichter an die Förderung. Und:
Auslandsaufenthalte werden eher unterstützt als früher. So ist BAföG
nun auch bei einem kompletten Studium in der Europäischen Union oder in
der Schweiz möglich. Dafür werden jedoch beispielsweise Studiengebühren
im Ausland nur noch ein Jahr übernommen.
Grundsätzlich soll BAföG die Lücke decken, die sich zwischen den
finanziellen Möglichkeiten der Eltern (bei Verheirateten auch des
Ehepartners) und dem "Bedarf" ergibt. Dieser Bedarf ist unabhängig vom
konkreten Fall - vielmehr wurde ein "abstrakter Bedarf" als
Pauschalbetrag ermittelt. Dieser liegt bei Studierenden, die noch
zuhause wohnen, bei 414 Euro; bei jenen, die ausgezogen sind, bei 512
Euro. Ist hier die Miete samt Nebenkosten höher als 146 Euro, kommen
unter Umständen noch bis zu 72 Euro hinzu. Weitere Zuschläge, zum
Beispiel für die studentische Krankenversicherung, sind möglich.
Insgesamt heißt das, dass ein Student oder eine Studentin im Höchstfall
648 Euro (auswärts wohnend) oder 478 Euro (bei den Eltern lebend)
bekommen kann.
Je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, kann man mit dem
Förderungs-Höchstsatz oder eben mit weniger (bzw. auch gar nichts)
rechnen - das wird individuell festgestellt. Das Einkommen der Eltern
wird nicht voll angerechnet - es werden verschiedene Pauschal- und
Freibeträge (für die Eltern, eventuell für Geschwister) abgezogen.
Auch Einkommen und Vermögen des Studierenden zählen mit! Doch
Studierende dürfen 400 Euro im Monat hinzuverdienen ("Minijob"), ohne
dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden - was darüber hinaus geht,
wird angerechnet. Auch Gespartes des Studenten oder der Studentin muss
bis auf einen Sockel zur Studienfinanzierung eingesetzt werden.
Nähere Informationen und Rechenbeispiele finden Sie hier. Einen BAföG-Rechner zur persönlichen Berechnung finden Sie hier.
Erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer klopft der Bund an
und möchte die ersten BAföG-Rückzahlungen sehen, und das auch nur, wenn
der Ex-Student zu dem Zeitpunkt mehr als 960 Euro monatlich verdient.
Die Tilgung des zinslosen Darlehens erfolgt in Mindestraten von 105
Euro, längstens 20 Jahre lang. Wer besonders schnell studiert oder ein
besonders gutes Examen abgelegt hat, wer Kinder erzieht oder die Summe
auf einmal zurückzahlt, bekommt sogar noch Ermäßigungen. Das war auch
für die Stiftung Warentest Grund genug, BAföG als beste Form der Studienfinanzierung zu küren.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Anlaufstelle ist das Amt für Ausbildungsförderung am Hochschulort -
in der Regel ist das Studentenwerk der Hochschule zuständig. Dort
erhält man die amtlichen Antragsformulare - ebenso wie im Netz.
Da es bekanntlich keine Regel ohne Ausnahmen gibt, sollten sich
Studienanfängerinnen und -anfänger bei allen Unklarheiten in jedem Fall
informieren. Und das frühzeitig: Gezahlt wird erst ab Antragstellung -
rückwirkend gibt es nichts! Unentbehrlich sind ausführliche Beratungen
auch bei Schwangerschaft oder beim Studium mit Kind (hier gibt es jetzt
auch Verbesserungen!), als Studierender mit Behinderung, beim
Fachwechsel oder Studium im Ausland. (vz)
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