
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der
Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Denn bis zu diesem
Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen
Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die
Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z. B.
Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und
Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie
Rentenbezugsmitteilungen.
Das Finanzministerium empfiehlt, die
Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe
bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht
mehr eingeben. Und für den Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und
bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu
seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Weitere
Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.
In
diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke - wie in den meisten
anderen Bundesländern auch - nicht mehr an alle Bürgerinnen und Bürger
versendet. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten
des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare)
zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den
meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.
In
begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel gehbehinderte, sehr alte oder
schwerkranke Menschen) können die Vordrucke auf telefonische Anfrage
auch zugeschickt werden.
Die Bearbeitungsdauer von
Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs
Monaten - je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der
Unterlagen kann es auch länger dauern oder auch wesentlich schneller
gehen.
Quelle: FinMin Nordrhein-Westfalen
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