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  • 31.12.2013 – Finanzämter starten Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2013
    31.12.2013 – Finanzämter starten Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2013
    FINANZEN – Steuer & Recht Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Denn bis zu dies...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Finanzämter starten Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2013

 

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.

In diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke - wie in den meisten anderen Bundesländern auch - nicht mehr an alle Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.

In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel gehbehinderte, sehr alte oder schwerkranke Menschen) können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten - je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es auch länger dauern oder auch wesentlich schneller gehen.

Quelle: FinMin Nordrhein-Westfalen

 

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