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  • 10.08.2010 - Regierung stärkt Bayer bei Duogynon
    10.08.2010 - Regierung stärkt Bayer bei Duogynon
    PANORAMA – PHARMASKANDAL Berlin - Nach der Klage eines behinderten Mannes gegen den Pharmakonzern Bayer Schering Pharma hat sich nun die Bundesregierung zum Risiko des Hor...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


PHARMASKANDAL

Regierung stärkt Bayer bei Duogynon

 

Berlin  -  Nach der Klage eines behinderten Mannes gegen den Pharmakonzern Bayer Schering Pharma hat sich nun die Bundesregierung zum Risiko des Hormonpräparats Duogynon geäußert. In einer Reihe von Studien konnte demnach „kein wissenschaftlich überzeugender Beweis dafür erbracht werden, dass diese Hormongaben einen höheren Prozentsatz an Fehlbildungen bei Neugeborenen hervorrufen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen.

Duogynon war seit den 1950er Jahren als Schwangerschaftstest und zur Behandlung von Menstruationsstörungen eingesetzt worden. Das Arzneimittel war als Injektionslösung (Estradiolbenzoat, Progesteron) und in Drageeform (Ethinylestradiol, Norethisteronacetat) auf dem Markt. Im Jahr 1980 verzichtete Schering auf die Zulassungen.

Die Grünen schreiben in ihrer Anfrage, dass es bereits in den 60er Jahren Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen hormonellen Schwangerschaftstest und Missbildungen des Zentralnervensystems gegeben habe. Schering habe dies jedoch stets bestritten und sei bis heute nicht bereit, die Geschädigten zu unterstützen.

Aufgrund von Einzelfallbeobachtungen in den 60er Jahren sei der Verdacht geäußert worden, dass hoch dosierte Hormongaben in der Frühschwangerschaft Fehlbildungen bei Neugeborenen hervorrufen, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort nun klar. Studien hätten allerdings keinen Beweis dafür erbracht.

Es sei nicht bekannt, wie viele Personen geschädigt worden sein könnten, weil ihre Mütter Duogynon genommen hätten. In der Nebenwirkungsdatenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lägen seit 1979 sechs Berichte über Verdachtsfälle von Fehlbildungen in Zusammenhang mit Duogynon vor. Allerdings waren die Hersteller auch erst seit dem Arzneimittelgesetz aus dem Jahr 1978 dazu verpflichtet, Risiken ihrer Produkte zu erfassen.

Im Fall Duogynon hatte auch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Schering ermittelt. Das Verfahren wurde allerdings 1980 eingestellt. Im Juni dieses Jahres hatte der Spiegel berichtet, dass sich ein 34-jähriger Mann aus Bayern seit seiner Geburt geschädigt sieht, weil seine Mutter Duogynon genommen hatte. Er hat den Konzern auf Schadenersatz verklagt.

APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 10. August 2010, 13:32 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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