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PATENTRECHTE
Berlin - Der Pharmakonzern AstraZeneca muss wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eine Geldbuße von 52,2 Millionen Euro zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden und damit der EU-Kommission weitgehend Recht gegeben, die Strafe aber abgemildert. Der Konzern hat aus Sicht der EU-Richter irreführende Angaben bei nationalen Patentämtern gemacht. In dem Streit ging es um den Patentschutz des Protonenpumpenhemmers Losec (Omeprazol); in Deutschland als Antra auf dem Markt.
Stellung missbraucht: Der EuGH hat gegen den Hersteller AstraZeneca ein Bußgeld von 50 Millionen Euro verhängt. Foto: Elke Hinkelbein
Die EU-Komission hatte im Jahr 2005 ein Bußgeld von 60 Millionen Euro
verhängt - verteilt auf AstraZeneca und eine schwedische
Tochtergesellschaft. Dagegen hatte der Konzern geklagt. Aus Sicht der
Brüsseler Behörde hatte der Hersteller bei Patentämtern in Deutschland,
Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten
Königreich absichtlich irreführende Angaben gemacht, um für Losec eine
Verlängerung des Patentschutzes zu erreichen. Der Konzern habe den
Patentbehörden den Zeitpunkt der Erstzulassung des Arzneimittels
vorenthalten. Der dadurch erhaltene Patentschutz habe AstraZeneca aber
nicht zugestanden, so die Kommission.
Die Kommission hatte außerdem gerügt, dass der Hersteller für Losec in
Kapselform in Dänemark, Norwegen und Schweden einen Widerruf der
Zulassung beantragt habe, um Generika vom Markt zu halten und
Paralleleinfuhren von Losec zu verhindern.
In diesem Punkt folgte der EuGH der Forderung der EU-Kommission nicht:
Sie habe nicht nachgewiesen, dass der Widerruf der Marktzulassung
geeignet war, Paralleleinfuhren in Dänemark und Norwegen zu beschränken.
Das Bußgeld wurde deshalb auf 40,25 Millionen Euro für AstraZeneca und
12,25 Millionen Euro für die schwedische Tochtergesellschaft
herabgesetzt.
Ein Sprecher des Konzerns sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Wir sind
enttäuscht, dass das Gericht unsere Position nicht unterstützt hat.
Jetzt werde man sich das Urteil im Detail angucken und das weitere
Vorgehen planen", so der Sprecher.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 01. Juli 2010, 11:09 Uhr
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