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hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Berlin - Übermorgen gilt es für den Automatenhersteller Rowa: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelt am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit des Abgabeterminals Visavia. Die Richter müssen in letzter Instanz entscheiden, ob Apotheker Arzneimittel über Automaten abgeben dürfen. Die Vorinstanzen hatten in dieser Frage unterschiedlich geurteilt. Es geht um apothekenrechtliche Grundsatzfragen.
Abgabe per Terminal? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am Donnerstag mit Visavia. Foto: APOTHEKE ADHOC
Als Rowa im Jahr 2004 Visavia auf den Markt gebracht hat, hatte wohl
niemand bei dem Kelberger Unternehmen erwartet, dass sich irgendwann die
obersten Verwaltungsrichter des Landes mit dem Terminal befassen
würden. Denn eigentlich soll Visavia Apothekern den Notdienst
erleichtern: Über eine Videokonferenz können Kunden Kontakt zu einem
Apotheker im Call-Center herstellen und sich beraten lassen. Visavia
scannt das Rezept, ein Kommissionierer holt das Arzneimittel aus dem
Lager der Apotheke und transportiert es über ein Förderband zum
Ausgabeschacht.
Derzeit gibt es Visavia bundesweit in 35 Apotheken. Die jeweils
zuständigen Aufsichtsbehörden und Gerichte sind unterschiedlicher
Auffassung zur Rechtmäßigkeit. Je nach Entscheidung der Vorinstanz oder
Bescheid des Regierungspräsidiums sind die Terminals daher
unterschiedlich in Betrieb. Während einige Apotheker ihren Visavia bis
zu einer endgültigen Entscheidung komplett nutzen dürfen, geben andere
nur OTC-Arzneimittel oder freiverkäufliche Präparate ab. Umstritten ist,
wie streng die Apothekenbeitriebsordnung (ApBetrO) auszulegen ist.
Das BVerwG befasst sich am Donnerstag mit zwei Revisionsverfahren des
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalz. Ob die Leipziger Richter Visavia komplett verbieten
oder - möglicherweise unter Auflagen - erlauben, wird vermutlich aber
erst einige Wochen nach der Verhandlung bekannt gegeben werden. Rowa
dürfte bei der Verhandlung trotzdem die Ohren spitzen, um eine Tendenz
aus den Kommentaren und Fragen der Richter heraus zu hören.
Alexander Müller, Dienstag, 22. Juni 2010, 15:42 Uhr
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