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  • 17.06.2010 - Barmer will Abschlag retaxieren
    17.06.2010 - Barmer will Abschlag retaxieren
    APOTHEKENPRAXIS – KASSENABSCHLAG Berlin - Die Barmer GEK geht für 2010 von einem Kassenabschlag von 2,30 Euro aus. Unter Vorbehalt zahlt die Kasse entsprechend der sofort...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


KASSENABSCHLAG

Barmer will Abschlag retaxieren

 

Berlin  -  Die Barmer GEK geht für 2010 von einem Kassenabschlag von 2,30 Euro aus. Unter Vorbehalt zahlt die Kasse entsprechend der sofortigen Umsetzung des Schiedsspruchs zwar die Rechnungen mit dem neuen Abschlag von 1,75 Euro. Doch schon im nächsten Monat sollen die externen Rezeptprüfer von Deutschlands größter Krankenkasse die Differenz zurückholen - über Retaxierungen.

Retax statt Abschlag: Die Barmer GEK will um jeden Preis im 
laufenden Jahr mit 2,30 Euro Kassenabschlag rechnen. Foto: Elke 
Hinkelbein

Retax statt Abschlag: Die Barmer GEK will um jeden Preis im laufenden Jahr mit 2,30 Euro Kassenabschlag rechnen. Foto: Elke Hinkelbein

In einem Schreiben der Kasse an die Rechenzentren heißt es zur Mai-Abrechnung: „Nach Erhalt der Datenlieferungen werden unsere Dienstleister GFS und Interforum dann den Apothekenrabatt auf Basis des Wertes 2,30 Euro ermitteln. Sich eventuell ergebene Differenzbeträge werden dann mit der nächstfolgenden Apothekenabrechnung verrechnet werden."

Die Barmer GEK teilt einem Sprecher zufolge die Position des GKV-Spitzenverbands, wonach der Schiedsspruch nur für das Jahr 2009 gilt. „Konkret heißt das: Im Juli werden die 55 Cent Differenz in der Summe ermittelt und abgezogen", sagte der Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Dienstleister seien bereits angewiesen, die Beträge zu verrechnen.

Vor der Fusion hatte die Barmer ihre Rezepte bei der Gesellschaft für Statistik (GFS) mit Sitz in Dresden prüfen lassen, die Gmünder Ersatzkasse (GEK) gehörte zu den ersten Kunden der Leipziger Inter-Forum AG.

Aus Sicht der Rechenzentren wäre ein solches Vorgehen der Kasse problematisch: Sie könnten laut Dr. Jörn Graue, Chef des Rechenzentrums NARZ/AVN, den Anspruch auf den Abschlag komplett verlieren, wenn sie die von den Apotheken gestellten Rechnungen nicht innerhalb von zehn Tagen vollständig begleichen. Eine andere Krankenkasse habe nach dem Hinweis auf die entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch bereits eingelenkt und die Retax-Drohung zurückgenommen, sagte Graue gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Barmer GEK will aber anscheinend an ihrem Kurs festhalten. Die Krankenkassen hätten eine klare Position. Ob diese formalrechtlich stimme, sei eine andere Frage, so der Sprecher.

Alexander Müller, Donnerstag, 17. Juni 2010, 11:17 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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