ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 30.08.2009 - ApoRisk® News Apotheke: Steuerbescheid - Formloser Einspruch möglich
    30.08.2009 - ApoRisk® News Apotheke: Steuerbescheid - Formloser Einspruch möglich
    Wer in seinem Steuerbescheid zur Nachzahlung aufgefordert wird, kann dagegen mit einem formlosen Schreiben Einspruch einlegen. Der Brief sollte den Namen des Steuerzahlers, seine S...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:

Steuerbescheid

Formloser Einspruch möglich

 

Wer in seinem Steuerbescheid zur Nachzahlung aufgefordert wird, kann dagegen mit einem formlosen Schreiben Einspruch einlegen. Der Brief sollte den Namen des Steuerzahlers, seine Steuernummer, das Datum des Bescheids sowie eine Begründung enthalten.

Auch Faxe und Telegramme seien gültig. Dies erklärte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Wer seinen Einspruch per E-Mail an das Finanzamt schickt, müsse ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Der Einspruch muss laut Klocke innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen. Wurde der Bescheid per Post zugesandt, gilt er drei Tage nach seiner Aufgabe zur Post als "bekanntgegeben". Nach dem Ende der strikten Ein-Monats-Frist sei eine Korrektur nur noch in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei offenbaren Unrichtigkeiten.

Steuerschuld begleichen

Auch wer Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, sollte Nachforderungen pünktlich begleichen. Denn der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, erklärte Klocke. Wer nicht rechtzeitig bezahlt, riskiere Säumniszuschläge oder gar eine Vollstreckung. Einfach vom Konto abbuchen dürfe das Finanzamt die Nachzahlung aber nicht - es sei denn, es liegt eine Abbuchungsermächtigung vor.

Nur wer einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellt, könne die Steuerschuld möglicherweise später begleichen. Allerdings müsse der Antrag gut begründet werden, beispielsweise mit einer wirtschaftlichen Notlage. Er müsse außerdem mit Belegen untermauert werden - und das sei oft nicht einfach. Es könne sich auch lohnen, beim Finanzamt um eine Ratenzahlung oder Stundung zu bitten, sagt Klocke. Auch solche Anträge sollten begründet werden.

Bis das Finanzamt über den Einspruch entscheidet, können laut Klocke einige Wochen vergehen. Wird er abgelehnt, könne nicht ein zweites Mal Einspruch eingelegt werden. Danach bleibe als letzte Möglichkeit nur eine Klage. dpa/ApoRisk

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken