Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Eine deutsche Touristin hat den Reiseveranstalter ihrer Pauschalreise auf 30.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, nachdem sie in ihrem gebuchten Hotel gestürzt war. Der Vorfall ereignete sich während ihres Aufenthalts in einem Hotel, das Teil einer von einem deutschen Reiseveranstalter organisierten Pauschalreise war. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25. Januar 2023 (Az. 2-24 O 162/20) entschieden, dass die Haftungsfrage von den örtlichen Bestimmungen des Reiselandes abhängt.
Im konkreten Fall war die Klägerin auf einer Treppe des Hotels gestürzt und hatte sich dabei schwer verletzt. Sie machte geltend, dass die Treppe nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprochen habe und der Reiseveranstalter daher für den entstandenen Schaden haftbar sei. Der Reiseveranstalter wies die Ansprüche zurück und argumentierte, dass die Sicherheitsvorschriften des betreffenden Landes eingehalten worden seien und keine Pflichtverletzung vorliege.
Das Gericht stellte klar, dass für die Beurteilung der Haftung des Reiseveranstalters die lokalen Gesetze und Vorschriften des Reiselandes maßgeblich sind. Im vorliegenden Fall seien die Sicherheitsstandards des Hotels gemäß den Bestimmungen des Reiselandes eingehalten worden, sodass dem Reiseveranstalter keine Haftung auferlegt werden könne. Das Gericht wies die Klage ab und betonte, dass Reisende sich über die örtlichen Gegebenheiten und Standards informieren sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verdeutlicht die Herausforderungen und Komplexitäten im internationalen Reiserecht. Reisende erwarten verständlicherweise hohe Sicherheitsstandards, doch diese Erwartungen müssen im Kontext der jeweiligen örtlichen Bestimmungen gesehen werden. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Information über lokale Gegebenheiten und Standards vor Reiseantritt. Reiseveranstalter sollten ihre Kunden besser informieren, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Zugleich zeigt der Fall die Notwendigkeit einer Harmonisierung internationaler Sicherheitsstandards in der Tourismusbranche, um die Sicherheit der Reisenden weltweit zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.