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GESUNDHEIT | Steuer & Recht |
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 18. November 2022 (Aktenzeichen 23 O 247/21) festgestellt, dass die Nichtmanifestation einer zuvor angenommenen Risikoerhöhung durch eine Erkrankung nicht automatisch zum Wegfall dieser Annahme führt. In dem Fall ging es um einen privaten Krankenversicherer, der einem Versicherten einen Risikozuschlag aufgrund einer potenziellen Erkrankung berechnet hatte.
Der Versicherte hatte sich gegen den Risikozuschlag gewehrt und argumentiert, dass die Erkrankung sich über einen längeren Zeitraum nicht manifestiert habe und daher die Annahme einer Risikoerhöhung nicht mehr gerechtfertigt sei. Die gegnerische Seite, der private Krankenversicherer, hielt jedoch am Risikozuschlag fest und verwies darauf, dass die Gefahr einer Erkrankung weiterhin bestehe, auch wenn sie bisher nicht aufgetreten sei.
Das Landgericht Berlin gab in diesem Fall dem Versicherten nicht recht und entschied zugunsten des Krankenversicherers. Die Richter stellten fest, dass die Nichtmanifestation der Erkrankung nicht ausreiche, um die bereits vorgenommene Annahme einer Risikoerhöhung zu revidieren. Die Begründung lag darin, dass das Risiko einer möglichen Erkrankung weiterhin bestehe, auch wenn sie bisher nicht aufgetreten sei. Die zuvor angenommene Risikoerhöhung sei somit nach wie vor gerechtfertigt.
Das Urteil des Landgerichts Berlin verdeutlicht, dass private Krankenversicherer bei der Berechnung von Risikozuschlägen sehr sorgfältig vorgehen und nicht automatisch von einer solchen Annahme abweichen, wenn sich die potenzielle Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht manifestiert hat. Es zeigt auch die Wichtigkeit einer umfassenden Risikobewertung seitens der Versicherer, um die finanzielle Stabilität und das Gleichgewicht in der Krankenversicherungsbranche aufrechtzuerhalten.
Für Versicherte ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis darauf, dass sie sich frühzeitig und umfassend mit den Versicherungsbedingungen und möglichen Risikozuschlägen auseinandersetzen sollten. Es verdeutlicht die Bedeutung einer transparenten Kommunikation zwischen Versicherten und Versicherern, um Missverständnisse und eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden. Eine offene Diskussion über mögliche Risiken und finanzielle Konsequenzen kann dazu beitragen, dass Versicherungsnehmer besser informierte Entscheidungen treffen und mögliche Kosten besser einschätzen können.
Insgesamt unterstreicht das Urteil des Landgerichts Berlin die Komplexität und Sensibilität von Risikobewertungen in der Versicherungsbranche. Es zeigt, dass die Entscheidungen der Versicherer auf fundierten Annahmen und umfangreichen Daten basieren und dass sie sich verpflichtet fühlen, die finanzielle Sicherheit und das Vertrauen ihrer Kunden zu gewährleisten.
Engin Günder
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