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Die Regelung des eigenen Erbes ist auch für Rentner von großer Bedeutung. Gemäß Paragraph 857 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Besitztümer eines Verstorbenen auf seine Erben übertragen. Wenn keine testamentarische Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Aus diesem Grund sollten Rentner frühzeitig darüber nachdenken, ein Testament zu erstellen.
Ein Testament ist eine freiwillige Verfügung über das eigene Vermögen, die nach dem Tod wirksam wird. Es muss in der Regel handschriftlich, eigenhändig und lesbar verfasst werden. Dabei sind bestimmte Angaben des Erblassers von großer Bedeutung, wie das Datum, der Ort, der volle Name und die eigene Unterschrift. Die Formulierung sollte klar und eindeutig sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Falls ein Rentner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ein Testament eigenhändig zu verfassen, kann er einen Rechtsanwalt oder Notar beauftragen. Diese stellen sicher, dass das Testament im Sinne des Erblassers verfasst wird. Eine Beglaubigung des Testaments beim Notar ist ebenfalls möglich, jedoch mit Kosten verbunden. Ein gültiges Testament kann jedoch auch ohne Notar oder Anwalt erstellt werden, solange die Formvorschriften eingehalten werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass ohne ein Testament die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass in der Regel die eigenen Kinder und der Ehepartner erben. Wenn keine solchen Erben vorhanden sind, geht das Eigentum an die übrige Verwandtschaft. Es besteht die Möglichkeit, jede Person als Erben festzusetzen, einschließlich juristischer Personen, jedoch keine Tiere. Jeder Verbraucher in Deutschland, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann ein Testament verfassen. Wenn jemand bereits mit 16 Jahren ein Testament erstellen möchte, ist dies nur in Anwesenheit eines Notars möglich. Mit zunehmendem Alter gewinnt ein Testament jedoch an Bedeutung.
Die folgenden Voraussetzungen gelten für ein Testament:
Obwohl es unangenehm sein kann, sich mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen, rückt dieses Ereignis im Alter unausweichlich näher. Im Todesfall eines Verbrauchers müssen verschiedene bürokratische Hürden genommen werden. Wenn der Verstorbene verheiratet war, erhalten die Hinterbliebenen oft eine Witwenrente und können im Sterbevierteljahr auch die Rente des Verstorbenen beziehen.
Es ist in der Regel ratsam, ein Testament zu erstellen, um eine klare Erbfolge festzulegen. Alternativ kann auch ein Erbvertrag abgeschlossen werden, der jedoch im Vergleich zum Testament in der Regel unwiderruflich ist.
Roberta Günder
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