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  • 13.12.2022 – vzbv fordert grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts
    13.12.2022 – vzbv fordert grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bei fehlerhaften Produkten muss die Beweislast bei den Herstellern liegen. Außerdem sollten Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Vera...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

vzbv fordert grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts

 

Produkthaftung: Brüssel muss nachbessern

  • vzbv tritt für eine verbraucherfreundliche Beweislastumkehr ein.
  • Verbraucher:innen müssen sich auf einen effektiven Schutz durch ein zeitgemäßes Produkthaftungsrecht verlassen können.
  • Vorschläge der Europäischen Kommission bleiben hinter den Erwartungen des vzbv zurück.

Bei fehlerhaften Produkten muss die Beweislast bei den Herstellern liegen. Außerdem sollten Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung gezogen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert in einer Stellungnahme die Vorschläge der Europäischen Kommission als nicht weitreichend genug. Ende September hatte die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung des fast 40 Jahre alten Produkthaftungsrechts veröffentlicht.

„Mit dem Entwurf hat es die Kommission verpasst, eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts vorzulegen”, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Dies sei aber nötig, um die Regelungen an das digitale Zeitalter anzupassen. „Größte Baustelle ist die Beweislast. Verbraucher:innen haben kaum eine Chance, Fehler von Produkten und Kausalitäten nachzuweisen. Besonders Geräte, die sich digital vernetzen können, sind für viele Verbraucher:innen eine Blackbox, sollte es zu Fehlern kommen. Der vzbv fordert ganz grundsätzlich eine Umkehr der Beweislast. Diese muss bei den Herstellern liegen.”

Nachbesserungsbedarf beim Nachweis von Produktfehlern

Ein modernes Produkthaftungsrecht muss auch die Risiken von Produkten im digitalen Zeitalter reflektieren. Bislang können Verbraucher:innen ihre Ansprüche bei fehlerhaften Produkten erst ab einem Schwellenwert von 500 Euro geltend machen. Der vzbv begrüßt ausdrücklich, dass diese Grenze entfällt und Verbraucher:innen bereits ab dem ersten Euro Schäden geltend machen können.

Nachbesserungsbedarf besteht aus Sicht des vzbv bei der Beweislast. Verbraucher:innen sind selten in der Lage zu beweisen, dass ein Produkt fehlerhaft ist und so ein Schaden entstanden ist. Sie können nur beweisen, dass ein Produkt nicht so funktioniert, wie es soll. Hersteller kennen hingegen ihre Produkte. Sie sind besser in der Lage darzulegen, dass kein Fehler vorliegt. Daher fordert der vzbv bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts eine Beweislastumkehr.

Positiv ist aus Verbrauchersicht die Klarstellung, dass es sich bei Software – egal ob alleinstehend oder integriert – um ein Produkt handelt und sie damit auch dem Produkthaftungsrecht unterliegt.

Online-Marktplätze in die Verantwortung nehmen

Online-Handel gewinnt immer stärker an Bedeutung. Der vzbv fordert, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für fehlerhafte Produkte haften müssen, wenn die Produktverantwortlichen nicht greifbar sind. Denn Online-Marktplätze profitieren vom weltweiten Handel und generieren hohe Umsätze. Daher müssen Betreiber von Online-Marktplätzen in die Verantwortung genommen werden, wenn sie fehlerhafte Produkte in die EU bringen. „Verbraucher:innen müssen sich auf effektiven Schutz durch ein zeitgemäßes Produkthaftungsrecht verlassen können“, so Pop.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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