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  • 19.10.2025 – Referentenentwurf zur Reform, Honorar verbleibt eingefroren, Apotheken erwarten Verhandlungen
    19.10.2025 – Referentenentwurf zur Reform, Honorar verbleibt eingefroren, Apotheken erwarten Verhandlungen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Referentenentwurf hält das Fixhonorar stabil, setzt auf GKV-Verhandlungen, flexibilisiert Strukturen über Zweigapotheken und pDL und...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Referentenentwurf zur Reform, Honorar verbleibt eingefroren, Apotheken erwarten Verhandlungen

 

Der Entwurf sieht GKV-Honorarverhandlungen, eine zeitlich begrenzte PTA-Vertretung, erleichterte Zweigapotheken und neue pharmazeutische Dienstleistungen vor.

Stand: Sonntag, 19. Oktober 2025, 12:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Der Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung verbindet eingefrorene Fixbeträge mit einem neuen Verfahrensweg: GKV-Honorarverhandlungen sollen künftig Empfehlungen für die Arzneimittelpreisverordnung liefern und damit einen regelgebundenen Fortschreibungspfad eröffnen. Parallel reagiert der Text auf Versorgungsdistanzen und Personalengpässe: Zweigapotheken erhalten verlängerte Erlaubniszeiträume und abgesenkte räumliche Anforderungen im Verbund, und eine eng begrenzte PTA-Vertretung wird nach zweijähriger Weiterqualifizierung eröffnet. Notdienstmodelle differenzieren Randzeiten, Impfbefugnisse für Totimpfstoffe und patientennahe Schnelltests erweitern das Leistungsbild. Digitale Regelungen binden Heimversorgung und Kommissionierautomaten sauberer ein und beschleunigen Preisabfragen. Eine eng gefasste Selbstzahler-Abgabe bei Langzeitmedikation beziehungsweise für definierte akute Indikationen bleibt dokumentationspflichtig und an klare Marker gebunden. Die Wirkung entscheidet sich an Taktung, Datenbasis und Verfahrenstiefe.

 

 

Der Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung verknüpft bekannte Linien mit präzisierten Mechanismen. Der Status quo beim Fixhonorar bleibt unverändert, während ein neuer Pfad über GKV-Verhandlungen definiert wird. Gleichzeitig adressiert der Text Engpässe in der Fläche durch erleichterte Zweigapotheken und durch eine Ergänzung der Rollenbilder. Die politisch signalisierten pDL-Erweiterungen werden in den Kontext einer präventiven und patientennahen Versorgung gestellt. Der Entwurf beschreibt damit eine Mischung aus Konsolidierung, Delegation und Flexibilisierung, die die Betriebsrealität der Apotheken abbilden soll.

Im Zentrum der Vergütungsarchitektur steht die Ankündigung regelmäßiger Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband. Die Ergebnisse sollen als Empfehlung an die Verordnungsgeber übergeleitet und bei künftigen Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung berücksichtigt werden. Diese Verfahrenslösung ersetzt keine unmittelbare Anhebung, schafft jedoch einen formalisierten Dialograum. Die Wirkung hängt von Taktung, Datengrundlagen und der Bereitschaft zu regelgebundenen Fortschreibungen ab. Für Apotheken bleibt die Frage nach Planbarkeit und Tempo der Umsetzung leitend.

Die vorgesehene PTA-Vertretung ist als eng begrenztes Instrument beschrieben. Nach zweijähriger berufsbegleitender Weiterqualifizierung, die Inhalte von klinischer Pharmazie bis Personalführung umfasst, soll eine zeitlich begrenzte Vertretung möglich sein. Der Rahmen liegt bei maximal 20 Tagen im Jahr, einschließlich einer Obergrenze von zehn zusammenhängenden Diensttagen. Bestimmte spezialisierte Apotheken sind ausgenommen, und die Gesamtverantwortung der approbierten Leitung bleibt normativ verankert. Das Modell reagiert auf Personalengpässe, ohne die Leitungsordnung grundlegend zu verändern.

Zweigapotheken werden als strukturelle Antwort auf Versorgungsdistanzen präziser gefasst. Die Gründungsschwelle knüpft an eine eingeschränkte Arzneimittelversorgung in abgelegenen Orten oder Ortsteilen an. Die Erlaubnis soll für zehn Jahre gelten, und einzelne räumliche Anforderungen werden abgesenkt, sofern die Versorgung im Verbund gesichert ist. Notdienste können in definierten Zeitfenstern tagsüber auf Zweigapotheken verteilt werden. Diese Ausgestaltung stärkt die Elastizität des Netzes, indem sie räumliche Präsenz mit Verbundlogik verbindet.

Im Notdienstbereich wird eine stärkere Differenzierung zwischen Voll- und Teilnotdienst benannt. Für Dienste in Randstunden sind Zuschläge als Bruchteile der Vollnotdienstpauschale umschrieben. Die Intention besteht darin, Dienstpläne personalärmer und gleichwohl verlässlich zu organisieren. Parallel werden Impfbefugnisse für Totimpfstoffe sowie patientennahe Schnelltests in Aussicht gestellt. Die Kombination adressiert Prävention und Tagesrandzeiten, ohne die Kernversorgung zu entkoppeln.

Digitale Schnittstellen werden in das Versorgungsarrangement einbezogen. Für die Heimversorgung ist eine zeitlich befristete Option vorgesehen, E-Rezepte im Rahmen vertraglicher Konstellationen zu sammeln und an die versorgende Apotheke weiterzuleiten. Kommissionierautomaten können unter Bedingungen auch für Betäubungsmittel genutzt werden. In der Preisbildung patientenindividueller Zubereitungen wird eine beschleunigte Abfragestruktur angekündigt. Diese Elemente sollen Durchlaufzeiten verkürzen und Prozesse entflechten.

Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne aktuelle Verordnung wird in einem engen Korridor beschrieben. Für bekannte Langzeitmedikation ist eine einmalige Kleinpackung vorgesehen, wenn eine Fortführung ohne Aufschub erforderlich erscheint und eine frühere Verordnung über vier Quartale plausibilisiert werden kann. Bei unkomplizierten akuten Konstellationen wird ein Verordnungspfad per Rechtsverordnung mit Indikationskatalog angekündigt. Die Dokumentation soll in der Apotheke und in der elektronischen Patientenakte verankert werden. Die Abgabe erfolgt auf Selbstzahlerbasis mit einem klar bezifferten Aufwandssockel.

Im Wettbewerbsumfeld werden neue Rollenkombinationen sichtbar. Handelsformate außerhalb der Apotheken beobachten die Entwicklungen und positionieren gesundheitsnahe Services. Der Entwurf adressiert diese Marktnähe indirekt, indem er apothekenspezifische Leistungen und Strukturen präzisiert. Die Leitidee bleibt die wohnortnahe Versorgung auf pharmazeutischer Grundlage, deren Reichweite über pDL und Impfen erweitert wird. Die Güte der Umsetzung entscheidet über Profil und Akzeptanz im Alltag.

Die Gesamtwirkung des Entwurfs liegt in der Balance zwischen kurzfristiger Handlungsfähigkeit und mittel- bis langfristiger Erneuerung. Honorarverhandlungen, Zweigapotheken und pDL bilden operative Stellhebel. Die PTA-Vertretung schafft Atemwege in Engpasslagen, ohne Leitungsprinzipien zu verschieben. Digitale und organisatorische Anpassungen verkürzen Prozesse, wenn sie in konsistenten Verfahren landen. Der Zeitraum bis zu einer spürbaren Entlastung bleibt ein Kernpunkt der Bewertung.

Ein Entwurf ordnet Erwartungen, wenn er Verfahren benennt und Übergänge definiert. Aus fixierten Beträgen werden verhandelbare Linien, aus starren Netzen werden bewegliche Verbünde, und aus Einzelrollen werden kooperative Konstellationen mit klaren Grenzen. Die Nähe zum Alltag entsteht dort, wo Regeltexte zu Abläufen werden und Fristen die Richtung halten. In dieser Ordnung gewinnt die Versorgung an Ruhe, weil Schritte erklärbar aufeinander folgen.

Dies ist kein Schluss, Entwicklung bleibt. Sie bleibt, wenn Verhandlungen Takt aufnehmen und Daten zu Entscheidungen führen. Sie bleibt, wenn Zweigapotheken Distanz verkürzen und pDL Prävention greifbar machen. Sie bleibt, wenn Vertretung als Brücke wirkt und Leitung als Verantwortung erkennbar bleibt. Sie bleibt, wenn digitale Wege Dokumentation tragen und Prozesse kürzer werden. Dort, wo Verfahren tragen, wandelt sich Reform von Schlagwort zu Struktur.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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