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  • 24.08.2025 – Gefälschte Rezepte gefährden Sicherheit, Apotheken tragen Risiko, Versicherungen müssen greifen
    24.08.2025 – Gefälschte Rezepte gefährden Sicherheit, Apotheken tragen Risiko, Versicherungen müssen greifen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Prozessauftakt in Berlin verdeutlicht die Gefahren von Rezeptfälschungen und die Notwendigkeit von Prävention, Strukturen und Absicher...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Gefälschte Rezepte gefährden Sicherheit, Apotheken tragen Risiko, Versicherungen müssen greifen

 

Prozessauftakt in Berlin zeigt Schwächen bei BtM-Verordnungen und zwingt Apotheken zum Handeln

Apotheken-News: Bericht von heute

Gefälschte Fentanyl-Rezepte, ein Einbruch in Berliner Arztpraxen und die systematische Einlösung von Blanko-BtM-Formularen führen nun zu einem aufsehenerregenden Prozess am Landgericht Berlin, bei dem es nicht nur um die Schuld eines einzelnen Täters geht, sondern um die Frage, wie anfällig das gesamte Verordnungssystem für Missbrauch ist, wenn Originalformulare gestohlen und mit krimineller Energie missbraucht werden, wodurch Apotheken an der Frontlinie nicht nur in ihrer Kontrollfunktion herausgefordert, sondern auch in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Stabilität gefährdet werden, da sie im Ernstfall auf hohen Warenwerten sitzenbleiben und mit Nullretaxationen rechnen müssen, sodass die juristische Aufarbeitung im Gerichtssaal nur eine Dimension dieses Falls darstellt, während im Alltag die Praxis zeigt, dass Apotheken Präventionsmaßnahmen, interne Prüfprotokolle und nicht zuletzt einen verlässlichen Versicherungsschutz brauchen, um das unkalkulierbare Risiko solcher Fälschungen überhaupt tragen zu können.

 

 

Der Berliner Prozess gegen einen mutmaßlichen Rezeptfälscher lenkt die Aufmerksamkeit erneut auf eine Schwachstelle, die längst kein Einzelfall mehr ist: die Sicherheit von Betäubungsmittelverordnungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in zwei Fällen in Arztpraxen eingebrochen sein und dabei Blanko-BtM-Rezepte entwendet haben. Diese Originalformulare bildeten die Basis, um in verschiedenen Apotheken gefälschte Verschreibungen vorzulegen. Unterstützt wurde er offenbar von einer Mittäterin, die die Rezepte einlöste und die abgegebenen Fentanyl-Pflaster im Wert von rund 17.000 Euro an den Hauptangeklagten weitergab.

Dass gefälschte Rezepte schwer zu erkennen sind, ist bekannt. Besonders problematisch wird es, wenn keine Kopien oder Reproduktionen im Spiel sind, sondern authentische Formulare, die lediglich nachträglich manipuliert wurden. Apothekenteams stehen dann in einer extremen Drucksituation: Einerseits gilt es, Missbrauch zu verhindern und § 17 Absatz 8 Apothekenbetriebsordnung umzusetzen, der die Pflicht zur Missbrauchsvermeidung vorschreibt. Andererseits droht im Fall einer Nullretaxation ein wirtschaftlicher Schaden in beträchtlicher Höhe. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dies ein klassisches Dilemma, das in Sekunden entschieden werden muss.

Juristisch ist die Sachlage eindeutig. Wer Rezepte fälscht oder manipuliert, macht sich der Urkundenfälschung schuldig – mit Strafandrohungen von bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen sogar zehn. Doch so klar das Strafmaß, so unklar bleibt die Realität in den Apotheken. Denn die rechtliche Ahndung im Nachhinein lindert nicht den akuten Schaden, den eine Offizin erleidet, wenn sie auf gefälschte Verordnungen hereinfällt. Hier entsteht eine gefährliche Lücke zwischen Strafrecht und Versorgungspraxis.

Gerade in Fällen von Betäubungsmitteln wie Fentanyl ist das Risiko doppelt hoch. Die missbräuchliche Abgabe gefährdet nicht nur das wirtschaftliche Fundament einer Apotheke, sondern auch die Patientensicherheit, da Fentanyl aufgrund seiner hohen Wirksamkeit und Missbrauchsgefahr im illegalen Handel besonders begehrt ist. Die Berliner Apothekerkammer hat erst vor kurzem gewarnt, dass in mehreren Praxen Blankoformulare entwendet wurden. Die Sensibilisierung der Teams ist daher von größter Bedeutung.

Ein zentraler Ansatzpunkt bleibt die Prävention. Schulungen des Personals, klare SOPs bei der Annahme und Prüfung von BtM-Rezepten und technische Maßnahmen wie Wasserzeichen- und Seriennummernkontrollen gehören zu den Werkzeugen, die helfen können, Manipulationen schneller zu erkennen. Doch selbst bei größter Sorgfalt ist absolute Sicherheit nicht möglich. Hier greift die zweite Ebene: der Versicherungsschutz. Apotheken müssen prüfen, ob ihre bestehenden Policen Schäden durch Rezeptfälschungen abdecken, und ob Summen und Bedingungen ausreichend sind, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Die Versicherung gegen Rezeptfälschungen ist mehr als ein Randthema. Sie ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements einer modernen Apotheke. Denn anders als bei klassischen Sachschäden handelt es sich hier um einen Vermögensschaden, der mitunter nicht nur den Betrieb, sondern auch die persönliche Existenz des Inhabers gefährden kann. Die Kombination aus Schulung, Struktur und Schutz bildet deshalb die Trias, die eine Apotheke in der Praxis handlungsfähig hält.

Die gesellschaftliche Dimension darf nicht übersehen werden. Jeder Fall von Rezeptfälschung erschüttert das Vertrauen in die Versorgung und wirft die Frage auf, wie sicher das gesamte Abgabesystem tatsächlich ist. Der Berliner Prozess macht deutlich, dass es nicht genügt, einzelne Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Politik, Kammern und Krankenkassen müssen Strukturen schaffen, die Apotheken unterstützen, statt sie allein dem Risiko auszusetzen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Deutung ist, dass Rezeptfälschungen das schwächste Glied im System angreifen und Apotheken nur bestehen können, wenn Prävention, rechtliche Klarheit und Versicherungsschutz nahtlos ineinandergreifen.

 

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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