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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken in Deutschland stehen 2025 vor einer strukturellen Zerreißprobe, die sich aus betriebswirtschaftlicher Schieflage, technischer Instabilität und politischem Desinteresse speist: Während die wirtschaftliche Spreizung Rekordwerte erreicht und selbst der Mittelwert keine Aussagekraft mehr besitzt, scheitert die digitale Infrastruktur am Versorgungsalltag, wie der E-Rezept-Ausfall am 3. Juni deutlich zeigt – mit Folgen für Sicherheit, Vertrauen und Betriebsfähigkeit. Retaxationen, selbst wegen eines einzigen Cent, machen wirtschaftliche Planung zur Farce, während Konzerne wie Stada beweisen, dass Wachstum unter Risiko möglich ist – wenn Skaleneffekte, Segmentdiversifikation und strategische Resilienz greifen. Gleichzeitig führt die Klimabelastung zu neuen Anforderungen an die Arzneimittellogistik, während die Politik ihre Versprechen zur Honoraranpassung nicht einlöst. Inmitten dieser Spannungslinien markiert der Personalwechsel im BMG einen möglichen Kurswechsel – und der Generikastart von Diavic ein Signal für dynamische Marktverschiebung, deren Folgen weit über die GLP-1-Therapie hinausreichen.
Wenn Rechenkunst zur Strukturkrise führt, wenn Zuschläge Gießkannen sind, wenn Gewinner die Schieflage verdecken
Warum der Apothekenmarkt immer stärker auseinanderdriftet, Fehlanreize das System destabilisieren und gezielte Förderlogik überfällig ist
Im Schatten wachsender Unsicherheit über Standortsicherung, Nachwuchsgewinnung und betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit offenbart der Apothekenmarkt 2024 eine stille, aber tiefgreifende Spaltung. Die vom DAV vorgelegten Zahlen zur wirtschaftlichen Lage zeigen in aller Deutlichkeit: Während das untere Drittel der Apotheken mit Betriebsergebnissen von unter 75.000 € kaum noch die Mindestanforderungen wirtschaftlicher Existenz erfüllt, erwirtschaftet das obere Drittel Ergebnisse jenseits von 250.000 € – eine Diskrepanz, die mehr ist als eine statistische Randnotiz. Es ist die betriebswirtschaftlich sichtbare Spitze eines strukturellen Auseinanderdriftens, das längst auch politische, versicherungsrelevante und versorgungskritische Dimensionen erreicht hat. Die Wahrheit hinter den Durchschnittszahlen – laut DAV rund 164.000 € Gewinn pro Apotheke – liegt in einer nicht mehr übersehbaren ökonomischen Spreizung: Während manche Betriebe noch investieren, vernetzen und fortbilden, fragen andere nur noch, wie sie den nächsten Monat überstehen. Diese Entwicklung ist nicht allein Resultat eines ungleichen Wettbewerbs, sondern auch Folge verfehlter Förderstrategien, deren Symbolpolitik mehr verspricht, als sie halten kann.
Besonders deutlich wird dies beim politisch diskutierten „Grundkostenzuschlag“ für die ersten 20.000 Rx-Packungen – ein Vorschlag, der auf den ersten Blick als gerechte Entlastung erscheint, sich aber bei genauerer Betrachtung als strukturell blind entpuppt. Die vorgesehene Erhöhung des Fixums von 9,50 auf 11 € für alle Apotheken ist eben keine gezielte Hilfe für Notleidende, sondern eine pauschale Ausschüttung, die jene am meisten begünstigt, die ohnehin hohe Stückzahlen abgeben. Statt wirtschaftlich bedürftigen Standorten gezielt unter die Arme zu greifen, würde das Modell Apotheken mit bereits stabiler Umsatzbasis zusätzlich stärken – und damit die Schieflage verschärfen. Die Kritik ist also keine akademische, sondern eine fundamentale: Wer in einem asymmetrischen Markt Gleiches gleich behandelt, produziert neue Ungleichgewichte.
Hinzu kommt ein zweiter Effekt, der die Problematik verschärft: Die in den Durchschnittswerten enthaltenen Gewinne verschleiern systematisch die prekäre Lage vieler Filialen. Der DAV selbst weist darauf hin, dass in den Zahlen nicht zwischen Hauptapotheke und Filialbetrieb unterschieden wird – ein gravierender Fehler in der ökonomischen Lagebeschreibung. Wenn eine Hauptapotheke 180.000 € Gewinn erzielt, während zwei Filialen jeweils nur 30.000 € beisteuern, entsteht formal ein Durchschnitt von 80.000 € pro Betrieb – faktisch aber auch zwei Standorte in latenter Insolvenzgefahr. Die politische Interpretation solcher Durchschnittswerte ohne Kontextualisierung ist riskant, weil sie dazu führt, dass strukturelle Probleme unterschätzt und pauschale Maßnahmen fälschlich als ausreichend erachtet werden.
Diese Missverhältnisse setzen sich auch in der Debatte um die Verwendung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen 75 Mio. € zur Stabilisierung der Apothekenversorgung fort. Anstatt dieses begrenzte Budget in gezielter Weise zur Strukturförderung einzusetzen – etwa durch ein objektiviertes Indexsystem auf Basis von Standort, Rezeptvolumen, Personalbindung und Alterssicherung –, wird es von Teilen der Standesvertretung als Gießkanne gedacht. Besonders befremdlich ist dabei die vom DAV öffentlich betriebene Rechentransformation: Man habe die 75 Mio. € kurzerhand auf 510 Mio. € „hochgerechnet“, um eine pauschale Fixumerhöhung zu legitimieren. Der politische Wille zur Hilfe wird dabei nicht in Frage gestellt – wohl aber die ökonomische Rationalität des Therapievorschlags.
Denn richtig ist: Die wirtschaftliche Diagnose stimmt. Falsch ist nur der vorgeschlagene Therapiepfad. Wenn der Staat eingreift – und das tut er mit dieser Maßnahme –, dann darf er das nicht blind tun. Fördermittel müssen dorthin gelenkt werden, wo sie langfristig Versorgung sichern, Infrastruktur stabilisieren und Personal binden. Einzelfallgerechtigkeit ist zwar komplizierter, aber alternativlos. Die Behauptung, eine differenzierte Förderarchitektur sei nicht praktikabel, blendet die Realitäten des Versicherungswesens, der Pflegefinanzierung und anderer strukturierter Versorgungsbereiche aus, in denen seit Jahren indexbasierte Zuweisungssysteme erfolgreich Anwendung finden. Warum sollte das bei Apotheken nicht funktionieren?
Auch der versicherungslogische Blick legt offen, wie dringend eine solche Differenzierung wäre: Apotheken mit niedrigem Umsatz, hoher Personalintensität und ländlicher Lage tragen ein überproportionales Risiko – nicht nur ökonomisch, sondern auch im Sinne der lokalen Daseinsvorsorge. Dort greifen weder Rücklagenbildung noch Filialausgleich oder erweiterter Versicherungsschutz. Förderungen mit Strukturbezug wären hier nicht nur gerecht, sondern versorgungspolitisch klug. Dass diese Zusammenhänge in der aktuellen Diskussion unterrepräsentiert bleiben, liegt nicht zuletzt an der Dynamik von Verbandsinteressen, die allzu oft das Kollektiv vor das Spezifische stellen – obwohl das Kollektiv nur durch Spezifika stabil bleibt.
Es ist daher höchste Zeit, den Diskurs zu wenden: Weg von pauschalen Zuschlägen, hin zu gezielter Förderlogik. Weg von symbolischer Gleichbehandlung, hin zu realer Differenzierung. Weg von rhetorischer Notstandsdiagnose, hin zu einer methodisch durchdachten, zukunftsgerichteten Risikosteuerung. Wer weiterhin auf Gleichverteilung statt gezielter Intervention setzt, riskiert nicht nur das wirtschaftliche Überleben einzelner Betriebe – sondern die Glaubwürdigkeit eines ganzen Versorgungssystems. Denn wenn die Spreizung weiter zunimmt, wenn die Fördermittel weiter fehlgeleitet werden, wenn wirtschaftlich gesunde Apotheken noch mehr profitieren und die gefährdeten Standorte weiter verlieren, dann ist nicht nur das Marktmodell beschädigt – sondern auch das Vertrauen in politische Rationalität.
Technikausfall blockiert Versorgung, Stecken wird zur Lotterie, Systempflicht trifft Praxiswirklichkeit
Wie das E-Rezept erneut versagt, Apotheken in Echtzeit scheitern und die Gematik den Ernstfall verharmlost
Als am Morgen des 3. Juni 2025 in zahlreichen Apotheken das gewohnte Prozedere scheiterte, das E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) abzurufen, war zunächst von einer kleineren Störung die Rede – ein temporärer Hänger, der sich schnell beheben lassen würde. Doch im Laufe des Vormittags verdichteten sich die Hinweise auf ein systemisch relevantes Problem: Eine namentlich bislang nicht benannte Krankenkasse oder deren angebundene Dienste hatten offenbar einen technischen Aussetzer, der dazu führte, dass Versicherte ihre Verordnungen nicht wie vorgesehen über die Karte auslösen konnten. Während die Gematik den Vorfall nüchtern als „punktuelle Störung“ klassifizierte und die Analyse routinemäßig an Dienstleister delegierte, standen Apothekenteams mit wütenden Kunden, leeren Händen und wachsender Frustration im Offizinraum.
Die technische Architektur des E-Rezepts ist grundsätzlich auf drei Einlösewege ausgelegt: per App mit GesundheitsID, per Ausdruck und per eGK. Letzterer gilt offiziell als der „niedrigschwellige Standardweg“ – ideal für Menschen ohne Smartphone, ohne Affinität zur digitalen Identität oder ohne ausgedrucktes Token. Doch genau dieser vermeintlich einfachste Zugang entpuppt sich zunehmend als Risikofaktor: Wenn das Kartenterminal die Verbindung nicht aufbauen kann, versagt nicht nur der Zugriff auf das Rezept, sondern auch das Grundversprechen digitaler Versorgung. Der Versuch, mit „mehrfachem Stecken“ einen Workaround zu erzwingen, ist symptomatisch für das operative Vakuum zwischen Technik und Praxis – ein Vabanquespiel mit systemischen Folgen.
Apotheker wie Stefan Läer aus Wissen berichten offen von einem Totalausfall: „Seit dem Morgen ist nichts möglich. Wir können keine E-Rezepte abrufen, keine Versorgung durchführen, keine Alternative anbieten.“ Selbst das Wiederholen des Steckvorgangs führt nicht zum Erfolg – im Gegenteil: Es zementiert das Gefühl eines Systems, das den Nutzern die Schuld gibt, wenn es selbst versagt. Genau hier liegt der eigentliche Kern des Problems: Ein angeblich robustes Gesundheitsnetz, das im Fall punktueller Störungen keine funktionale Redundanz bietet, sondern Apotheken zum Frontpuffer struktureller Schwächen macht.
Die Apotheken, so viel ist klar, tragen in solchen Situationen nicht nur die Verantwortung für die kommunikative Vermittlung des Systemversagens, sondern auch für die psychosoziale Abfederung der Patientenerwartung. Der Kunde, der mit einem simplen Wunsch – sein Medikament – antritt, erlebt stattdessen einen Ausfall, der weder technisch erklärt noch vor Ort gelöst werden kann. Der Gedanke, man könne durch alternative Abrufwege – also die App oder ein Token-Ausdruck – jederzeit umschwenken, ist in der Realität eine Farce: Nicht jeder Patient kann spontan eine App installieren, sich mit der GesundheitsID authentifizieren oder beim Arzt einen neuen Ausdruck anfordern.
Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus ein betriebswirtschaftliches wie haftungsrechtliches Spannungsfeld. Einerseits sehen sie sich in der Pflicht, eine verordnungsgerechte Abgabe zu ermöglichen – andererseits wird ihnen durch die technische Fehlfunktion genau diese Möglichkeit verwehrt. Wer haftet in einem solchen Fall für unterlassene Versorgung? Wie dokumentiert man den „versuchten Abruf“ rechtskonform? Und wie schützt man sich vor dem Vorwurf, man habe das Rezept „nicht eingelöst“, obwohl es technisch unmöglich war? Diese Fragen sind nicht hypothetisch – sie sind das juristische Niemandsland der digitalen Echtzeitversorgung.
Erfahrungsgemäß führen solche Störungen nicht nur zu erhöhter Arbeitsbelastung durch Rückfragen, Zweitkontakte und manuelle Nacharbeiten, sondern auch zu sinkendem Vertrauen bei Patienten, Ärzt:innen und Kooperationspartnern. In der Gematik-Kommunikation wird oft betont, wie sicher und verfügbar das E-Rezept-System sei – doch Ausnahmen wie diese sprechen eine andere Sprache. Technische Einzelversagen, selbst wenn sie auf Dienstleister oder Konnektoren zurückzuführen sind, treffen immer zuerst die Versorgungsfront. Die Verantwortung für den „Systemmoment“ – also den reibungslosen Zugriff auf Verordnung, Patientendaten und Verfügbarkeitsinformationen – wird an die Apotheken delegiert, ohne ihnen ein verlässliches Instrumentarium zur Hand zu geben.
Das Problem ist nicht neu, doch es wird durch das aktuelle Ereignis erneut verschärft: Der sogenannte „eGK-only“-Zugriff wird von politischen Entscheidern gerne als pragmatische Lösung kommuniziert, um digitale Teilhabe zu ermöglichen. Doch solange keine nachvollziehbare Fehlerdokumentation, kein verbindlicher Ausfallmechanismus (z. B. Umstieg auf Ausdruck per ärztlicher Anweisung oder digitale Signaturbestätigung) und kein geregelter Haftungspfad existieren, bleibt das E-Rezept ein Einfallstor für Friktionen aller Art.
Was Apotheken jetzt brauchen, ist mehr als technisches Troubleshooting: Es braucht rechtssichere Hinweise, wie mit temporären Systemausfällen zu verfahren ist, eine eindeutige Dokumentationsvorlage für „nicht abrufbare E-Rezepte“ und vor allem eine klare Weisungslage von Standesvertretungen, Kammern und Kassen. Ob und wie etwaige Ausfälle bei der Abrechnung oder Retaxation berücksichtigt werden, ist derzeit unklar – aber von hoher Relevanz. Auch Versicherungen dürften sich verstärkt dafür interessieren, ob in derartigen Fällen eine Absicherung der Versorgungsausfälle greifen kann – oder ob Apotheken allein auf dem betriebswirtschaftlichen Schaden sitzenbleiben.
Das Beispiel vom 3. Juni zeigt: Ein digitalisiertes Gesundheitssystem ist nur so stark wie seine Ausfallsicherheit – und die beginnt nicht bei Software, sondern bei der Bereitschaft, Fehler ernst zu nehmen. Solange das „Stecken der Karte“ zur Lotterie verkommt, bleibt das E-Rezept ein Werkzeug ohne Verlässlichkeit. Für Apotheken ist das mehr als ein Ärgernis – es ist ein strukturelles Risiko, das in Zeiten ohnehin angespannter Rahmenbedingungen zur tickenden Belastung wird.
Preisgrenze entscheidet über Retax, Dokumentation schützt vor Haftung, Versicherung sichert unternehmerische Handlungsfähigkeit
Wie der Preisanker die Abgabe bestimmt, Retaxationsrisiken Apotheken belasten und Risikoversicherung zur Pflichtstrategie wird
Wenn ein gesetzlicher Rahmen auf betriebswirtschaftliche Wirklichkeit trifft, entstehen Spannungsfelder, die Apotheken in ihrer täglichen Praxis massiv unter Druck setzen. Der sogenannte Preisanker – also die Preisgrenze, bis zu der ein verordnetes Arzneimittel ersetzt oder abgegeben werden darf – ist ein solches Spannungsfeld. Denn während der Gesetzgeber auf Wirtschaftlichkeit pocht, zwingt die Versorgungsrealität viele Apotheken zu Kompromissen, deren Kosten sie im schlimmsten Fall allein tragen: Retaxationen wegen Preisankerüberschreitung sind dabei keine Ausnahme, sondern zunehmend systemischer Normalfall.
Der Preisanker markiert die zulässige Preisobergrenze für ein Arzneimittel, das auf einem Rezept verordnet ist. Wird er überschritten, kann die Krankenkasse die Erstattung ganz oder teilweise verweigern – die Apotheke bleibt dann auf den Kosten sitzen. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob ein Rabattvertrag greift oder welches Präparat tatsächlich vorrätig ist. Auch die konkrete Rezeptformulierung – ob Originalprodukt, namentlich genannter Import oder allgemeiner Vermerk „Import“ – bestimmt die Spielräume bei der Abgabe. Und genau hier beginnt das unternehmerische Risiko: Ein kleiner Fehler, eine unvollständige Dokumentation oder eine nicht angebrachte Sonder-PZN – und aus einem Versorgungsvorgang wird ein wirtschaftlicher Schaden.
Besonders heikel: Der Unterschied zwischen Originalverordnung und Importverordnung entscheidet darüber, welche Preisgrenze gilt. Bei einer Originalverordnung ist das Originalpräparat selbst die Preisobergrenze, bei namentlich verordnetem Import hingegen der Preis dieses Importprodukts. Wird ein günstigerer oder gleichpreisiger Ersatz abgegeben, ist die Abgabe in der Regel korrekt. Doch kommt es zu Abweichungen – etwa bei Nichtverfügbarkeit, Lieferschwierigkeiten oder pharmazeutischen Bedenken –, wird es schnell komplex. Der Rahmenvertrag erlaubt in bestimmten Fällen eine Überschreitung des Preisankers, jedoch nur bei vollständiger Dokumentation: Sonder-PZN, Begründung auf dem Rezept, idealerweise auch ein Vermerk zur Nichtverfügbarkeit im Archiv. Fehlt eines dieser Elemente, kann die Retax folgen.
In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Apotheken unterschätzen diese Dokumentationspflicht – oder sie geraten durch Zeitdruck, Personalmangel und unklare Kassenvorgaben in eine Situation, in der die Pflicht zwar bekannt, aber kaum umsetzbar ist. Hinzu kommt, dass bei einer Preisankerüberschreitung auch die Frage des pharmazeutischen Ermessens an Bedeutung gewinnt. Die Bewertung, ob ein Austausch gegen ein Rabattpräparat oder ein günstigeres Produkt aus medizinischer Sicht vertretbar ist, liegt letztlich beim verantwortlichen Apotheker. Doch diese Entscheidung trägt auch das Risiko der wirtschaftlichen Konsequenz – und kann selbst bei guter Begründung von Kassen rückwirkend abgelehnt werden.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor: die regionale Uneinheitlichkeit bei allgemeinen Importverordnungen. Während in manchen Regionen Sonderregelungen der Primärkassen gelten, fehlen andernorts klare Vorgaben. Apothekerinnen und Apotheker müssen sich hier auf eigene Kenntnisse, Vernetzung und risikoorientiertes Handeln verlassen – ein Zustand, der strukturell problematisch ist und durch die bestehenden Arzneilieferverträge oft nicht entschärft, sondern noch verschärft wird.
Doch selbst bei sorgfältigster Abgabe bleibt ein Restrisiko bestehen – und genau hier setzt die versicherungstechnische Komponente an: Wer als Apothekeninhaber ohne Retax-Versicherung arbeitet, geht ein kalkuliertes Risiko ein – das sich im Ernstfall als ruinös erweisen kann. Eine fundierte Retax-Versicherung deckt nicht nur die Rückforderung selbst, sondern auch die betriebswirtschaftlichen Folgekosten wie Personalaufwand für Nachdokumentation, Rechtsbeistand oder Gutachterleistungen. Sie wird zur betriebsnotwendigen Absicherung, wo Gesetz und Versorgungsauftrag nicht harmonieren.
Die Praxis zeigt, dass Retaxationen zunehmend auch politische Dimensionen annehmen: Es ist nicht nur ein technisches Problem der Preisgrenze, sondern Ausdruck eines Systems, das Wirtschaftlichkeitsvorgaben über die reale Versorgung stellt – und damit Verantwortung einseitig auf Apotheken abwälzt. Wer den Preisanker als Kontrollinstrument nutzt, muss auch akzeptieren, dass Apotheken als Erfüllungsgehilfen des Systems operieren – nicht als Preistreiber, sondern als Ermöglicher. Doch diese Rolle ist riskant, wenn der Schutzschirm fehlt.
Und so bleibt am Ende eine ernüchternde Erkenntnis: Die beste Arzneimittelberatung, die größte Therapietreue, die verantwortungsvollste Abgabe – sie schützen nicht vor der systemischen Retaxation, wenn der Preisanker formal überschritten wurde. Was hilft, ist ein doppelter Schutz: eine lückenlose Abgabedokumentation und ein aktives Risikomanagement, das Retaxationen nicht nur als Fehlerquelle, sondern als betriebliche Konstante begreift. Die Retax-Versicherung ist kein Luxus – sie ist Ausdruck realistischer Betriebsführung unter regulatorischen Druckbedingungen.
Kürzen ohne Sinn, riskieren mit System, versichern mit Vernunft
Wie Retaxationen Apothekenbetrieb lähmen, warum auch 1 Cent ein Zeichen ist und welche Rolle der Vermögensschutz künftig spielt
Was zunächst wie ein buchhalterischer Irrläufer klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als systemischer Präzedenzfall: In der Kreuz-Apotheke im nordhessischen Niedenstein wurde eine Patientin mit einem Hilfsmittel versorgt – korrekt dokumentiert, fristgerecht abgerechnet. Doch als Inhaber Matthias von Bredow das Abrechnungsergebnis der AOK Hessen in Händen hält, reibt er sich ungläubig die Augen: Retaxiert wird nicht etwa ein falsch abgerechneter Betrag, sondern exakt 0,01 Euro. Ein Cent – mit Verweis auf eine „Unstimmigkeit“ in der Hilfsmittelrechnung vom Februar. Von Bredow kommentiert trocken, aber deutlich: „Der Betrag, der mir gekürzt wurde, entbehrt jeglichem Menschenverstand.“ Und genau dieser Satz trifft den Kern eines Problems, das nicht nur Apothekeninhaber, sondern auch das Fundament wirtschaftlicher Vernunft betrifft.
Denn während die Kasse sich auf formale Richtigkeit beruft, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Apotheken sind längst nicht mehr nur Versorger, sie sind Dokumentationszentren, Schnittstellen-Manager, Technik-Nutzer, Datenschutzverantwortliche – und täglich Retax-Risiken ausgesetzt. Dabei geht es nicht nur um nachvollziehbare Korrekturen bei Falschabgaben oder unzulässigen Erstattungen, sondern um eine Verwaltungspraxis, die auch minimale Differenzen ohne Rücksicht auf Aufwand oder betriebswirtschaftliche Logik moniert. Die Konsequenz: Aus einem Ein-Cent-Schreiben wird ein Signalfall – und aus einer wirtschaftlichen Marginalie ein rechtlich relevanter Punkt mit versicherungstechnischem Gewicht.
Retaxationen sind heute mehr als Abrechnungsformalien. Sie berühren das operative Geschäft, sie blockieren Zeitressourcen, sie belasten das Team und sie erzeugen eine asymmetrische Machtlage, in der die Krankenkassen einseitig Sanktionen aussprechen, ohne dass Apotheken vorab Gehör finden. Das Beispiel der AOK Hessen illustriert das eindrücklich – und es ist kein Einzelfall. Bundesweit berichten Apothekerinnen und Apotheker von Retaxationen im Centbereich, teilweise ohne erklärbaren Grund, oft mit dem Hinweis auf „fehlerhafte Positionskennzeichnung“ oder „unvollständige Angaben im Feld 25“. Hinter diesen Kürzeln verbirgt sich ein nicht zu unterschätzender betrieblicher Kontrollaufwand – ein Aufwand, der besonders bei Rezepten für Hochpreiser existenziell werden kann.
Hier liegt der zentrale Unterschied: Während ein Cent noch Kopfschütteln auslöst, führt die Retaxation eines Zytostatika-Rezepts im fünfstelligen Bereich schnell zu realem Schaden. Und in genau diesen Fällen braucht es ein Risikobewusstsein, das über betriebswirtschaftliche Spontanreaktionen hinausgeht. Apotheken benötigen heute keine Generalabsicherung, sondern ein differenziertes Schutzkonzept gegen Vermögensschäden – mit besonderem Fokus auf Retax-Risiken. Berufshaftpflichtversicherungen decken in der Regel Personenschäden und bestimmte Sachschäden ab, doch Retaxationen sind in diesem Sinne kein „klassischer Schaden“, sondern ein Abrechnungsausfall – mit Tendenz zur systemischen Bedrohung.
Was vielen Apothekeninhaber:innen dabei nicht bewusst ist: Retax-Versicherungen – in Form von Ergänzungsbausteinen oder eigenständigen Vermögensschadenpolicen – lassen sich mittlerweile gezielt auf die betriebliche Struktur zuschneiden. Besonders relevant sind dabei drei Kriterien: Erstens die Höhe der maximalen Deckungssumme pro Einzelfall, zweitens die Einschlussfähigkeit auch bei Fahrlässigkeit durch Mitarbeitende, drittens die Geschwindigkeit der Regulierung im Schadensfall. Denn was nutzt ein Versicherungsschutz, der Monate später greift, wenn die Liquidität im Betrieb vorher kippt? Genau hier trennt sich Marktrealität von Produktversprechen – und es zeigt sich, dass der Versicherungsaspekt bei Apotheken kein Beiwerk, sondern integraler Bestandteil eines professionellen Risikomanagements sein muss.
Retaxationen sind – nüchtern betrachtet – Ausdruck eines Systems, das Kontrolle über Vertrauen stellt. Der Rechtsweg steht Apotheken offen, doch viele scheuen ihn, weil Aufwand und Kosten selten im Verhältnis zur Kürzung stehen. Gerade deshalb kommt der betriebsinternen Vorsorge besondere Bedeutung zu: Schulung der Mitarbeitenden in der Rezeptbearbeitung, Vier-Augen-Prinzip bei Hochpreisrezepten, systematische Plausibilitätsprüfung vor Einreichung. Doch selbst höchste Sorgfalt schützt nicht vor Irrtum – und schon gar nicht vor Interpretationen einzelner Krankenkassen.
Der Fall Niedenstein mahnt zur Klarheit: Wenn Krankenkassen eine Apothekenleistung im Centbereich formal beanstanden, obwohl der Versorgungsauftrag erfüllt und die Dokumentation vollständig ist, dann ist das kein Zufall. Es ist die Fortsetzung eines systemsicheren Kontrollparadigmas, das auf asymmetrische Risikoabwälzung setzt. Der Schaden ist dann nicht nur wirtschaftlich, sondern kulturell: Vertrauen geht verloren, Aufwand steigt, und die Bereitschaft, auch in kritischen Versorgungslagen flexibel zu helfen, sinkt.
Retax-Versicherungen allein lösen das Problem nicht – aber sie sind ein zentrales Instrument zur Schadensbegrenzung. Sie schützen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Entscheidungsfreiheit des Inhabers. Sie schaffen Handlungsspielraum in Fällen, in denen die Rückforderung nicht juristisch, sondern realpolitisch relevant ist. Und sie entlasten Teams, die andernfalls in endlosen Nachberechnungen versinken würden.
Fazit: Eine Retaxation über 1 Cent ist kein ökonomisches Drama. Aber sie ist ein Warnsignal für alle, die glauben, Sicherheit beginne erst beim Großschaden. Denn die Summe selbst ist unerheblich – entscheidend ist, was sie sichtbar macht: ein System, das Apotheken mit Kontrolle überzieht, aber keine Verantwortung für die Folgen trägt. Wer sich als Betriebsleitung heute nicht aktiv gegen diese Risiken wappnet, setzt nicht nur Geld aufs Spiel – sondern Vertrauen, Stabilität und Zukunftsfähigkeit.
Biosimilar-Auftrieb, Marktdiversifikation, strategische Resilienz
Wie Stada mit Uzpruvo neue Maßstäbe setzt, das Spezialgeschäft zur Hauptwachstumsquelle macht und Risiken durch globale Streuung kontrolliert
Der Stada-Konzern hat mit seinem ersten Quartalsbericht 2025 ein Zeichen gesetzt – nicht nur in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch als strategischer Akteur im sich wandelnden Pharmamarkt. Trotz eines von geopolitischen Unsicherheiten, regulatorischen Eingriffen und rückläufiger OTC-Nachfrage geprägten Umfelds, gelingt es dem Unternehmen, seinen Umsatz um vier Prozent auf 1,081 Milliarden Euro zu steigern – getragen vor allem vom Specialty-Segment, das mit einem satten Plus von 22 Prozent zum neuen Taktgeber der Unternehmensentwicklung avanciert. Die operative Spitze markiert ein Ebitda von 245 Millionen Euro – historischer Rekordwert und sichtbares Ergebnis eines zunehmend resilienten Geschäftsmodells. Im Zentrum dieses Wachstums: das Biosimilar Uzpruvo (Ustekinumab), das seit Juli 2024 in Europa auf dem Markt ist und als Wendepunkt in Stadas Specialty-Strategie gelten kann.
Dabei ist bemerkenswert, wie klar sich der Konzern vom tradierten Fokus auf Generika emanzipiert. Zwar tragen auch Dabigatran, Rivaroxaban und andere neue Generika-Initiativen in ausländischen Märkten zu moderatem Wachstum bei – im Heimatmarkt Deutschland hingegen stößt der Bereich an strukturelle Grenzen. Ausschreibungseffekte und ein starkes Vorjahresquartal dämpfen die Dynamik, die bei einem Umsatzplus von gerade einmal einem Prozent auf 423 Millionen Euro stagniert. Die Konsolidierung in diesem Segment ist absehbar – nicht nur für Stada. Umso konsequenter erscheint der Schwenk auf Specialty-Produkte, die nicht nur margenstärker sind, sondern auch regulatorisch planbarer erscheinen, insbesondere bei kontrollierter Markteinführung wie im Fall von Bosutinib, Nilotinib oder Paliperidon.
CEO Peter Goldschmidt stellt diese strategische Neugewichtung in den Vordergrund. In seiner Bewertung des Quartals nennt er drei entscheidende Faktoren: erstens die geringe Abhängigkeit vom US-Markt, was Strafzölle und Dollar-Schwankungen weitgehend neutralisiert; zweitens ein diversifiziertes Portfolio, das nicht von Einzelprodukten getragen wird; und drittens eine breite geografische Streuung, die insbesondere durch das neue Supply-Chain-Hub in Rumänien organisatorisch wie logistisch unterlegt wird. Der operative Erfolg wird hier nicht als kurzfristiger Impuls verstanden, sondern als Ausdruck einer strukturellen Neuvermessung des Unternehmens. 22 unterzeichnete Lizenzvereinbarungen im ersten Quartal unterstreichen diesen Kurs.
Trotzdem bleibt der Consumer-Healthcare-Bereich problematisch. Die Umsätze sanken um ein Prozent auf 419 Millionen Euro, was Goldschmidt mit einer schwachen Erkältungssaison und Lagerabbau bei Partnern begründet. Doch auch hier zeigen sich erste Differenzierungstendenzen: Während klassische Erkältungs- und Allergieprodukte unterperformen, legten andere OTC-Produkte im mittleren einstelligen Bereich zu. Der Konzern sieht also auch in diesem Segment Potenzial zur Konsolidierung über Fokussierung – möglicherweise auf Indikationen, die nicht saisonal, sondern kontinuierlich relevant sind.
Der eigentliche Treiber liegt jedoch im strukturellen Ausbau des Biosimilar-Portfolios. Uzpruvo hat nicht nur als Einzelprodukt Erfolg, sondern wirkt als Leuchtturmprojekt einer vielschichtigen Strategie. Mit Budesonid (Kinpeygo) für die Nephrologie und weiteren Pipeline-Kandidaten skizziert Stada ein eigenes Verständnis von Spezialpharmazie: weniger Blockbusterdenken, mehr indikationsspezifische Diversifikation. Gerade der fragmentierte europäische Markt mit seinen unterschiedlichen Zulassungs-, Erstattungs- und Preisbildungsmechanismen verlangt genau diese Strategie: behutsam skalierbare, aber hochspezialisierte Produkte.
Hinzu kommt ein operatives Detail mit langfristiger Bedeutung: die steigende Auslastung des neuen Supply-Chain-Hubs in Rumänien. Dieser Knotenpunkt wird nicht nur logistische Abläufe verschlanken, sondern vor allem die Lieferkettensicherheit verbessern – ein Faktor, der angesichts von Engpässen, API-Verfügbarkeitsrisiken und zunehmender Regulierung in der Produktionssteuerung an strategischer Bedeutung gewinnt. Auch die Tatsache, dass Stada hier nicht nur auf klassische Produktionskostenoptimierung setzt, sondern gezielt ein modernes Hub zur Portfolioaussteuerung aufbaut, zeigt: Der Konzern denkt in mehrdimensionalen Wachstumsachsen – von Supply über Marktzugang bis hin zu regulatorischer Absicherung.
Dabei ist die zurückhaltende, fast nüchtern formulierte Aussage Goldschmidts – „unser nachhaltiges Geschäftsmodell hat sich auch im ersten Quartal dieses Jahres bewährt“ – mehr als ein Resümee. Es ist eine Standortbestimmung. Stada versteht sich nicht mehr nur als Generikahersteller mit OTC-Fokus, sondern als europäisch verankerter Spezialist für differenziert steuerbare Pharmamärkte. In einem Umfeld, das von wachsender Unsicherheit, aber auch größerer therapeutischer Vielfalt geprägt ist, kann diese kontrollierte Vielspurigkeit zur wichtigsten Erfolgsformel werden.
Bleibt die Frage nach der strategischen Belastbarkeit: Wie lange kann Stada diesen Kurs halten, wenn politische Eingriffe, wachsender Preisdruck und potenzielle Biosimilar-Konkurrenz – etwa durch neue chinesische Anbieter – den Markt destabilisieren? Hier greift die besondere Konstruktion des Portfolios: Durch die Parallelität von Specialty, Generika und Consumer Health bleibt das Unternehmen jederzeit handlungsfähig – ohne auf einzelne Umsatzsäulen angewiesen zu sein. Diese Polyvalenz ist kein Zufallsprodukt, sondern gezielt entwickelt worden.
Inmitten dieser komplexen Gemengelage liefert das erste Quartal 2025 also mehr als gute Zahlen: Es zeigt einen Konzern, der nicht nur auf neue Trends reagiert, sondern strukturell vorausdenkt – und sich bewusst dort positioniert, wo Wachstum, Versorgungssicherheit und regulatorische Steuerbarkeit nicht im Widerspruch zueinanderstehen. Die Kapitalisierung auf dem Erfolgsprodukt Uzpruvo ist dabei weniger als Triumph, sondern mehr als Beleg: dafür, dass sich die Fragmentierung des Pharmamarkts nicht nur überstehen, sondern gestalten lässt.
Hitze gefährdet Kreislauf, schwächt Arzneien, überfordert Versorgung
Warum hohe Temperaturen das Risiko für Gefäßpatienten erhöhen, Medikamente destabilisieren und Apotheken neue Schutzkonzepte brauchen
Wenn die Temperaturen steigen, geraten nicht nur Kreisläufe ins Wanken, sondern auch die Stabilität therapeutischer Systeme. Was im Alltag als Sommerlaune empfunden wird, kann sich für Menschen mit Gefäßerkrankungen schnell in eine medizinische und strukturelle Eskalation verwandeln. Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) warnt mit Blick auf den Hitzeaktionstag am 4. Juni eindringlich: Hitze ist kein Wetterphänomen – sie ist ein Risikofaktor mit multipler Angriffslinie. Besonders betroffen sind ältere Patientinnen und Patienten, die auf temperaturempfindliche Arzneimittel angewiesen sind und gleichzeitig unter verminderter Mobilität, schwachem Durstgefühl und fragiler Kreislauflage leiden. Ihre Therapie ist nicht nur eine Frage der Dosierung, sondern der Logistik – und genau dort offenbart sich die Schwachstelle eines Systems, das Hitzeschutz bislang als Nebensache behandelt.
Denn sobald die Außentemperatur über 25 Grad klettert, verändert sich mehr als nur die Atmosphäre: Die chemische Stabilität von Wirkstoffen wie Acetylsalicylsäure (ASS), Clopidogrel, Ramipril oder den neuen oralen Antikoagulanzien (NOAK) kann rapide sinken. Ihre Wirkung wird unzuverlässig, ihre Risiken unberechenbar. Diuretika entfalten unter Flüssigkeitsmangel ein verstärktes Wirkungspotenzial, das in Blutdruckabfällen, Schwindel oder sogar Ohnmacht münden kann – mit potenziell lebensgefährlichen Folgen. Noch tückischer ist die Situation bei Psychopharmaka, deren Wirkung bei Hitze nachlassen kann und depressive Rückfälle provoziert. Die ärztliche Kontrolle von Medikamentenspiegeln wird zur Pflicht, wo früher Routine genügte. Doch genau in diesen Tagen steigen Ausfallquoten, Hausarztpraxen sind überlaufen und Apotheken geraten organisatorisch an ihre Grenzen. Damit ist Hitze auch ein Belastungstest für das Gesundheitssystem – und die Apotheken stehen als Frontlinie bereit.
Die Empfehlung der DGG, Medikamente bei Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad Celsius zu lagern, klingt auf den ersten Blick banal. Doch wer im Sommer eine Altbauwohnung ohne Klimaanlage bewohnt, stellt rasch fest, wie schwer es ist, diese Grenze überhaupt einzuhalten. Badezimmer und Küchen – klassische Orte für Arzneimitteldepots – sind prädestiniert für thermische Überhitzung. Selbst das Wohnzimmerfenster kann sich zur pharmazeutischen Gefahrenquelle entwickeln, wenn dort das Dosett mit Betablockern der prallen Sonne ausgesetzt ist. Die scheinbar pragmatische Lösung – das Gemüsefach im Kühlschrank – birgt ihrerseits Risiken durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen. Eine Box kann hier Abhilfe schaffen, doch dies erfordert organisatorisches Bewusstsein, das bislang in kaum einer Patientenberatung systematisch verankert ist. Die Apotheken sind zwar auf Rückfragen vorbereitet, doch angesichts zunehmender Arbeitsverdichtung bleibt oft zu wenig Zeit für tiefergehende Erläuterungen. Damit aber beginnt eine gefährliche Spirale aus Nichtwissen, Selbstüberschätzung und Medikationsrisiko.
Ein struktureller Lösungsansatz müsste über die Einzelfrage der Lagerung hinausgehen. Es geht um eine neue Form von Hitzekompetenz, die medizinisches Wissen, häusliche Versorgungspraxis und pharmazeutische Beratung verbindet. Gerade bei älteren Alleinlebenden in städtischen Hitzeinseln, wo die Temperatur nachts kaum unter 25 Grad sinkt, ist ein präventiver Therapiecheck vor jeder Hitzewelle nötig. Nicht im Sinne der Panik, sondern als Standardvorgehen – vergleichbar mit einem Grippecheck im Winter. Dazu gehören Anpassungen der Diuretikadosis, temporäre Unterbrechungen bei bestimmten Antihypertensiva, Flüssigkeitsbilanzierung durch tägliches Wiegen sowie die Einbeziehung sozialer Dienste, wenn das Umfeld fehlt. Der medizinische Appell allein reicht nicht. Es braucht betriebliche und politische Strukturen, die Apotheken und Hausärzt:innen handlungsfähig halten, auch unter klimatischen Extrembedingungen. Förderprogramme für kühlstabile Medikamentenlagerung in Apotheken, gezielte Kommunikation über sichere Lagerorte und die Integration von Hitzewarnungen in elektronische Medikationspläne wären erste Schritte.
Denn die Statistik ist eindeutig: In Hitzeperioden steigen nicht nur die Schlaganfall- und Thromboseraten – auch die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Medikamentenwechselwirkungen nimmt zu. Besonders vulnerabel sind jene, deren Gefäße vorgeschädigt sind – durch Arteriosklerose, Diabetes oder eine bereits erfolgte Operation mit Bypass-Implantation. Schon eine leichte Dehydrierung kann in diesen Fällen genügen, um das Gleichgewicht kippen zu lassen. Wenn dann die Medikamente – sei es Insulin oder Clopidogrel – ihre Wirksamkeit verändern, entsteht eine Mischung, die kaum kalkulierbar ist. Hinzu kommt: Viele Patientinnen und Patienten erkennen frühe Warnzeichen nicht oder führen sie auf das Wetter zurück. Symptome wie Herzrasen, Schwäche, Schwindel oder Kreislaufbeschwerden werden bagatellisiert – oft zu lange.
Die Verantwortung lastet dabei nicht allein auf dem Individuum. Das System muss reagieren – auch im Sinne der Prävention. Die DGG empfiehlt klare Maßnahmen: Flüssigkeitszufuhr steigern, Medikamente temperaturgerecht lagern, Blutdruck und Puls kontrollieren, Arztkontakt bei Unsicherheit. Bei venösen Erkrankungen sind Kompressionsstrümpfe auch bei Hitze unerlässlich – notfalls feucht getragen, um den Tragekomfort zu verbessern. Doch diese Empfehlungen müssen verlässlich ankommen – nicht im Nachgang eines Ereignisses, sondern im Vorfeld. Hier sind Apotheker:innen gefragt, aktiv zu beraten, zu sensibilisieren und im Zweifel zu intervenieren. Ebenso sind Politik und Versicherungen in der Pflicht, die infrastrukturelle und edukative Grundlage für einen resilienten Umgang mit Hitze zu legen. Der Hitzeschutz gehört nicht mehr in den Wetterbericht – er gehört in die Medikationsplanung, ins Beratungsgespräch und in die Versorgungslogik.
Was bleibt, ist ein klarer Handlungsauftrag: Die Klimarisiken für Gefäßpatienten sind real – und sie sind medizinisch, pharmazeutisch und systemisch beherrschbar. Aber sie erfordern ein Umdenken in der Präventionsstrategie und ein Aufwerten der Rolle von Apotheken als Sicherheitspartner im Alltag. Der Sommer beginnt nicht mit Eis – er beginnt mit Aufklärung.
Preise steigen, Nutzen fehlt, Steuerlast bleibt ungerecht
Warum Krankenkassen alarmieren, Arzneimittel-Ausgaben explodieren und eine reduzierte Mehrwertsteuer keine Randforderung mehr ist
Wenn sich die Arzneimittelausgaben innerhalb von zwölf Jahren nahezu verdoppeln, dann reicht der Begriff „Kostenanstieg“ nicht mehr aus. Zwischen 2012 und 2024 wuchsen die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung von 29 auf 56 Milliarden Euro. Für Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband ist dieser Trend längst nicht mehr hinnehmbar – weder aus versorgungsstrategischer, noch aus wirtschaftlicher Sicht. Treiber Nummer eins seien laut Analyse des Verbands neue, hochpreisige Arzneimittel mit Patentschutz, bei denen zwar der Preis oft innovativ sei, der tatsächliche Nutzen für die Versorgung aber fraglich bleibe. Die Debatte um Wirtschaftlichkeit und Evidenz rückt damit erneut in den Mittelpunkt – doch diesmal verbinden die Krankenkassen ihre Kritik mit einer handfesten Forderung: Die Mehrwertsteuer auf Medikamente müsse endlich auf 7 Prozent gesenkt werden.
Was auf den ersten Blick wie ein fiskalisches Detailthema erscheint, markiert in Wahrheit eine grundsätzliche Systemkritik. Denn im Arzneimittelsektor gelten weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer – und das selbst für lebenswichtige Präparate. Aus Sicht der Kassen ist das nicht nur moralisch angreifbar, sondern volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Schließlich handelt es sich bei Arzneimitteln nicht um Luxusgüter, sondern um Pflichtleistungen im Rahmen einer solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung. Während Bücher, Hotelübernachtungen und sogar Schnittblumen in den Genuss des reduzierten Satzes kommen, bleibt der Medikamentenbereich steuerlich unangetastet – eine systemische Asymmetrie mit milliardenschwerem Effekt. Rund 7 Milliarden Euro jährlich zahlen gesetzlich Versicherte über ihre Kassenbeiträge in das Mehrwertsteuerloch, das der Bund auf Kosten der Versorgung offenhält. Der Ruf nach Reduktion ist daher nicht neu, aber diesmal wird er mit deutlich verschärftem Ton vorgetragen.
Dass die Kassen mit ihrer Kritik nicht nur sparen, sondern auch steuern wollen, zeigt sich im zweiten zentralen Punkt ihrer Argumentation: der fehlenden Evidenz bei neu zugelassenen Arzneimitteln. Insbesondere im Bereich der Orphan Drugs – also Medikamente für seltene Erkrankungen – greift derzeit eine gesetzliche Sonderregelung, die ein Nutzenbewertungsverfahren zunächst ausschließt. Das bedeutet: Die Hersteller können ihre Preise frei setzen, ohne dass geprüft wird, ob das neue Mittel überhaupt besser ist als bestehende Alternativen. Für Stoff-Ahnis ist das ein gefährliches Einfallstor für Marktverzerrung – denn die Grenze zwischen echter Innovation und strategischer Preissetzung verschwimme zunehmend. Nicht wenige Präparate mit „Orphan-Status“ überschreiten heute die Preisschwelle von einer Million Euro pro Behandlung. Bei neuartigen Zell- und Gentherapien sind sogar 2 bis 4 Millionen Euro pro Patient keine Ausnahme mehr. Die Preisbildung vollzieht sich dabei oft in einem Graubereich zwischen Hoffnung und Kalkül – während das Nutzenrisiko allein bei den Versicherten liegt.
Dabei ist unbestritten, dass medizinischer Fortschritt Geld kostet. Doch der Vorwurf der Kassen lautet nicht, dass teure Therapien an sich das Problem seien – sondern dass deren Wirksamkeit häufig nicht belegt, ihre Versorgungseffizienz unklar, ihre Preisbildung intransparent ist. Vor allem die frühe Nutzenbewertung, die für viele neue Arzneimittel verpflichtend ist, greift im Bereich der seltenen Krankheiten nicht. Und das hat Folgen: Sobald ein Orphan Drug auf den Markt kommt, entfällt zunächst die AMNOG-Pflicht zur evidenzbasierten Bewertung – erst ab einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr wird diese Hürde wieder scharf gestellt. In der Praxis bedeutet das eine Art Preisfreibrief, den Hersteller zunehmend strategisch nutzen. Je kleiner die Zielgruppe, desto größer die Kalkulationsfreiheit – eine paradoxe Logik, die weder ökonomisch noch ethisch überzeugt.
Was die Lage zusätzlich verschärft, ist die systemische Dynamik des Arzneimittelmarktes: Der Großteil der Innovationen betrifft heute individualisierte, biotechnologische oder molekulargenetisch maßgeschneiderte Therapien, die sich regulatorisch kaum standardisieren lassen. Während klassische Preisregulierung über Festbeträge, Rabattverträge oder Nutzenbewertung in der Breite funktioniert, verliert sie in der Spitze an Steuerungskraft. Die Folge: Die Ausgaben für Spezialpräparate explodieren – und mit ihnen die Prämienbelastung der Versicherten. Bereits heute entfällt ein wachsender Teil der GKV-Arzneimittelausgaben auf eine kleine Zahl extrem teurer Therapien, bei denen selbst die Krankenkassen kaum noch zwischen medizinischer Notwendigkeit und industriepolitischer Übervorteilung unterscheiden können.
Der Ruf nach einer einheitlichen Nutzenbewertung auch für Orphan Drugs ist daher mehr als ein technokratischer Reformvorschlag – er zielt auf die Wiederherstellung eines ökonomischen Gleichgewichts zwischen Innovation, Versorgung und Finanzierbarkeit. Dabei stellt sich längst nicht nur die Frage nach Evidenz, sondern auch nach ethischer Verantwortung: Darf ein Gesundheitssystem Therapien in Millionenhöhe finanzieren, deren medizinischer Mehrwert unbewiesen ist? Und wer haftet, wenn diese Therapien zwar teuer, aber nicht wirksam sind?
Die politische Brisanz dieser Fragen steigt mit jeder Veröffentlichung eines neuen Wirtschaftlichkeitsgutachtens. Denn je mehr Geld für Hochpreismedikamente ausgegeben wird, desto knapper werden die Spielräume für klassische Arzneimittel, präventive Versorgung und strukturelle Verbesserungen. Gerade Hausärztinnen und Hausärzte berichten zunehmend, dass ihnen für die Versorgung von Standardindikationen nicht mehr genug Mittel bleiben – weil das Budget durch wenige Hochpreisverordnungen blockiert wird. Auch Apotheken geraten in Zielkonflikte: Einerseits sollen sie neue Therapien versorgungssicher einlösen, andererseits werden sie durch Retaxationen und Nullregulierungen wirtschaftlich ausgehöhlt. Die gesamte Versorgungskette wird so zum Spielball einer Preisentwicklung, die längst nicht mehr durch Nachfrage, sondern durch Marktstrategie getrieben ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung nach einer reduzierten Mehrwertsteuer fast schon zurückhaltend. Tatsächlich könnte sie kurzfristig als Entlastungsinstrument wirken – nicht nur für die Versicherten, sondern auch für die Krankenkassen und letztlich für den Staat. Denn jeder eingesparte Beitrag für die Arzneimittelausgaben entlastet nicht nur das GKV-System, sondern reduziert auch den Steuerumweg, über den Milliarden aus dem Gesundheitsbereich in die allgemeine Haushaltskasse fließen. In Kombination mit einer verpflichtenden Nutzenbewertung auch für seltene Erkrankungen könnte eine solche Reform zu einer doppelten Wirkung führen: Preisdämpfung und Systemfairness.
Die nächste Bundesregierung wird diese Fragen nicht länger aufschieben können. Die GKV-Finanzlage verschärft sich weiter, und die Belastung der Versicherten erreicht historische Höchstwerte. Gleichzeitig mehren sich die Zweifel, ob das bestehende System der Arzneimittelpreisbildung noch geeignet ist, zwischen echten Fortschritten und teuren Scheinalternativen zu unterscheiden. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur eine finanzielle Erosion des Solidarsystems – sondern auch einen nachhaltigen Vertrauensverlust in die Steuerungsfähigkeit von Politik und Selbstverwaltung.
Preise müssen Nutzen abbilden, nicht nur Forschungskosten. Steuerpolitik darf kein Ausbeutungsautomat für pharmazeutische Margen bleiben. Und Versorgung darf nicht zur Geisel ungeprüfter Innovation werden.
Vergütung bleibt eingefroren, Apotheken verschwinden, Politik schweigt
Warum der Koalitionsvertrag zur Apothekerhonorierung nicht umgesetzt wird, was das Versorgungsnetz gefährdet und welche Zahlen das Ausmaß dokumentieren
Rund 530 Apotheken weniger – allein im Jahr 2024. Der Trend zeigt keine Kehrtwende, sondern ein strukturelles Problem. Und obwohl sich die Koalitionspartner im Bund bereits bei Regierungsantritt auf eine Anpassung der Apothekervergütung verständigt haben, bleibt die Umsetzung aus. Der Rückstand ist kein Nebenschauplatz, sondern der systemische Kipppunkt eines Berufsstandes, der als niedrigschwellige Gesundheitsanlaufstelle gilt – jeden Tag von über vier Millionen Menschen genutzt, wie die Landesapothekerverbände betonen. Doch politische Zusagen, so der Tenor aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, bleiben folgenlos.
Während in Gesetzestexten die soziale Infrastruktur beschworen wird, arbeiten Apotheken faktisch seit über einem Jahrzehnt unter eingefrorenen Vergütungsbedingungen. Die letzte Anhebung des Fixums liegt 21 Jahre zurück, die reale wirtschaftliche Entwicklung ist davongelaufen. Tarifanpassungen, Betriebskosten, neue gesetzliche Auflagen – all das kumuliert sich in einem betriebswirtschaftlichen Dauerdruck, den viele Apotheken nicht mehr stemmen können. Inzwischen erwirtschaften laut Verbandsangaben sieben Prozent aller Betriebe negative Betriebsergebnisse. Ein Viertel gilt als wirtschaftlich prekär. Dass trotzdem noch knapp 17.000 Apotheken existieren, ist nicht Ausdruck stabiler Verhältnisse, sondern Ergebnis von Durchhaltewillen, Querfinanzierung und Personalverzicht.
Dabei ist die Versorgungslage mehr als fragil. Insbesondere in ländlichen Regionen oder strukturschwachen Stadtteilen gibt es oft nur noch eine letzte verbliebene Apotheke. Fällt sie weg, bricht nicht nur ein Dienstleistungspunkt, sondern ein sozialer Knotenpunkt weg. Die Apotheken sind nicht nur für die rezeptpflichtige Versorgung zuständig, sondern dienen als Vermittler, Aufklärer, Ansprechpartner – oft auch für Bagatellfälle oder spätabendliche Beratungen, die weder der ärztliche Bereitschaftsdienst noch Telemedizinanbieter abdecken. In diesem Sinne sind Apotheken kein austauschbarer Baustein der Versorgungskette, sondern deren flexibelster Bestandteil – reaktionsfähig, ortsnah, verlässlich.
Die politischen Ankündigungen im Koalitionsvertrag sind entsprechend eindeutig. Dort wurde zugesagt, dass die Apothekervergütung angepasst und damit eine strukturelle Modernisierung der Finanzierung erfolgen soll. Doch obwohl die Ausgabenseite der GKV steigt und selbst aus dem GKV-Spitzenverband Kritik an der gegenwärtigen Kosten-Nutzen-Struktur einzelner Arzneimittel laut wird, fehlt der gesetzgeberische Wille, ausgerechnet jene Leistungserbringer zu stabilisieren, die keine Milliardenforderungen aufrufen, sondern schlicht ihre Existenzgrundlage verteidigen. Die Apotheken sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung – dennoch behandelt man sie haushaltspolitisch wie einen Störfaktor.
In Rheinland-Pfalz fordert LAV-Vorstandsmitglied Petra Engel-Djabarian daher öffentlichkeitswirksam eine sofortige Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Auch Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV Baden-Württemberg, betont, dass Apotheken längst über ihre Versorgungsfunktion hinaus als Stabilitätsanker dienen – in Quartieren, auf Dörfern, in medizinischen Notlagen. Wer diese Anker verliert, gefährdet die Resilienz der gesamten Gesundheitsinfrastruktur.
Die Zahlen belegen: Allein 2023 schlossen knapp 500 Apotheken, 2024 über 530. Und auch wenn das ABDA-Präsidium regelmäßig auf strukturelle Ursachen verweist, bleibt die politisch unterlassene Reform der Honorierung der dominierende Faktor. Der Fixbetrag pro rezeptpflichtigem Medikament liegt weiterhin bei 8,35 Euro – ein Wert, der weder betriebswirtschaftlich noch leistungsgerecht ist. Neue Aufgaben wie Impfungen, pharmazeutische Dienstleistungen oder Medikationsanalysen werden zusätzlich aufgebürdet, ohne dass die Basisvergütung angepasst wurde. Diese Entwicklung widerspricht jeder gesundheitsökonomischen Logik: Wer Leistungen ausweitet, muss auch deren Grundlagen sichern.
Die Bundesregierung gerät damit auch haushaltsstrategisch ins Wanken. Denn das Apothekensterben hat Folgekosten. Längere Wege, höhere Notdienstaufkommen, zunehmender Beratungsbedarf in Kliniken oder ärztlichen Praxen – all das kostet das System mehr, als eine nachhaltige Honoraranpassung kosten würde. Und in der Fläche führt es zu Versorgungslücken, die sich nicht durch Onlinehandel oder digitale Alternativen schließen lassen. Denn weder Versandapotheken noch E-Rezept-Plattformen bieten echte Arzneimittelsicherheit, Interaktionsberatung oder spontane Problemlösungen.
Wer das System stabilisieren will, braucht also keine Modellprojekte oder Sonderprogramme, sondern die einfache Umsetzung der bereits vereinbarten Schritte. Und dazu zählt eine neue, anpassungsfähige, transparente und leistungsbasierte Honorierung der Apothekenarbeit. Denn das derzeitige Festhonorar ist nicht nur eingefroren – es hat sich längst vom Versorgungsrealismus abgekoppelt.
Die Diskussion um Apothekenhonorare ist damit kein Gießkannenthema, sondern Ausdruck eines systemischen Führungsversagens. Die Untätigkeit ist dabei nicht Folge mangelnder Daten, sondern eines politisch kalkulierten Aufschubs. Doch wer Stabilität aufschiebt, fördert Instabilität. Und genau hier liegt der Kern der Kritik der Landesapothekerverbände: Wer weiterhin zögert, nimmt den Verlust weiterer hunderter Apotheken billigend in Kauf – und gefährdet die Versorgung von Millionen.
Wechsel mit Signalwirkung, strategische Neuaufstellung, CDU-Linie auf Regierungskurs
Wie Georg Milde das BMG neu ausrichtet, welche Bruchlinien er erbt und warum sein Amtsantritt mehr als ein Personalwechsel ist
Die Entscheidung kam leise, hat aber politischen Hall: Mit der Berufung des Publizisten Dr. Georg Milde zum neuen Leiter der Leitungsabteilung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) markiert Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht nur einen personellen Wechsel – sie setzt ein Signal für Kursverschiebung, strategische Rezentrierung und eine Verschiebung der politischen Architektur im Haus. Milde tritt die Nachfolge von Boris Velter an, einem erfahrenen Sozialdemokraten und langjährigen Weggefährten der gesundheitspolitischen Linie von Ex-Minister Karl Lauterbach. Der Abgang Velters – zurückhaltend kommuniziert – und das stille Einrücken Mildes spiegeln eine tektonische Verschiebung im Zentrum der politischen Steuerung des BMG. Was als reine Personalie wirken mag, ist in Wahrheit ein strategischer Hebel für den Umbau einer gesamten Ministerialkultur.
Denn die Leitungsabteilung ist kein Verwaltungsposten, sondern der Ort, an dem politische Übersetzungsarbeit geleistet wird: Zwischen Ressortleitung, Ministerbüro, Spitzenbeamtenschaft und externem Erwartungsmanagement orchestriert sie die politische Linie, kontrolliert die strategischen Abläufe und fungiert als Steuerzentrale im Maschinenraum der Gesundheitspolitik. Wer hier sitzt, prägt nicht nur, wie Inhalte formuliert werden, sondern entscheidet darüber, was überhaupt zur politischen Umsetzung dringt – und was auf Strecke bleibt. Dass Nina Warken für diese Schlüsselposition keinen klassischen Verwaltungsbeamten, sondern den Kommunikationsprofi und politischen Strategen Milde ausgewählt hat, ist eine klare Absage an technokratisches Durchverwalten – und ein Bekenntnis zu aktiver, öffentlichkeitswirksamer Regierungspolitik.
Milde, der als promovierter Philosoph und langjähriger Politikredakteur einen scharfen Blick für gesellschaftliche Narrative mitbringt, hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit pointierten Analysen zur Sozial- und Gerechtigkeitspolitik positioniert. Zuletzt war er als programmatischer Berater in gesundheitspolitischen Grundsatzfragen für CDU-nahe Stiftungen tätig und galt als einer der Vordenker einer bürgerlich-kompatiblen Sozialstaatsagenda. Seine Berufung ins BMG macht deutlich: Warken will mehr als operative Koordination – sie strebt nach strategischer Repositionierung. Und sie holt sich dafür einen Intellektuellen mit Regierungskompetenz an Bord.
Der Zeitpunkt ist nicht zufällig: Der jüngst vorgelegte Haushaltsentwurf 2026, das stagnierende ALBVVG, die ungelöste Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung und die offene Baustelle E-Rezept haben das Ministerium unter massiven Erwartungsdruck gesetzt. Zeitgleich steht die CDU-geführte Bundesregierung unter Beobachtung – die Gesundheitspolitik ist mit Blick auf die alternde Gesellschaft, auf KI-Einsatz im System und auf Pandemieprävention längst kein Sektorproblem mehr, sondern ein Kristallisationspunkt für Führungsfähigkeit im Krisenmodus. Mildes Auftrag dürfte daher in doppelter Hinsicht komplex sein: Einerseits muss er die strategischen Ambitionen der Ministerin stabil und sichtbar in der Hausleitung verankern, andererseits ein Verwaltungssystem in Bewegung halten, das über Jahre auf SPD-getriebene Versorgungs- und Gerechtigkeitsparadigmen eingespielt war.
Der Abgang Boris Velters ist daher nicht bloß ein Ende, sondern das Öffnen eines Resonanzraums: Velter, der einst mit Lauterbach das Präventionsgesetz vorbereitete und später als interner Katalysator für viele digitale und patientenorientierte Initiativen galt, hatte sich zuletzt immer wieder mit den restriktiveren Steuerungsvorstellungen der neuen Hausspitze gerieben. Seine Versuche, eine pragmatische Kontinuitätspolitik in die neue Ära zu retten, wirkten zunehmend isoliert. Dass seine Demission in der Öffentlichkeit kaum Wellen schlug, lässt auf einen internen Abstimmungsprozess schließen, der von Einvernehmlichkeit nach außen, aber von tiefgreifender Friktion nach innen geprägt war.
Für Milde bedeutet das eine strategisch nicht ungefährliche Ausgangslage. Er übernimmt ein Haus, in dem Teile der Beamtenschaft personell, strukturell und habituell noch auf die sozialdemokratisch geprägte Gesundheitslogik der letzten Jahre eingeschworen sind – von Arzneimittelsteuerung über Krankenhausreform bis hin zur kommunalen Versorgung. Die Herausforderungen liegen damit weniger in der Neuausrichtung als im Management der Übergänge: Es geht um narrative Verschiebung ohne Glaubwürdigkeitsverlust, um das Etablieren neuer Prioritäten ohne Abwertung bestehender Programme, um Führung in einem System, das mit Koalitionslogiken, Sachzwängen und Ressortverflechtungen arbeitet – nicht mit einfacher Hierarchie.
Gleichzeitig verschiebt sich mit Mildes Berufung auch das semantische Zentrum der Gesundheitspolitik. Während die Ära Lauterbach durch wissenschaftsbasierte Kommunikation, epidemiologische Prioritäten und moralisch fundierte Reformbegriffe geprägt war, deutet sich nun ein stärker auf Steuerung, Leistungsfähigkeit und Versorgungsarchitektur orientierter Zugriff an. Milde steht für kontextbasierte Politikformulierung – mit Blick auf Machbarkeit, Akzeptanz und Systemkohärenz. In einer Zeit, in der Gesundheitspolitik zunehmend mit Fragen von Souveränität, Digitalisierung, Demografie und Standortkonkurrenz verschmilzt, ist das keine bloße Stilfrage – es ist eine strategische Grundsatzentscheidung.
Dass Warken diesen Schritt ohne große Ankündigung, aber mit spürbarem Kalkül vollzogen hat, passt zur Taktik der neuen Hausspitze: Weniger Ankündigungspolitik, mehr kontrollierte Führung. Milde soll diesen Kurs nicht nur administrativ absichern, sondern geistig aufladen. Es wird entscheidend sein, wie es ihm gelingt, eine neue Erzählung zu formulieren, die sowohl in der CDU als auch in der Gesundheitsöffentlichkeit verfangen kann. Eine Erzählung, die nicht nur von Effizienz spricht, sondern auch von Verantwortung, die nicht nur das System adressiert, sondern die Menschen darin – Patient:innen, Beschäftigte, Leistungserbringer. Milde wird diese Erzählung entwickeln müssen – mit klarem Kompass, aber beweglicher Taktik.
Denn wer heute die Leitungsabteilung des BMG übernimmt, übernimmt nicht nur eine Schaltstelle, sondern die Deutungshoheit über das, was Gesundheitspolitik leisten soll. Und genau das scheint Nina Warken verstanden zu haben.
Generikastart, Marktverdrängung, Therapieumbruch
Wie Diavic den GLP-1-Markt verändert, Victoza durch Novo Nordisk zurücktritt und Liraglutid als Schlüsselwirkstoff neu verhandelt wird
Es ist eine Zäsur mit Ansage: Mit dem Marktstart von Diavic durch Basics – einer Tochter von Sun Pharmaceuticals – beginnt am 1. Juni 2025 eine neue Phase im Wettbewerb um die GLP-1-Rezeptoragonisten in Deutschland. Liraglutid, bislang fest mit dem Originalpräparat Victoza von Novo Nordisk verbunden, tritt in eine generische Ära ein. Und das nicht leise. Denn Basics lanciert nicht nur ein therapeutisch identisches Präparat mit vollem Indikationsspektrum für Typ-2-Diabetes ab zehn Jahren, sondern flankiert diesen Schritt auch mit Rabattverträgen, unter anderem mit der Barmer, einem der größten Kostenträger Deutschlands. Das ist keine bloße Sortimentserweiterung – es ist der Startschuss zur strategischen Neuverhandlung eines ganzen Arzneimittelsegments, dessen Gewicht in der Versorgung kaum überschätzt werden kann.
Dabei wirkt der Zeitpunkt des Generikastarts wie ein gezielter Taktikzug: Novo Nordisk hatte bereits Ende 2023 signalisiert, die Produktion von Victoza zu drosseln – offiziell, um die Versorgung mit dem Nachfolgeprodukt Ozempic (Semaglutid) weltweit zu verbessern. In Großbritannien ist Victoza sogar vollständig vom Markt genommen worden. Die Entscheidung wurde als Teil einer „globalen Angebotsanpassung“ kommuniziert, die sich primär an Innovation und Lieferfähigkeit orientiert. Tatsächlich aber ergibt sich daraus eine Marktlücke, die nun mit chirurgischer Präzision durch Basics geschlossen wird – ein unternehmerischer Schachzug mit systemischer Tragweite.
Liraglutid ist nicht irgendein Wirkstoff: Als GLP-1-Rezeptoragonist wirkt es direkt auf das endokrine Gleichgewicht ein, verbessert die Insulinsekretion, bremst die Glukagonfreisetzung, verlangsamt die Magenentleerung und reduziert das Hungergefühl – eine multifaktorielle Angriffslinie, die nicht nur bei der glykämischen Kontrolle, sondern auch bei der Gewichtsreduktion eine zentrale Rolle spielt. Gerade im Kontext der weltweiten Zunahme an Typ-2-Diabetes, verbunden mit Adipositas und metabolischem Syndrom, ist Liraglutid ein hochrelevanter Wirkstoff geblieben – auch wenn die Pipeline der Nachfolgepräparate mit Semaglutid und Tirzepatid bereits weitergedacht ist.
Für Apotheken, Ärzt:innen und Patient:innen bedeutet das Aufkommen von Diavic daher mehr als einen neuen Handelsnamen. Es signalisiert die Rückkehr zu einer wirtschaftlich differenzierteren Arzneimittelversorgung, die durch Rabattverträge flankiert, aber auch durch Indikationsklarheit und Verordnungsrealität definiert wird. Der Zugang zum Wirkstoff Liraglutid könnte sich durch den Generikastatus erleichtern, insbesondere wenn Kostenträger auf wirtschaftliche Verordnung drängen und Ärzt:innen durch Verordnungshinweise, Rabattindikationen oder Budgetdruck beeinflusst werden. Die Versorgung rückt damit wieder näher an das Spannungsfeld von Wirtschaftlichkeit und Individualtherapie, das den Arzneimittelmarkt seit Jahrzehnten prägt.
Nicht ohne Ironie wirkt in diesem Zusammenhang die strategische Ausdifferenzierung von Novo Nordisk: Während Victoza als erste Generation des GLP-1-Rezeptoragonisten bewusst zurückgenommen wird, soll mit Ozempic und dem noch potenteren Wegovy (Semaglutid in höherer Dosis) der globale Markt für Adipositas- und Diabetestherapie neu definiert werden. Der Rückzug aus der Breite schafft Raum für neue Preispunkte, neue Zielgruppen und – nicht zuletzt – neue regulatorische Herausforderungen. Denn während generisches Liraglutid durch Rabattverträge abgesichert und preislich kalkulierbar ist, operieren die neueren Präparate oftmals noch in Grauzonen zwischen Innovationsprämie und Nutzenbewertung.
Dass ausgerechnet ein indischer Konzern mit globaler Reichweite den ersten Generikastart in Deutschland verantwortet, verweist zudem auf die Verschiebung pharmaökonomischer Produktionsachsen. Indien hat sich als Generikaproduzent längst etabliert, doch der Schritt ins hochwertige, biotechnologisch anspruchsvolle Segment der Inkretinmimetika markiert eine neue Stufe pharmaindustrieller Selbstbehauptung. Damit rückt auch die Frage nach Produktionsqualität, Lieferfähigkeit und regulatorischer Resilienz stärker in den Fokus – ein Punkt, der angesichts globaler Lieferengpässe und steigender Nachfrage nach GLP-1-Präparaten brisanter kaum sein könnte.
Für die Versorgungssicherheit in Deutschland bedeutet der Generikastart von Diavic zunächst einmal Entlastung. Während Ozempic und andere neue Präparate regelmäßig von Lieferproblemen betroffen sind und in weiten Teilen der ambulanten Versorgung nicht mehr durchgängig verfügbar waren, bietet Diavic eine stabile Alternative auf bewährter Wirkstoffbasis. Der konservative Vorteil des Altbekannten könnte in diesem Fall zur neuen Versorgungsstrategie werden – nicht aus Innovationsmangel, sondern aus Pragmatismus.
Doch auch in der juristischen Dimension entsteht Bewegung: Die Preisbildung generischer Liraglutid-Präparate wird mittelfristig Auswirkungen auf Festbeträge, Erstattungsfähigkeit und Verordnungspraxis haben. Sobald weitere Hersteller auf den Markt drängen – was angesichts des Freigabepotenzials sehr wahrscheinlich ist – droht eine Preisspirale nach unten, begleitet von den klassischen Risiken der Rabattvergabe: Marktverzerrung, Lieferexklusivität, Lagerdruck in Apotheken. Die Erfahrung mit anderen hochpreisigen Wirkstoffen zeigt, dass solche Effekte systemische Folgen haben können – bis hin zur kurzfristigen Nichtverfügbarkeit oder zur Umsteuerung therapeutischer Pfade durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von Novo Nordisk, Victoza strategisch zurückzufahren, keineswegs nur ökonomisch zu erklären. Sie ist Teil einer globalen Neupositionierung, in der Präparate mit starkem Innovationsprofil bevorzugt und Altpräparate bewusst ausgepreist werden – auch auf die Gefahr hin, dass Versorgungslücken entstehen. Dies wiederum eröffnet Raum für neue Akteure wie Basics, die mit marktwirtschaftlichem Gespür, regulatorischer Routine und einer konsequenten Rabattlogik in entstandene Lücken stoßen – ein Muster, das sich auch in anderen Segmenten wiederholt.
Ob Diavic sich im Verordnungsalltag durchsetzen wird, hängt am Ende nicht nur vom Preis oder den Rabattverträgen ab, sondern auch von Vertrauen, Verfügbarkeit und medizinischer Akzeptanz. Für Apotheken stellt sich zudem die Frage nach Handhabbarkeit, Schulungsaufwand und Lagerstrategie – denn ein neues Präparat, auch wenn es ein Generikum ist, bedeutet immer auch Umstellung im Detail. Die Kombination aus wirtschaftlichem Vorteil, therapeutischer Kontinuität und politischem Timing spricht jedoch dafür, dass Diavic mehr ist als ein Platzhalter im Portfolio: Es könnte zur neuen Norm in der Versorgung mit GLP-1-Analoga werden – bis der nächste Sprung folgt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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