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In vielen Familien tickt eine finanzielle Zeitbombe - und die meisten ahnen nicht einmal etwas davon. Die Rede ist von den Eltern, deren Pflege sich im Alter zunehmend in Heime verlagert...
In vielen Familien tickt eine finanzielle Zeitbombe - und die meisten ahnen nicht einmal etwas davon. Die Rede ist von den Eltern, deren Pflege sich im Alter zunehmend in Heime verlagert. Das Problem dabei: Die Heimunterbringung ist teuer. Schon heute werden für einen Heimplatz in der Pflegestufe III im Schnitt rund 3000 Euro monatlich fällig - Tendenz steigend. Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige selbst die Kosten tragen - ergänzt um einen Zuschuss der Pflegeversicherung, der sich an der Pflegestufe orientiert und in der Stufe III 1432 Euro beträgt. Problematisch wird es, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht (mehr) ausreichen, weil zum Beispiel die Rente zu knapp und weiteres Vermögen nicht vorhanden ist. Sobald nämlich Heimkosten ungedeckt sind, wird sich das Heim an das Sozialamt wenden. Der Betroffene wird dann einen Antrag auf staatliche Unterstützung stellen müssen, und der Staat bezuschusst den Heimplatz.
Gleichzeitig setzt jedoch ein Mechanismus ein, dessen Konsequenzen vielen erst zu spät bewusst wird: Der Pflegepatient hat nämlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Kinder. Und dieser Anspruch geht automatisch auf den Sozialhilfeträger über, und das Sozialamt darf seine Leistungen zurückfordern. Das heißt: Kinder müssen mit ihrem Unterhalt die fehlenden Heimkosten abdecken. Und das kann sehr teuer werden, denn gerade bei schweren Pflegefällen kann monatlich schnell eine Deckungslücke von bis zu 2000 Euro auftreten, die die Kinder (zumindest zum Teil) decken müssen - und nicht nur die. Auch Ehegatten und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen auf Anforderung ihre finanzielle Situation offenlegen. Der Grund: Ein Ehepartner und Lebenspartner kann zwar nicht zum Unterhalt für die Schwiegereltern herangezogen werden, ist aber das gemeinsame Einkommen hoch genug, werden die Partner gemeinsam einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten müssen.
Natürlich kann man diese «Pflege-Bombe» durch Versicherungen entschärfen - zuständig sind private Pflegekostenversicherungen, die zumindest einen Großteil der Zusatzkosten tragen. Zum einen ist das die Pflegetagegeldpolice, bei der ein fester Tagessatz gezahlt wird, wenn der Versicherte gepflegt werden muss. Zum anderen sind das die Pflegekostenpolicen, die einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen zahlt, den man selbst festlegen kann. Obergrenze ist meist das Doppelte der gesetzlichen Leistung. Welche Wahl für wen optimal ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei einer häuslichen Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld dann auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionelle Pflegedienst oder im Heim.
Die Kosten für die Policen hängen vor allem vom Geschlecht, vom aktuellen Gesundheitszustand sowie vom Eintrittsalter ab. Grundsätzlich gilt: Junge, gesunde Menschen zahlen mehr als ältere, die sich erst spät zum Einstieg entschließen und unter Umständen schon Vorerkrankungen mitbringen. Aber der Preis ist nicht einmal das entscheidende Kriterium. Wichtig ist auch der Leistungsumfang. So sollte die Versicherung grundsätzlich sowohl für stationäre wie auch für häusliche Pflege zahlen. Außerdem sollte die Versicherung in allen drei Pflegestufen Leistungen auszahlen. Wenn in Stufe I nichts gezahlt wird, sondern erst in den Stufen II und III, ist der Schutz kaum ausreichend: Denn die meisten Pflegebedürftigen werden in Stufe I eingeordnet. Nicht empfehlenswert sind Verträge, die die regelmäßige Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen, um die Pflegebedürftigkeit immer wieder zu beweisen. Das ist umständlich und für den Betroffenen eine Tortur. Am besten ist es, wenn die private Versicherung einfach die Einschätzung der gesetzlichen Pflegeversicherung übernimmt.
Informationen zur Pflege-Zusatzversicherung
Übrigens: Wenn Eltern ohne Pflegeversicherung von den Kindern unterstützt werden, kann der gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen hierbei einige Spielregeln beachtet werden: Wer seine Eltern unterstützt, kann das pro Elternteil steuerbegünstigt bis zu 7680 Euro im Jahr tun. Die Grenze gilt allerdings nur, wenn der unterstützte Elternteil nicht selbst anrechenbares Einkommen hat. Anrechenbar ist dabei alles, was über 624 Euro jährlich hinausgeht. Jeder Cent mehr wird von den 7680 Euro abgezogen, die geltend gemacht werden können.
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