Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HINTERLASSENSCHAFT
Auch beim Erben schützt Unwissenheit nicht vor Nachteilen: Denn wer zu spät seinen Pflichtteil einfordert, kann leer ausgehen.
Wer als Erbe Anspruch auf einen Pflichtteil der Hinterlassenschaft hat, muss relativ schnell handeln.
Denn dieser sogenannte Pflichtteilanspruch verjährt bereits nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Berechtigte vom Erbfall erfahren hat.
Der Pflichtteil ist ein persönlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil kann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen entzogen werden, beispielsweise bei Erbunwürdigkeit.
Erbunwürdigkeit |
Gesetzlich sind die Gründe der Erbunwürdigkeit in Paragraf 2339 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Erbunwürdig ist derjenige, der vorsätzlich den Erblasser tötete oder es versucht hat. Das gleiche gilt auch für denjenigen, der den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich daran hinderte, ein Testament zu erstellen oder zu ändern. Kein Anspruch auf ein Erbe hat auch, wer durch arglistige Täuschung oder Drohung den Erblasser zur Erstellung oder Änderung eines Testaments bewegte oder wer ein Testament gefälscht hat. Ein Streit zwischen Eltern und Kindern oder die Tatsache, dass jahrelang kein Kontakt bestand, reichen also nicht für eine Erbunwürdigkeit. Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, sondern muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis eines entsprechenden Grundes gerichtlich geltend gemacht werden. |
Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können
andere Personen als die in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehenen als
Erben eingesetzt werden. Sind dadurch Kinder, Eltern oder der Ehegatte
des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, so können
sie dennoch von den testamentarisch legitimierten Erben den Pflichtteil
verlangen.
Das Pflichtteilsrecht kann durch ein Testament nicht entzogen werden, wenn kein Fall der sogenannten Erbunwürdigkeit vorliegt. Die pflichtteils-berechtigten Personen könnten aber auch zu Lebzeiten des Erblassers durch eine notarielle Erklärung einen wirksamen Verzicht auf spätere Ansprüche erklären.
Worauf erstreckt sich der Pflichtteilanspruch? |
Der Pflichtteil als Mindestbeteiligung am Nachlass ist ein reiner Geldanspruch des Pflichtteils-Bchtigten gegen den oder die Erben. Mit dem Pflichtteilsrecht erwirbt also der Pflichtteils-Berechtigte keinen Erbteil wie die Erben des Verstorbenen. |
Ein Verzicht auf den Pflichtteil nach dem Eintritt
des Erbfalls ist ebenfalls möglich. Dazu ist keine notarielle Form
notwendig.
Da die Berechtigten ihren Pflichtteil gegenüber den Erben innerhalb drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalles ausdrücklich einfordern müssen, bedarf es im Übrigen nach Eintreten des Erbfalls keiner ausdrücklichen Verzichtserklärung.
Der Grund: Ohne ausdrückliche Aufforderung besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil.
(verpd) (ApoRisk)
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für
den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.