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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-SPEZIAL PRÄQUALIFIZIERUNG
Berlin - Im
Hilfsmittelbereich gelten ab Januar 2011 neue Kriterien. Langfristig
sollen Apotheken sich präqualifizieren, um weiterhin Hilfsmittel an
Kassenpatienten abgeben zu dürfen. Dr. Andreas Dehne bietet seit vielen
Jahren in seiner Berliner Apotheke Hilfsmittel an. Dazu zählen neben
Inkontinenzhilfen auch Kompressionsstrümpfe und Inhalationsgeräte. Für
Dehne sind Hilfsmittel Teil des Versorgungsauftrags der Apotheken, auch
wenn die Abgabe mit viel Arbeit verbunden ist.
„Das Anbieten von Hilfsmitteln ist sehr arbeitsintensiv, sehr
anspruchsvoll, man muss sich gut reinknien. Wenn man es aber gelernt
hat, wie das Spiel funktioniert, dann ist es auch lukrativ - wenn man
sich über die enorme Bürokratie nicht ärgert", sagt Dehne.
Aus ökonomischer Sicht sind Hilfsmittel für die meisten Apotheken
allerdings nicht besonders wichtig, so der Pressesprecher des Deutschen
Apothekerverbands (DAV), Thomas Bellartz: „Die Hilfsmittelversorgung in
den Apotheken spielt keine wirklich große Rolle. Am Umsatz berechnet
macht sie etwa 1,5 bis 2 Prozent aus. Natürlich gibt es in der sehr
heterogenen Struktur der Apotheken solche, die sehr engagiert sind und
einen größeren Umsatzanteil generieren. Aber bei den meisten Apotheken
spielt die Hilfsmittelversorgung eine untergeordnete Rolle. Sie ist
natürlich wichtig als Dienstleistung für Patientinnen und Patienten."
Im Vorjahr haben die Krankenkassen 5,2 Milliarden Euro für Hilfsmittel
ausgegeben. Davon fielen laut Bundesgesundheitsministerium 722 Millionen
Euro auf Apotheken, was einen Anteil von fast 14 Prozent ausmacht. Die
wichtigsten Hilfsmittel, die Apotheken abgeben, sind Inkontinenz- und
Applikationshilfen. Bei der GEK machen sie zusammen mehr als die Hälfte
der Hilfsmittelausgaben von Apotheken aus. An nächster Stelle kommen
Kompressionsstrümpfe, Inhalationsgeräte sowie Geräte zur Bestimmung von
Blutdruck oder Blutzucker mit einem Anteil von knapp einem Viertel. Auch
Stomaartikel und Bandagen spielen für Apotheken eine Rolle.
Die Präqualifizierung gilt ab 2011. Der DAV war bei der Ausarbeitung der
neuen Regelungen beteiligt, ohne jedoch ein Mitbestimmungsrecht zu
haben. Der Verband sieht bei der Präqualifizierung Vor- und Nachteile
für die Apotheken: „Um mit dem Guten anzufangen: Gut ist, dass es eine
bundeseinheitliche Regelung gibt. Das ist insgesamt natürlich
transparent. Der Nachteil ist, dass diese bundeseinheitliche Regelung am
Ende dazu führt, dass es zu mehr Bürokratie und damit zu mehr Aufwand
und sicherlich auch Kosten für die einzelne Apotheke kommt. Insoweit ist
wichtig, dass die Apotheken selbst entscheiden, ob sie teilnehmen
möchten bei dieser Hilfsmittelversorgung oder nicht", sagt DAV-Sprecher
Bellartz.
Ob eine Apotheke geeignet ist, Hilfsmittel abzugeben, prüften bislang
die Krankenkassen. Die Eignung galt nur für eine Kasse, aber dafür
zeitlich unbegrenzt. In Zukunft entscheiden darüber die
Präqualifizierungsstellen. Die Eignung gilt dann kassenübergreifend und
für fünf Jahre.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) plant, eine Präqualifizierungsstelle
einzurichten. Christian Bumiller ist der designierte Leiter der
Prüfstelle des Ersatzkassenverbands. „Die Voraussetzungen für Apotheken
sind in den Kriterien des GKV-Spitzenverbands geregelt, die zum 1.
Januar 2011 in Kraft treten sollen. Dort geht es im Wesentlichen um die
personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die ganz konkret
festgelegt worden sind", erklärt Bumiller.
Die Voraussetzungen sind für jede Hilfsmittelgruppe einzeln festgelegt.
Der Kriterienkatalog regelt auch, wer welche Hilfsmittel in Zukunft
anbieten darf. Für Apotheken gilt dies für 34 Gruppen. Wer
Kompressionsstrümpfe für Beine anbietet, muss in Zukunft einen separaten
Raum mit Liege sowie einen Spiegel nachweisen. Auch Toilettenhilfen
können Apotheken anbieten. Dafür benötigen sie jedoch eine Werkbank
inklusive Bohrmaschine.
Für den Nachweis über die Eignung reicht eine schriftliche Erklärung.
Gegebenenfalls können auch Fotos oder Grundrisse verlangt werden. Laut
Bumiller müssen die Anforderungen eingehalten werden: „Die räumlichen
Kriterien des GKV-Spitzenverbands sind zu erfüllen: Von Apotheken und
natürlich auch von allen anderen Leistungserbringern, eine Abweichung
von diesen Kriterien ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn sich im
Rahmen der Praxis herausstellen sollte, dass es hier immer wieder
Differenzen in der Auslegung der Kriterien gibt oder Alternativen
möglich sind, dann muss der GKV-Spitzenverband dies übernehmen und die
Kriterien gegebenenfalls überarbeiten."
Für die Apotheken ist die Abgabe von Hilfsmitteln heute mit einem hohen
bürokratischen Aufwand verbunden. Der Apotheker Dehne ist skeptisch,
dass sich das mit den einheitlichen Anforderungen ändert: „Für
Hilfsmittel-aktive Apotheken ist die Präqualifizierung grundsätzlich
eine Vereinfachung, weil man eben weniger Papier einreichen muss bei den
einzelnen Krankenkassen. Ob es für die einzelne Apotheke und bezüglich
der betroffenen Produktgruppen wirklich effektiv eine
Arbeitserleichterung ist, wird man erst hinterher wissen."
Für Dehne ändert sich zum Jahreswechsel zunächst nichts. Er hat
bestehende Verträge mit den Krankenkassen. Diese haben auch nach dem
Jahreswechsel Gültigkeit. Erst wenn die Kassen die Präqualifizierung
vertraglich festlegen, müssen Apotheken ihre Eignung nachweisen. Andreas
Dehne will auch in Zukunft Hilfsmittel in seiner Apotheke anbieten.
Wenn erforderlich, dann demnächst mit Präqualifizierung.
Im Frühjahr wird sich der GKV-Spitzenverband erneut zusammen setzen und
über die Kriterien zur Fortbildung im Rahmen der Präqualifizierung
verhandeln. Geht man von den bisherigen Erfahrungen aus, wird es bis zur
Umsetzung noch einige Zeit dauern.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 20. Dezember 2010, 12:29 Uhr
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