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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Alzenau - Die 2.
Vergabekammer des Bundes hat negativ über Mehrfachzuschläge bei
Rabattverträgen geurteilt. Im Vergabe-Nachprüfungsverfahren der Dexcel
Pharma GmbH, Alzenau, gegen die Deutsche BKK sah die Kammer erhebliche
Bedenken beim Transparenzgebot, wenn mehrere Vertragspartner den
Zuschlag bei einer Ausschreibung erhalten, ohne dass es dabei für die
Apotheken konkrete Vorgaben zur Abgabe der Medikamente an die Kunden
gibt. Das Argument, dass gemäß Rahmenvereinbarungen zwischen Apothekern
und Kassen keine Vorgaben zur Abgabenreihenfolge möglich sind, ließ die
Kammer nicht gelten, da zwingendes europäisches Recht nicht durch eine
einfache Vereinbarung zwischen einzelnen Verbänden aufgehoben werden
könne.
Die Kammer begründete den Beschluss gegen die Ausschreibung der
Deutschen BKK inhaltlich damit, dass der Bieter nicht ungerechtfertigten
Kalkulationsrisiken ausgesetzt werden dürfe. Im vorliegenden Falle
liegt die Absatzerwartung in vorher nicht feststehender Abhängigkeit von
den anderen Vertragspartnern und kann zwischen weniger als 1 und bis zu
über 50% der vorgegebenen Menge liegen. Diese erhebliche Bandbreite und
die Konsequenz, dass ein Zuschlag selbst für den günstigsten Bieter
wertlos sein kann, wenn unter den weiteren Losgewinnern ein großes,
marktstarkes Unternehmen ist, wurden als nicht vergabekonform angesehen.
Gegen den Beschluss kann die Deutsche BKK noch Beschwerde beim
Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Die Kammer ließ offen, ob es eine vergaberechtskonforme Ausgestaltung
des Mehr-Partner- Modells im Arzneimittelbereich überhaupt geben kann.
Ausschreibungen mit Mehrfachzuschlägen in jeder Form dürften aber nach
diesem Beschluss zukünftig einem höheren Risiko von Nachprüfungsanträgen
unterliegen. „Wir empfehlen daher allen Kassen, bei Rabattverträgen
das unstreitig vergaberechtskonforme Ein-Partner-Modell zu wählen", so
Dexcel-Geschäftsführer Dr. Mathias Pietras. „Das Modell hat sich bewährt
und steht in keinerlei Konflikt mit nationalem oder europäischem
Vergaberecht."
Pressekontakt:
PR Spezial, Mathias v. Bredow
Tel.: 06174 / 619021
E-Mail: bredow@pr-spezial.de
Dexcel Pharma GmbH
Carl-Zeiss-Str. 2
D-63755 Alzenau
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