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  • 19.04.2010 - Kahlschlag bei Analoginsulinen
    19.04.2010 - Kahlschlag bei Analoginsulinen
    WISSENSCHAFT – IQWIG-BEWERTUNG Berlin - Vor einem Monat sind langwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gefallen. Nun ...

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ApoRisk® Branchennews:


IQWIG-BEWERTUNG

Kahlschlag bei Analoginsulinen

 

Berlin  -  Vor einem Monat sind langwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gefallen. Nun droht den Präparaten Lantus (Insulin glargin) und Levemir (Insulindetemir) auch bei der Behandlung von Typ-1-Diabetikern das Aus. Mit dem aktuellen Abschlussbericht beendet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Bewertungsmarathon für Diabetes-Therapien. Der erste Auftrag war 2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erteilt worden.

Kein Zusatznutzen: Langwirksame Insulinanaloga sind nach einem 
IQWiG-Bericht für Typ-1-Diabetiker nicht besser geeignet als 
Humaninsulin. Foto: APOTHEKE ADHOC

Kein Zusatznutzen: Langwirksame Insulinanaloga sind nach einem IQWiG-Bericht für Typ-1-Diabetiker nicht besser geeignet als Humaninsulin. Foto: APOTHEKE ADHOC

Der Kahlschlag im Bereich der Analoginsuline dürfte damit vorerst beendet sein. Seit 2006 wurden auf Grund von Nutzenbewertungen sukzessive Leistungen für Diabetiker aus dem Leistungskatalog herausgenommen: Vor vier Jahren wurden kurzwirksame Analoginsuline für Typ-2-Diabetiker gestrichen, zwei Jahre später folgte der Ausschluss für Typ-1-Diabetiker. Neben den lang wirkenden Analogpräparaten für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 sind auch kurzwirksame Insuline für die Therapie von Kindern vor einem Monat aus der Erstattung gefallen.

Typ-2-Diabetiker müssen demnächst wohl noch weitere Einschnitte hinnehmen: Das IQWiG bewertete bereits Glinide (Nateglinid, Repaglinid), Glitazone (Pioglitazon, Rosiglitazon) sowie den Wirkstoff Exenatid negativ. Nach Ansicht des G-BA sollen die Glinide künftig nur noch eingeschränkt, Glitazone überhaupt nicht mehr verordnungsfähig sein. Entsprechende Stellungnahmeverfahren laufen noch. Exenatid kann bereits seit 2008 nur noch eingeschränkt eingesetzt werden. Außerdem plant der G-BA, Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker von der Erstattung durch die Krankenkassen auszuschließen.

Yvette Meißner, Montag, 19. April 2010, 14:14 Uhr


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