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Berlin - Vor einem Monat sind langwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gefallen. Nun droht den Präparaten Lantus (Insulin glargin) und Levemir (Insulindetemir) auch bei der Behandlung von Typ-1-Diabetikern das Aus. Mit dem aktuellen Abschlussbericht beendet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Bewertungsmarathon für Diabetes-Therapien. Der erste Auftrag war 2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erteilt worden.
Kein Zusatznutzen: Langwirksame Insulinanaloga sind nach einem IQWiG-Bericht für Typ-1-Diabetiker nicht besser geeignet als Humaninsulin. Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Kahlschlag im Bereich der Analoginsuline dürfte damit vorerst
beendet sein. Seit 2006 wurden auf Grund von Nutzenbewertungen
sukzessive Leistungen für Diabetiker aus dem Leistungskatalog
herausgenommen: Vor vier Jahren wurden kurzwirksame Analoginsuline für
Typ-2-Diabetiker gestrichen, zwei Jahre später folgte der Ausschluss für
Typ-1-Diabetiker. Neben den lang wirkenden Analogpräparaten für
Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 sind auch kurzwirksame Insuline für
die Therapie von Kindern vor einem Monat aus der Erstattung gefallen.
Typ-2-Diabetiker müssen demnächst wohl noch weitere Einschnitte
hinnehmen: Das IQWiG bewertete bereits Glinide (Nateglinid, Repaglinid),
Glitazone (Pioglitazon, Rosiglitazon) sowie den Wirkstoff Exenatid
negativ. Nach Ansicht des G-BA sollen die Glinide künftig nur noch
eingeschränkt, Glitazone überhaupt nicht mehr verordnungsfähig sein.
Entsprechende Stellungnahmeverfahren laufen noch. Exenatid kann bereits
seit 2008 nur noch eingeschränkt eingesetzt werden. Außerdem plant der
G-BA, Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige
Typ-2-Diabetiker von der Erstattung durch die Krankenkassen
auszuschließen.
Yvette Meißner, Montag, 19. April 2010, 14:14 Uhr
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