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  • 16.03.2010 - Akute Umbenennung
    16.03.2010 - Akute Umbenennung
    MARKT – OMEPRAZOL-VERFAHREN Berlin - Erst war die Bezeichnung „akut" für Omeprazol irreführend, dann doch wieder zulässig: Der Rechtsstreit über den Namenszusatz d...

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ApoRisk® Branchennews:


OMEPRAZOL-VERFAHREN

Akute Umbenennung

 

Berlin  -  Erst war die Bezeichnung „akut" für Omeprazol irreführend, dann doch wieder zulässig: Der Rechtsstreit über den Namenszusatz des freiverkäuflichen Omeprazol-Präparats von Hexal hat in der Branche für Unruhe gesorgt. Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) München Hexal in zweiter Instanz Recht gegeben, einige Hersteller prüfen jedoch eine Umbenennung oder haben diese bereits beschlossen.

Was heißt akut? Nach einem Rechtsstreit um So hat Ratiopharm auf das Geschehen reagiert: Der Ulmer Generikakonzern wird sein „Omeprazol Ratiopharm akut" im Mai in Omeprazol Ratiopharm SK umbenennen - die Abkürzung hat offenbar keine Bedeutung. Auch bei CT Arzneimittel gibt es entsprechende Überlegungen. Das ebenfalls zur Merckle-Gruppe gehörende Unternehmen AbZ-Pharma hat diese Sorgen dagegen nicht: Das entsprechende Präparat hieß und heißt Omeprazol Protect.

Mylan Dura hatte sein Omeprazol Akut bereits Mitte Januar vom Markt genommen, das Folgepräparat heißt Omeprazol Dura S. Ob das Unternehmen diesen Schritt als Reaktion auf das Hexal-Verfahren getan hat, war bislang auf Nachfrage nicht zu erfahren. Der Hersteller Heumann hat nach eigenen Angaben eine rechtliche Prüfung eingeleitet, die derzeit noch anhält. Näheres will die Torrent-Tochter aber erst nach der internen Entscheidung bekannt geben.

Hexal hatte nach der erstinstanzlichen Entscheidung zwar die Werbung für „Omep akut" eingestellt, eine Umbenennung erfolgte aber nicht. Gelassenheit herrscht auch beim Bad Vilbeler Konzern Stada: Das Produkt Gastrium Akut werde nicht umbenannt, sagte ein Sprecher. Auch das Tochter-Unternehmen Aliud wird einer Sprecherin zufolge an der Bezeichnung Omeprazol Akut festhalten.

Das OLG München hat mit dem Namen keine Probleme: Durch den Begriff „akut" werde nicht der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Arzneimittel handele, das bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen sehr schnell wirke, heißt es in der schriftlichen Begründung des Urteils vom 25. Februar. Ein Durchschnittsverbraucher erwarte vielmehr „eine Besserung akuter Beschwerden in einem angemessenen Zeitraum".

Hexal konnte die Richter davon überzeugen, dass Omep akut bereits nach ein bis zwei Stunden beschwerdelindernd zu wirken beginne, auch wenn es seine volle klinische Wirksamkeit erst später entfalte.

Im Sprachgebrauch werde 'akut' zur Charakterisierung des raschen Zum-Ausbruch-Kommens einer Krankheit verwandt, etwa bei einer akuten Lungenentzündung, erklärten die Richter. Letztlich sei der Verbraucher an die Bezeichnung gewöhnt, da mehr als 100 zugelassene Fertigarzneimittel den Zusatz im Namen führten.

Der „Verband sozialer Wettbewerb" hatte gegen Hexal geklagt. Wer sich bei dem Verein beschwert hatte, wollte eine Sprecherin auf Nachfrage nicht sagen. Derzeit werde intern geprüft, ob man die Sache nach der Entscheidung im Eilverfahren noch in ein Hauptsacheverfahren bringen werde.

Alexander Müller, Dienstag, 16. März 2010, 11:40 Uhr


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