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KASSENABSCHLAG
Berlin - Der GKV-Spitzenverband bleibt dabei: Im laufenden Jahr sollen die Krankenkassen mit dem alten Abschlag von 2, 30 Euro abrechnen. Der Schiedsspruch sei nur für 2009 gültig, eine „Vorjahresanknüpfung" sei nicht vorgesehen, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Doch aus den Reihen der Rechenzentren kommen warnende Stimmen: Sollten die Kassen auf dem alten Abschlag beharren, könnten sie am Ende vollkommen leer ausgehen, erklärt Dr. Jörn Graue, Chef des NARZ/AVN.
Alles oder nichts? Laut Dr. Jörn Graue vom NARZ/AVN pokern die Kassen um den Abschlag. Foto: Elke Hinkelbein
Graue zufolge kann nur der von der Schiedsstelle festgelegte Abschlag in
Höhe von 1,75 Euro Grundlage zur Neufestsetzung des Apothekenabschlages
für 2010 sein - und nicht der für 2008 vom gesetzlich festgelegte
Abschlag von 2,30 Euro. „Wenn dem nicht so wäre, gäbe es überhaupt keine
bezifferbare Grundlage des Abschlags." Bis zur erneuten Festsetzung
bräuchten die Apotheker laut Graue also gar keine Rabatte zu gewähren.
Insofern sei es bereits ein Entgegenkommen der Apotheker gewesen, den
Kassen diesen Abschlag für 2010 bis zu seiner endgültigen Festsetzung
von ihren Rechnungen in Abzug zu bringen, so Graue gegenüber APOTHEKE
ADHOC. Allerdings hätten einige Kassen bereits die Abschläge für 2009
und die ersten Monate 2010 komplett bezahlt.
Sollten die Kassen trotzdem eine pauschale Abschlagskorrektur der
Rechnungen vornehmen, würde demzufolge der komplette Apothekenabschlag
für die Kassen entfallen. „Denn der Anspruch der Kassen auf Gewährung
des Abschlages setzt laut Sozialgesetzbuch die vollständige Begleichung
der von den Apotheken gestellten Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach
Eingang bei der Krankenkasse voraus", so Graue, der auch Vorsitzender
des Hamburger Apothekervereins ist.
Alexander Müller, Donnerstag, 10. Juni 2010, 18:02 Uhr
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