Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
In Deutschland gibt es etwa 15 Millionen Mitglieder von PKV. Gegenüber der GKV bietet die PKV ein deutlich breiteres Leistungsspektrum an, das allerdings auch bezahlt werden muss.
Eine PKV kann nicht jeder abschließen. Als Mitglieder dürfen nur Selbständige, Freiberufler und Beamte problemlos aufgenommen werden. Arbeiter und Angestellte sind bis zu einem monatlichen Einkommen von durchschnittlich 4012,50€ zur Mitgliedschaft in einer GKV verpflichtet.
Die Beiträge der PKV sind unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers. Sie richten sich nach dem gewählten Tarif, dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Eine beitragsfreie Mitversicherung von gering verdienenden Familienangehörigen und Kindern, wie bei der GKV, gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.
Der Versicherungsbeitrag für Frauen war bisher in der PKV höher, weil die Möglichkeit der Schwangerschaft besteht. Nach einer EU Richtlinie muss das ab 2008 auf beide Geschlechter verteilt werden. Die Beitragshöhe kann der Versicherungsnehmer durch Zuzahlungen minimieren.
Ein Wechsel zwischen den PKV ist bis 55 Jahre unter Einhaltung der Kündigungsfrist immer möglich. Bei jeder Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht.
Da das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn und der Gesundheitszustand entscheidende Kriterien für den Beitrag sind, ist ein Wechsel von einer PKV zur anderen oft wenig sinnvoll und in den meisten Fällen mit höheren Beiträgen verbunden.
Ein Wechsel der Krankenversicherung von der PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen bei Arbeitslosigkeit, oder ständig geringeren Einkommen bis 55 Jahre möglich.
Bei finanziellen Problemen müssen die PKV Basistarife anbieten. Der Privatpatient kann in diesen Tarif wechseln und erhält ähnliche Leistungen wie in der GKV.
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